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Bundesverfassungsgericht: Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextreme: ( Az: 1 BvR 1106/08 ) 04. Januar 2011

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, daß auch rechtsextreme Äusserungen Teil des politischen Meinungskampfes seien.

Einem mehrfach vorbestrfaten Neonazi war bei seiner Haftentlassung die Weisung erteilt worden, 5 Jahre lang kein "rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu verbreiten".
Dem Bundesverfassungsgericht war dieser pauschale Maulkorb zu unbestimmt, weil auch legale Äußerungen damit erfasst werden. Die Weisung komme einer zeitweiligen "Aberkennung der Meinungsfreiheit" nahe.

Aus dem Urteil:
"Denn die Einstufung einer Position als rechtsextremistisch ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung", heißt es im Beschluss der 1.Kammer des Ersten Senats.
Solange die Äusserungennicht gegen geltende Gesteze verstossen.

Das Münchner Oberlandesgericht hatte vorher den Maulkorb für richtig gehalten und muss nun erneut über die Sache entscheiden.