Persönlichkeitsrecht
gegen Informations- und Meinungsfreiheit. |
Faustformel aus alten Zeiten
Je mehr es in den privaten Bereich
geht, je “schärfer” der
Ton wird, je geringer der Anlass, desto enger
wird es für die Berichterstattung. Zitat
aus law-blog.de |
Besipiel:
Joschka Fischer will Mitteilungen zu seinem (privaten
?) Lebenswandel verbieten. Mehr
Info |
Namensnennung
in den Medien
BGH VI ZR 259/05 - Verkündet am: 21. November 2006
- BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art.
5 Abs. 1
Zur Frage, unter welchen
Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur
der Name eines Betroffenen genannt werden darf.
Es ging um die Abberufung als Geschäftsführer
wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses
mit einem Großteil der Mitarbeiter.
Aus dem Urteil: "...Wer sich im Wirtschaftsleben
betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang
der Kritik an seinen Leistungen aus ... Zu
einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung...."
> Zum
Urteil
> Berichterstattung
im Internet |
Zum Spannungsverhältnis
zwischen Persönlichkeitsrechten und Informationsfreiheit |
Das Recht kommt immer dann der ideellen Gerechtigkeit
nahe, wenn es das Gleichgewicht halten kann zwischen
gegensätzlichen, berechtigten Ansprüchen.
Solche berechtigte Ansprüche sind zunächst
nur vage als allgemeines
"Rechtsempfinden" in der Kultur einer Gesellschaft
vorformuliert. Sie finden dann in der Gesetzgebung ihren
formalen Rahmen. Hierbei bilden die Grundrechte das Fundament.
Das Recht auf Informations- und
Meinungsfreiheit: ist so ein Grundrecht.
Es schützt den Lebensnerv einer demokratischen
Gesellschaft. Es wird lediglich eingeschränkt
durch die Formel:
"... Diese Rechte finden
ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze
der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre..." Mit
diesen Worten wird auf das Grundrecht der Menschenwürde
angespielt.
Das Persönlichkeitsrecht:
Ein explizites "Persönlichkeitsrecht"
ist in den Grundrechten nicht festgehalten worden.
Erst seit den 1950er Jahren wurde es in "richterlicher
Rechtsfortbildung" - also in der täglichen
Rechtsprechung - entwickelt. Dies geschah durch Ableitung
aus Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung
mit Art. 2 Abs. 1 GG ( freie Entfaltung der Persönlichkeit
). Wenn also heutzutage auf das
"Allgemeine Persönlichkeitsrecht" (APR)
Bezug genommen wird, dann handelt es sich um eine
Fülle von Urteilen, wleche als "Gewohnheitsrecht" anerkannt
sind.
Die Persönlichkeitsrechte wurden
durch den Druck bestimmter Lobbys (vor allem aus
Wirtschaft und Politik) so sehr in den Vordergrund
geschoben, dass heute das Grundrecht auf Informations-
und Meinungsfreiheit bedroht scheint.
Es gibt also eine natürliche
Unverträglichkeit zwischen dem Anspruch auf
den Schutz einer unverletzlichen Persönlichkeit
und dem Anspruch auf Informations- und Meinungsfreiheit.
Diese Unverträglichkeit tritt zum Beispiel automatisch
immer dann zutage, wenn Personen ( Politiker / Wirtschaftsfirmen
) kritisiert werden.
Die Gerichte werden in solchen Fällen ( in der
neueren Entwicklung ) immer öfter zu einem unverlässlichen,
wankelmütigen und oft willkürlich entscheidenden
Gegner der Informations- und Meinungsfreiheit.
Da die freie Meinungsäusserung ja meist als Kritik
wahrgenommen wird, fühlt sich fast zwangsläufig
der Kritisierte in seinen Persönlichkeitsrechten
eingeschränkt - er sieht sich in seinen wirtschaftlichen
Möglichkeiten und in seinem Ruf durch die Kritik
geschädigt.
Bisher gab es zwischen den Interessenten
an den beiden Rechten ein gewisses Gleichgewicht
der Kräfte - es hiess meist Presse gegen
Wirtschaft / Politik / Prominenz - wenn es vor
Gericht um Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
ging. Und die Presse konnte ja auch ein Budget
für "grundrechtliche" Gerichtskosten
gleich einplanen. Das kann der einfache Bürger
nicht.
Andererseits: Jeder kann heute im Internet seine Meinung
veröffentlichen - was ja bisher für die meisten
Menschen nur im privaten Kreise möglich war. Damit
kommt unsere Gesellschaft ihrem grundrechtlich fixierten
Ideal einer Demokratie näher denn je. (Basisdemokratie)
Aber die Wirklichkeit tickt dann doch anders.
Die wirtschaftlich Mächtigen besitzen das reale
Privileg, vor Gericht ziehen zu können (Finanzierung).
So wird die Rechtsprechung mehr und mehr zugunsten
des Persönlichkeitsrechts verändert. Das
Rechtssystem kann gar ncht anders, als unter dem permanenten
Druck der Lobbys der Meinungsfreiheit den Hahn zuzudrehen.
Denn es gilt im Recht, dass derjenige, der sich nicht
oder schlecht verteidigt, schuldig ist.
Derjenige, dem das Geld zur Verteidigung fehlt, oder
der, der den schlechteren (billigeren) Rechtsanwalt
hat, hat grössere Chancen, einen Prozess zu verlieren
oder gar nciht führen zu können.
So entstehen Urteile, welche als Muster für neue
Streitfälle genommen werden - die urteile schreiben
eine neue Rechtswirklcihkeit - und das bedeutet auf
lange Sicht: keine Chance für die bürgerlichen
Freiheiten.
Daneben wird unter dem Druck der Lobbyisten ein Gesetz
nach dem anderen erlassen, uzm die ursprünglich
einmal als Grundrecht gedachten Freiheiten im Internet
und im Alltag immer weiter einzuschränken.
> Der
Internetfaktor: Wie die Meinungsfreiheit mithilfe
des Beleidigungsschutzes abgeschafft wird
> Die
Veränderung demokratischer Grundlagen durch
die alten DDR Eliten |
Externer
Link nach "Internet-Law
Guter Artikel
über das rechtliche Spannungsverhältnis zwischen
Persönlichkeitsrechten (Datenschutz) und Meinungsfreiheit |
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Mutmacher: |
"Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer
wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt
wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch
eher bereit uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen."
Sir Winston Churchill |
Lesenswert: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31434/1.html |
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