Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 

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Persönlichkeitsrecht   gegen  Informations- und Meinungsfreiheit.
Faustformel aus alten Zeiten

Je mehr es in den privaten Bereich geht, je “schärfer” der Ton wird, je geringer der Anlass, desto enger wird es für die Berichterstattung.   Zitat aus law-blog.de
Besipiel:
Joschka Fischer will Mitteilungen zu seinem (privaten ?) Lebenswandel verbieten. Mehr Info

Namensnennung in den Medien

BGH VI ZR 259/05 - Verkündet am: 21. November 2006 - BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur der Name eines Betroffenen genannt werden darf. Es ging um die Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Großteil der Mitarbeiter.

Aus dem Urteil: "...Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus ... Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung...."
Zum Urteil
Berichterstattung im Internet

Zum Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und Informationsfreiheit
Das Recht kommt immer dann der ideellen Gerechtigkeit nahe, wenn es das Gleichgewicht halten kann zwischen gegensätzlichen, berechtigten Ansprüchen. Solche berechtigte Ansprüche sind zunächst nur vage als allgemeines "Rechtsempfinden" in der Kultur einer Gesellschaft vorformuliert. Sie finden dann in der Gesetzgebung ihren formalen Rahmen. Hierbei bilden die Grundrechte das Fundament.

Das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit: ist so ein Grundrecht. Es schützt den Lebensnerv einer demokratischen Gesellschaft. Es wird lediglich eingeschränkt durch die Formel:
"... Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre..." Mit diesen Worten wird auf das Grundrecht der Menschenwürde angespielt.

Das Persönlichkeitsrecht:
Ein explizites "Persönlichkeitsrecht" ist in den Grundrechten nicht festgehalten worden. Erst seit den 1950er Jahren wurde es in "richterlicher Rechtsfortbildung" - also in der täglichen Rechtsprechung - entwickelt. Dies geschah durch Ableitung aus Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG ( freie Entfaltung der Persönlichkeit ). Wenn also heutzutage auf das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht" (APR) Bezug genommen wird, dann handelt es sich um eine Fülle von Urteilen, wleche als "Gewohnheitsrecht" anerkannt sind.

Die Persönlichkeitsrechte wurden durch den Druck bestimmter Lobbys (vor allem aus Wirtschaft und Politik) so sehr in den Vordergrund geschoben, dass heute das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit bedroht scheint.

Es gibt also eine natürliche Unverträglichkeit zwischen dem Anspruch auf den Schutz einer unverletzlichen Persönlichkeit und dem Anspruch auf Informations- und Meinungsfreiheit.
Diese Unverträglichkeit tritt zum Beispiel automatisch immer dann zutage, wenn Personen ( Politiker / Wirtschaftsfirmen ) kritisiert werden.
Die Gerichte werden in solchen Fällen ( in der neueren Entwicklung ) immer öfter zu einem unverlässlichen, wankelmütigen und oft willkürlich entscheidenden Gegner der Informations- und Meinungsfreiheit.


Da die freie Meinungsäusserung ja meist als Kritik wahrgenommen wird, fühlt sich fast zwangsläufig der Kritisierte in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt - er sieht sich in seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten und in seinem Ruf durch die Kritik geschädigt.

Bisher gab es zwischen den Interessenten an den beiden Rechten ein gewisses Gleichgewicht der Kräfte - es hiess meist Presse gegen Wirtschaft / Politik / Prominenz - wenn es vor Gericht um Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit ging. Und die Presse konnte ja auch ein Budget für "grundrechtliche" Gerichtskosten gleich einplanen. Das kann der einfache Bürger nicht.

Andererseits: Jeder kann heute im Internet seine Meinung veröffentlichen - was ja bisher für die meisten Menschen nur im privaten Kreise möglich war. Damit kommt unsere Gesellschaft ihrem grundrechtlich fixierten Ideal einer Demokratie näher denn je. (Basisdemokratie)
Aber die Wirklichkeit tickt dann doch anders.

Die wirtschaftlich Mächtigen besitzen das reale Privileg, vor Gericht ziehen zu können (Finanzierung). So wird die Rechtsprechung mehr und mehr zugunsten des Persönlichkeitsrechts verändert. Das Rechtssystem kann gar ncht anders, als unter dem permanenten Druck der Lobbys der Meinungsfreiheit den Hahn zuzudrehen.

Denn es gilt im Recht, dass derjenige, der sich nicht oder schlecht verteidigt, schuldig ist.
Derjenige, dem das Geld zur Verteidigung fehlt, oder der, der den schlechteren (billigeren) Rechtsanwalt hat, hat grössere Chancen, einen Prozess zu verlieren oder gar nciht führen zu können.
So entstehen Urteile, welche als Muster für neue Streitfälle genommen werden - die urteile schreiben eine neue Rechtswirklcihkeit - und das bedeutet auf lange Sicht: keine Chance für die bürgerlichen Freiheiten.

Daneben wird unter dem Druck der Lobbyisten ein Gesetz nach dem anderen erlassen, uzm die ursprünglich einmal als Grundrecht gedachten Freiheiten im Internet und im Alltag immer weiter einzuschränken.

> Der Internetfaktor: Wie die Meinungsfreiheit mithilfe des Beleidigungsschutzes abgeschafft wird

> Die Veränderung demokratischer Grundlagen durch die alten DDR Eliten

Externer Link nach "Internet-Law
Guter Artikel über das rechtliche Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten (Datenschutz) und Meinungsfreiheit

Mutmacher:
"Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen."

Sir Winston Churchill

Lesenswert: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31434/1.html

 

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