Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
 

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Die falsche Tatsachenbehauptung
Eigentlich gibt es nur 2 Möglichkeiten, eine Äusserung zu untersagen:

1. Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen wird
2. Wenn die Äusserung schmähend = beleidigend ist (siehe Persönlichkeitsrecht)

In der Rechts-Praxis wurden aus diesen beiden Grundlagen mit großer Kreativität unzählige Untersagungsgründe konstruiert. So etwa, wenn Firmen mit Personen gleichgestellt werden um in den Schutz des Persönlichkeitsrechtes zu gelangen oder wenn die "Erweckung eines falschen Eindrucks" bereits als falsche Tatsachenbehauptung deklariert wird.

Grundlagen

Tatsachenkern: Jeder Meinungsäusserung liegt ein Tatsachenkern zugrunde. Dadurch wird der Kunst der Interpretation ein weites Feld eröffnet. Die kunstvolle Deutung der Bedeutung einer Deutung kann daher schnell zu einer teuren Unterlassung führen:
Der Tatsachenkern einer Meinungsäusserung

Siehe auch: Wann sind Lügen erlaubt, wann ist die Wahrheit verboten ?

Mehrdeutige Äusserungen
Grundlage einer Maulkorbklage ist es meist, in eine Äusserung einen falschen Tatsachenkern hereinzuinterpretieren. Solche Interpretationskunststücke enden dann oft bei der gerichtlichen Feststellung, dass eine Zwei- oder Mehrdeutigkeit der Aussage vorliegt.  Nach einem neueren Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (der das "Stolpe Urteil" ´von 2005 in seinen verheerenden Auswirkungen ein wenig begrenzt) ist so eine Mehrdeutigkeit zwar zu korrigieren - darf sich aber nicht zum Nachteil des Äussernden auswirken.
Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 19. Dezember 2007 1 BvR 967/05 - Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

Berichte aus der Wirklichkeit
Auch wahre Tatsachenbehauptungen dürfen verboten werden
Obwohl das Landgericht Landshut den "wahren Tatsachenkern" von Äusserungen erkennt, werden diese verboten - "Inntalklinik" (Simbach) lässt Tatsachen in Erfahrungsberichten zensieren    mehr info >>>
Das "Stolpe Urteil"
markiert eine Wende in der Rechtsprechung. Immer häufiger werden - wie im Stolpe Urteil - Persönlichkeitsrechte über die Informations- und Meinungsfreiheit gestellt.
Die politische Wende DDR - BRD markiert somit auch eine Rechtswende.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2005, daß eine mehrdeutige Meinungsäußerung (auch wenn sie auf einem wahren Tatsachenkern beruht) schon dann verboten werden kann, wenn eine Deutungsvariante zu einer Persönlcihkeitsbeeinträchtigung führt.
Damit wurde die Meinungsfreiheit sehr weitgehend ausgehölt.
Inzwischen wurden einige neue Urteile gesprochen, welche das Verbot mehrdeutige Äußerungen wieder etwas eingrenzen.

Zum Stolpe Urteil

Das Internet weiß mehr

Ist eine falsche Meinung eine falsche Tatsachenbehauptung
oder eine freie Meinung ?

Auf www.carta.info beobachtet Wolfgang Michal einen Wandel bei der Einschätzung von Tatsachenbehauptungen: "... Die Richter könnten z.B. so argumentieren: Der bloße Umstand, dass ein Journalist eine Tatsachenbehauptung in die Form einer Meinungsäußerung kleidet, nimmt der Äußerung nicht den Charakter der Tatsachenbehauptung !... "
Bei der Abwägung  
"... komme es nämlich auf „das Durchschnittsverständnis des Lesers“ an. Verstehe ein Durchschnittsleser die Äußerung dahingehend, dass ihm eine Tatsache mitgeteilt wird, dann ist die Äußerung eine Tatsachenbehauptung. Versteht er sie als Beurteilung des Autors, ist sie eine Meinungsäußerung.
Damit kann der Richter frei wählen, wie Lieschen Müller die Äusserung angeblich versteht.


Buskeismus - Auf Buskeismus de berichtet Rolf Schälike (ehemaliger DDR Bürgerrechtler) regelmäßig über die Urteile der Pressekammer LFG / OLG Hamburg. Hamburg ist wegen einer rigiden Auslegung der Persönlichkeitsrechte zug8nsten einer Zensurbereitschaft berühmt (berüchtigt) und daher auch bevorzugter Anlaufpunkt für den Zensur Tourismus.

Der Link zu "Buskeismus" wurde gesetzt am 13. 12. 07 - ich kann diesen Link nicht täglich überprüfen auf Neueinträge.   Ich distanziere mcih daher von Einträgen, die nach diesem Datum gemacht wurden. Zur Sicherheit (damit der Umfang des "zu eigen gemachten" nachprüfbar wird, habe ich eine Archivkopie hier eingestellt.