Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
 
Das Informationsfreiheitsgesetz:


Zusätzlich zu dem grundrechtlich garantierten Recht auf freie Information wurde 2005 ein "Informationsfreiheitsgesetz" ins Leben gerufen, welches jedermann gegenüber allen Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Information garantiert.
Es handelt sich um ein Verwaltungsrecht und ist als Bürgerrecht - also als das Recht eines jeden Bürgers gedacht - ein "Auskunftsrecht" oder ein Recht auf "Akteneinsicht".

Jeder Bürger hat nach dem "IFG" ohne besondere Begründung einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen.

Doch die Behörden mauern und boykottieren, was das Zeug hält. Grundsätzlich gehen die Behörden davon aus, dass nur ausnahmsweise Einsicht gewährt werden kann. Schließlich bietet das Informationsfreiheitsgesetz allerlei Schlupflöcher, um neugierige Fragen abzubügeln. Ein Hinweis auf fiskalische Interessen oder Geschäftsgeheimnisse reicht. Auch Datenschutz wird gerne vorgeschoben.

Daher ist es bemerkenswert, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zugleich auch als "Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit" fungiert. In dieser Funktion hat Peter Schaar die Behörden in seinem "Tätigkeitsbericht für 2008 und 2009" heftig kritisiert.

"Wir sind weit entfernt von einer Kultur der Offenheit" ... "Das angelsächsische „Public-Interest-Denken“ sei bei deutschen Behörden und Institutionen unbekannt...". .. „Es drängt sich der Eindruck auf, manche Behörden legten es geradezu darauf an, die Bürger, die ihren Anspruch geltend machen wollen, durch eine restriktive Handhabung des IFG zu entmutigen“...

Die Geheimniskrämerei bei staatlich-wirtschaftlichen Kooperationen wie Vergabeverfahren war in den zwei Jahren gleichfalls exzessiv. Wo die Forderung nach Transparenz gestellt werde, verschanze sich die Verwaltung hinter vorgeschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dabei sei gerade dieser Bereich besonders korruptionsanfällig – und bedürfe größter Offenheit, so Schaar.

Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes durch "Sondergesetze"
2014 - März
Bei Nacht und Nebel wurde am 14. Juni 2013 das Informationsfreiheitsgesetz entwertet - ausgerechnet der Bundesrechnungshof - welcher die Verwendung von Steuergeldern prüfen soll - ist nun gehalten, keine Auskunft / Akteneinsicht mehr zu gewähren
"... Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akten nicht gewährt...." 
>>>
Mehr Info

Das Internet weiß mehr:

Siehe auch Handelsblatt --- Welt online --- Focus Online --- Frankfurter Rundschau online --- Zeit

Zeitgeister
Deutschland life

(Videos online)

Kinderbüchern unter den Deckel gekuckt >>> "Fibel, Fibel":

Rockmusik zur Wendezeit
>>> Herbst in Peking

 
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Indien: wenn ich einmal tot bin
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