Gerichtliche
Entscheidungen, die eine liberale Auslegung
des Äusserungsrechts stärken
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Veröffentlichung
von Zitaten aus dem privatem e-mail Verkehr ist
Teil des Rechts auf freie Meinungsäusserung
- Bundesverfassungsgericht Az.: 1 BvR
2477/08 Quelle: aufrecht.de |
Bundesverfassungsgericht:
Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextreme (Jan.
2011) mehr |
Die freie Themenwahl
ist Teil der Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht rügt
die Hamburger "Abwägung von öffentlichem
Interesse gegen Persönlichkeitsschutz " (09.
03. 2010)Bundesverfassungsgericht::
Die freie Themenwahl ist Teil der Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht
entschied anlässlich einer
Klage des FDP Cornelia Pieper Sohnes
wegen der Berichterstattung über
siene Hanfpflanze. Hamburg hatte
die Berichterstattung verboten,
da die Hmaburger Richter sie für
belanglos hielten. Mehr
zum Hintergrund - Urteilsbegründung
des Bundesverfassungsgerichts |
Bundesverfassungsgericht
zur Hamburger "Abwägung von öffentlichem
Interesse gegen Persönlichkeitsschutz "
(09.
03. 2010)
Das höchste deutsche Gericht hat ein Urteil
der Hamburger Pressekammer zurückgepfiffen. Vor
allem mit 2 Vorwänden hatte die Hamburger
Pressekammer einen Bericht über einen Politikersohn
im Internet verboten. Zunächst erklärten
die Richter, die Öffentlichkeit interessiere
sich nicht für den Fall (belanglos). Ausserdem
sei der Politikersohn - eben erst 18, als Heranwachsender
- besonders in seinem Persönlichkeitsrecht
zu schützen.
Das Bundesverfasungsgericht hat nun deutlich gemacht,
dass es nicht Sache des Gerichts sei, zu entscheiden,
was die Öffentlichkeit interessiere. Das Bundesverfassungsgericht
beschienigte dem Hamburger Gericht "...
ein grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes
der Meinungs- und Pressefreiheit..." Mehr
Info |
Bundesverfassungsgericht
gegen Einschüchterungseffekte:
(Dez. 2007) "Mehrdeutige" Äusserungen -
Meist wird von interessierter Seite versucht,
in iene
Äusserung einen falschen Tatsachenkern hereinzuinterpretieren.
Solche Interpretationskunststücke enden dann
oft bei der gerichtlichen Feststellung einer Zwei-
oder Mehrdeutigkeit der Aussage. Nach dem
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ist so
eine Mehrdeutiglkeit zwar zu korrigieren - darf
sich aber nicht kostenmässig zum Nachteil
des Äussernden auswirken. Beschluss |
Abmahnschreiben und
Einschüchterungsschreiben dürfen veröffentlicht
werden
- auch wenn ausdrücklich im Abmahnschreiben
ein Veröffentlichungsverbot ausgesprochen
wird !
Ein Rechtsanwalt schrieb einen Einschüchterungsbrief
an einen Internet Journalisten. Und verlangte,
dass dieser Brief nicht veröffentlicht werden
dürfe. Der Journalist schrieb zurück:
er sei Journalist und kein Beichtvater - und wurde
also von dem Anwalt verklagt - das OLG München
wies das Verlangen nach copyright Schutz für
solche Abmahnschreiben zurück. zum
Urteil |
Verbotene Äusserungen
dürfen zitiert werden,
wenn es um die Kommentierung einer zugehörigen
Gerichtsentscheidung geht. Die Gerichtsentscheidung
darf natürlich nicht als Vorwand genommen
werden, um die verbotene Äusserung weiterhin
zu verbreiten. KG Berlin am 06. 10. 09 und andere
Urteile - Mehr
Info |
Zulässigkeit auch
ausfällig werdender Kritik:
Wo ist die Grenze der Meinungsfreiheit zur Schmähkritik.
Im vorliegenden Fall ging es um Kritik an Unternehmen,
die im Internet geäußert wurde. Berechtigt
ist auch ausfällig werdende Kritik, wenn die
Äußerung im Rahmen einer Erörterung
fällt, die in erster Linie objektive Ziele
verfolgt, wie etwa vor Betrügern zu warnen.
OLG Koblenz,
12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 |
- Interessenten aus der Wirtschaft
als Lobbyisten gegen die Meinungsfreiheit >>> Überblick
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Verwendung von Firmennamen
- Eigennamen - Verboten in Metatags ? Zur
Info |
Markenrechtsschutz
- Namensrecht - Verwendung von Firmennamen
für eine firmenkritische Internetadresse
ist erlaubt. Immer öfter versuchen kritisierte
Firmen kritische Berichterstattung zu unterbinden,
indem sie die Nutzung des Namens aus markenschutzrechtlichen
Gründen, wegen Copyright Verstoss usw.
angreifen.
In Österreich hat
der Oberste Gerichtshof nun
zugunsten der Meinungsfreiheit
entschieden. (17 Ob 2/09g)
- Themenüberblick allgemein
- Zusammenfassender
Überblick - zum
Urteil -
Mai 09 |
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Keine Störerhaftung
für Zugangsprovider ?
OLG Frankfurt
(Urteil vom 22 01 2008) Aktenzeichen
6 W 10/08
Wenn z. B. Google den Zugang zu Webseiten mit rechtswidrigem
Inhalt ermöglicht, so folgt daraus noch nicht,
dass Google als Störer dafür haftet.
Dieses Urteil ist deshalb wichtig, weil bisher
- z. B. bei Linksetzung - sehr pauschal ein "zu
eigen machen" angenommen wurde (Wer sich etwas
zu eigen macht, haftet als Störer). Diese
Rechtspraxis bei Linksetzungen ist ein allzu grobes
Geschütz gegen die Informationsfreiheit.
In diesem Urteil
wird der bisher geübten Praxis
einer freiheitsfeindlichen Definition
der Linksetzung (Störerhaftung)
eine erste Grenze gesetzt.
>>>
Mehr (>>>
Archivkopie 07. 04. 08) |
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