Zusätzlich zu dem grundrechtlich garantierten Recht
auf freie Information wurde 2005 ein "Informationsfreiheitsgesetz" ins
Leben gerufen, welches jedermann gegenüber allen Behörden
und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Information
garantiert.
Es handelt sich um ein Verwaltungsrecht und ist als Bürgerrecht
- also als das Recht eines jeden Bürgers gedacht - ein "Auskunftsrecht"
oder ein Recht auf "Akteneinsicht".
Jeder Bürger hat nach dem "IFG" ohne
besondere Begründung einen Rechtsanspruch auf den
Zugang zu amtlichen Informationen.
Doch die Behörden
mauern und boykottieren, was das Zeug hält. Grundsätzlich
gehen die Behörden davon aus, dass nur ausnahmsweise
Einsicht gewährt werden kann. Schließlich
bietet das Informationsfreiheitsgesetz allerlei Schlupflöcher,
um neugierige Fragen abzubügeln. Ein Hinweis auf
fiskalische Interessen oder Geschäftsgeheimnisse
reicht. Auch Datenschutz wird gerne vorgeschoben.
Daher ist es bemerkenswert, dass der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz zugleich auch als "Bundesbeauftragter
für die Informationsfreiheit"
fungiert. In dieser Funktion hat Peter Schaar die Behörden
in seinem
"Tätigkeitsbericht für 2008 und 2009" heftig
kritisiert.
"Wir sind weit entfernt von einer Kultur der Offenheit" ... "Das
angelsächsische „Public-Interest-Denken“ sei
bei deutschen Behörden und Institutionen unbekannt...".
.. „Es drängt sich der Eindruck auf, manche
Behörden legten es geradezu darauf an, die Bürger,
die ihren Anspruch geltend machen wollen, durch eine
restriktive Handhabung des IFG zu entmutigen“...
Die Geheimniskrämerei bei staatlich-wirtschaftlichen
Kooperationen wie Vergabeverfahren war in den zwei Jahren
gleichfalls exzessiv. Wo die Forderung nach Transparenz
gestellt werde, verschanze sich die Verwaltung hinter vorgeschützten
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dabei sei gerade
dieser Bereich besonders korruptionsanfällig – und
bedürfe größter Offenheit, so Schaar. |