Die
falsche Tatsachenbehauptung |
Eigentlich
gibt es nur 2 Möglichkeiten, eine Äusserung
zu untersagen:
1. Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen
wird
2. Wenn die Äusserung schmähend = beleidigend
ist (siehe
Persönlichkeitsrecht)
In der Rechts-Praxis wurden aus diesen beiden Grundlagen
mit großer Kreativität unzählige Untersagungsgründe
konstruiert. So etwa, wenn Firmen mit Personen gleichgestellt
werden um in den Schutz des Persönlichkeitsrechtes
zu gelangen oder wenn die "Erweckung eines falschen
Eindrucks"
bereits als falsche Tatsachenbehauptung deklariert
wird. |
Berichte
aus der Wirklichkeit |
Auch
wahre Tatsachenbehauptungen dürfen verboten
werden
Obwohl das Landgericht Landshut den "wahren
Tatsachenkern" von Äusserungen erkennt,
werden diese verboten - "Inntalklinik"
(Simbach) lässt Tatsachen in Erfahrungsberichten
zensieren mehr
info >>> |
Das "Stolpe
Urteil"
markiert eine Wende in der Rechtsprechung. Immer
häufiger werden - wie im Stolpe Urteil - Persönlichkeitsrechte
über die Informations- und Meinungsfreiheit
gestellt.
Die politische Wende DDR - BRD markiert somit auch
eine Rechtswende.
Das Bundesverfassungsgericht
entschied 2005, daß eine
mehrdeutige Meinungsäußerung
(auch wenn sie auf einem wahren
Tatsachenkern beruht) schon dann
verboten werden kann, wenn eine
Deutungsvariante zu einer Persönlcihkeitsbeeinträchtigung
führt.
Damit wurde die Meinungsfreiheit sehr weitgehend
ausgehölt.
Inzwischen wurden einige neue Urteile gesprochen,
welche das Verbot mehrdeutige Äußerungen
wieder etwas eingrenzen.
Zum
Stolpe Urteil |
Das Internet
weiß mehr |
Ist eine falsche Meinung
eine falsche Tatsachenbehauptung
oder eine freie Meinung ?
Auf
www.carta.info beobachtet Wolfgang Michal einen
Wandel bei der Einschätzung von Tatsachenbehauptungen:
"... Die Richter könnten z.B. so argumentieren:
Der bloße Umstand, dass ein Journalist eine
Tatsachenbehauptung in die Form einer Meinungsäußerung
kleidet, nimmt der Äußerung nicht den
Charakter der Tatsachenbehauptung !... "
Bei der Abwägung
"... komme es nämlich auf „das Durchschnittsverständnis
des Lesers“ an. Verstehe ein Durchschnittsleser
die Äußerung dahingehend, dass ihm eine
Tatsache mitgeteilt wird, dann ist die Äußerung
eine Tatsachenbehauptung. Versteht er sie als Beurteilung
des Autors, ist sie eine Meinungsäußerung.
Damit kann der Richter frei wählen, wie Lieschen
Müller die Äusserung angeblich versteht. |
Buskeismus -
Auf Buskeismus de berichtet Rolf Schälike (ehemaliger
DDR Bürgerrechtler) regelmäßig über
die Urteile der Pressekammer LFG / OLG Hamburg. Hamburg
ist wegen einer rigiden Auslegung der Persönlichkeitsrechte
zug8nsten einer Zensurbereitschaft berühmt (berüchtigt)
und daher auch bevorzugter Anlaufpunkt für den
Zensur Tourismus.
Der Link zu "Buskeismus" wurde
gesetzt am 13. 12. 07 - ich kann
diesen Link nicht täglich überprüfen
auf Neueinträge. Ich
distanziere mcih daher von Einträgen,
die nach diesem Datum gemacht wurden.
Zur Sicherheit (damit der Umfang
des "zu eigen gemachten"
nachprüfbar wird, habe ich
eine Archivkopie hier
eingestellt. |
|
|
|