Verschärfung
des "Volksverhetzungs"- Paragraphen
Ausweitung von verbotenen
Äusserungen und Gefängnisstrafen |
Der Bundestag hat am 16. 12. 2010
die Verschärfung des sog. "Volksverhetzungs"
Paragraphen beschlossen. Es handelt sich um den §130
StGB
Damit werden Äusserungen unter Strafe gestellt,
die nicht nur - wie bisher - gegen Bevölkerungsgruppen
gerichtet sind, sondern auch gegen einzelne Personen,
die zu bestimmten Gruppen gehören. |
Das bedeutet::
Die Beleidigung einzelner ist sowieso eine Straftat
nach §241 StGB. Darauf steht ein Strafrahmen
bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Nunmehr besteht das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung
und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen
des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen
bis zu 5 Jahren vorsieht. Dabei muß nicht einmal
eine Drohung ausgesprochen worden sein. |
Das bedeutet:
"... Es war schon bisher als Beleidigung
strafbar, jemanden zum Beispiel “Scheißtürke” zu
nennen. Volksverhetzung ist aber im Unterschied zu
Beleidigung ein Offizialdelikt, d.h. der konkret Betroffene
muss sich selbst gar nicht beleidigt fühlen, und
er muss auch kein eigenes Interesse an der Strafverfolgung
haben. Es genügt, dass irgendwer die Beleidigung
hört und daraufhin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft
muss dann ermitteln und gegebenenfalls anklagen. ...
Beleidigung wird mit bis zu einem Jahr Haft geahndet,
Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren...."
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Die Grünen |
fürchteten,
daß die Verschärfung des Gesetzes nicht
ausreichend sei und brachten einen Änderungsantrag
ein. Darin forderten sie u.a., daß auch Beleidigung
unter Strafe gestellt werden soll, die "das
Geschlecht, die Weltanschauung, die Behinderung,
das Alter und die sexuelle Identität" betreffen.
Der Änderungsantrag wurde von der CDU abgelehnt.
Die Grünen sind ja bekannt für ihren
Einsatz einer Ausweitung von Persönlcihketsrechten
(Datenschutz, Beleidigung) - wobei Informations-
und Meinungsfreiheitsrechte offensichtlcih keinen
sonderlichen Stellenwert bei den Grünen geniessen.
Dazu passend: Claudia Roth (Die Grünen) erstattet
Anzeige gegen einen Blogger, der von "einem
Mops namens Claudia" geredet hatte... mehr |
USA warnt vor der Verschärfung
des Gesetzes |
Länder wie die USA, die dem Europarat
angeschlossen sind, hatten von Anfang an gegen das
Zusatzprotokoll votiert. Sie warnten vor zu weitgehenden
Eingriffen in die Meinungsfreiheit. |
Man könnte sich
fragen, ob man es nicht besser so macht wie in
Amerika.
Lasst die Leute reden, skandieren
und (ins Internet) schreiben, was sie wollen. Denn
die Meinungsfreiheit ist uns so wichtig, dass wir
lieber die böswilligste Äußerung
tolerieren anstatt sie durch Strafverfolgung
aufzuwerten und dabei im schlimmsten Fall noch
Märtyrer zu schaffen.
Hinter der amerikanischen Posuition steckt auch
das Bild eines mündigen, aufgeklärten
Bürgers.
Der sollte nun mal in der Lage sein, die übelsten
Beleidigungen und politische Hetze zu erkennen.
Wir gehen den anderen Weg. Nicht nur, aber insbesondere
dank des Volksverhetzungsparagraphen existieren
bei uns Gedankenverbrechen, die mit bis zu 5 Jahren
Gefängnis bestraft werden. |
§130 StGB
Nach der im Bundestag beschlossenen Änderung lautet
der § nun wie folgt:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse
oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe,
gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen
Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer
vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung
zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
auf- fordert
oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift,
dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung
oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit
zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil
der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich
macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Kommentar
Ra Vetter |
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