Bundesverfassungsgericht: Meinungsfreiheit
gilt auch für Rechtsextreme: ( Az: 1 BvR 1106/08
) 04. Januar 2011
Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, daß auch
rechtsextreme Äusserungen Teil des politischen Meinungskampfes
seien.
Einem mehrfach vorbestrfaten Neonazi war bei seiner Haftentlassung
die Weisung erteilt worden, 5 Jahre lang kein "rechtsextremistisches
oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu
verbreiten".
Dem Bundesverfassungsgericht war dieser pauschale Maulkorb
zu unbestimmt, weil auch legale Äußerungen damit
erfasst werden. Die Weisung komme einer zeitweiligen "Aberkennung
der Meinungsfreiheit" nahe.
Aus dem Urteil:
"Denn die Einstufung einer Position als rechtsextremistisch
ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der
gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung",
heißt es im Beschluss der 1.Kammer des Ersten Senats.
Solange die Äusserungennicht gegen geltende Gesteze
verstossen.
Das Münchner Oberlandesgericht hatte vorher den
Maulkorb für richtig gehalten und muss nun erneut über
die Sache entscheiden. |