Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
 
Verschärfung des
"Volksverhetzungs"- Paragraphen
 


Ausweitung von verbotenen Äusserungen und Gefängnisstrafen


Der Bundestag
hat am 16. 12. 2010 die Verschärfung des sog. "Volksverhetzungs" Paragraphen beschlossen. Es handelt sich um den §130 StGB
Damit werden Äusserungen unter Strafe gestellt, die nicht nur - wie bisher - gegen Bevölkerungsgruppen gerichtet sind, sondern auch gegen einzelne Personen, die zu bestimmten Gruppen gehören.

Das bedeutet
::
Die Beleidigung einzelner ist sowieso eine Straftat nach §241 StGB. Darauf steht ein Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Nunmehr besteht das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren vorsieht. Dabei muß nicht einmal eine Drohung ausgesprochen worden sein.

Das bedeutet:
"... Es war schon bisher als Beleidigung strafbar, jemanden zum Beispiel “Scheißtürke” zu nennen. Volksverhetzung ist aber im Unterschied zu Beleidigung ein Offizialdelikt, d.h. der konkret Betroffene muss sich selbst gar nicht beleidigt fühlen, und er muss auch kein eigenes Interesse an der Strafverfolgung haben. Es genügt, dass irgendwer die Beleidigung hört und daraufhin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln und gegebenenfalls anklagen. ...
Beleidigung wird mit bis zu einem Jahr Haft geahndet, Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren...."


Mehr unter Korrektheiten.com

Die Grünen


fürchteten, daß die Verschärfung des Gesetzes nicht ausreichend sei und brachten einen Änderungsantrag ein. Darin forderten sie u.a., daß auch Beleidigung unter Strafe gestellt werden soll, die "das Geschlecht, die Weltanschauung, die Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität" betreffen.

Der Änderungsantrag wurde von der CDU abgelehnt. Die Grünen sind ja bekannt für ihren Einsatz einer Ausweitung von Persönlcihketsrechten (Datenschutz, Beleidigung) - wobei Informations- und Meinungsfreiheitsrechte offensichtlcih keinen sonderlichen Stellenwert bei den Grünen geniessen.
Dazu passend: Claudia Roth (Die Grünen) erstattet Anzeige gegen einen Blogger, der von "einem Mops namens Claudia" geredet hatte... mehr


USA warnt vor der Verschärfung des Gesetzes

Länder wie die USA, die dem Europarat angeschlossen sind, hatten von Anfang an gegen das Zusatzprotokoll votiert. Sie warnten vor zu weitgehenden Eingriffen in die Meinungsfreiheit.


Man könnte sich fragen, ob man es nicht besser so macht wie in Amerika.


Lasst die Leute reden, skandieren und (ins Internet) schreiben, was sie wollen. Denn die Meinungsfreiheit ist uns so wichtig, dass wir lieber die böswilligste Äußerung tolerieren ­ anstatt sie durch Strafverfolgung aufzuwerten und dabei im schlimmsten Fall noch Märtyrer zu schaffen.

Hinter der amerikanischen Posuition steckt auch das Bild eines mündigen, aufgeklärten Bürgers.
Der sollte nun mal in der Lage sein, die übelsten Beleidigungen und politische Hetze zu erkennen.

Wir gehen den anderen Weg. Nicht nur, aber insbesondere dank des Volksverhetzungsparagraphen existieren bei uns Gedankenverbrechen, die mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.


§130 StGB
Nach der im Bundestag beschlossenen Änderung lautet der § nun wie folgt:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert

oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Kommentar Ra Vetter
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