2.
Die Einstweilige Verfügung
EV
mit vorheriger Abmahnung:
Von ca 50 Abmahnungen führten in meinem Fall etwa
10 zu einer Einstweiligen Verfügung. Wie gesagt: Streitwert
ab 100.000 Euro aufwärts. Schon bei einem Streitwert
von 20.000 Euro kostet eine Einstweilige Verfügung
- wenn sie in erster Instanz bestätigt wird - etwa
6.000,00 Euro Anwalts und Gerichtskosten.
Einstweilige Verfügung ohne vorherige
Abmahnung
Auch ohne Abmahnung kann das Gericht eine Einstweilige
Verfügung auf Antrag erlassen. Die kann der Antragsteller
erst mal für sich behalten und - obwohl er schon die Einstweilige
Verfügung in der Tasche hat - erst noch eine Abmahnung
schicken.
Das hat den Vorteil, daß er in der Abmahnung höhere Kosten
(höhgeren Streitwert) ansetzen kann, als in der Einstweiligen
Verfügung bewilligt wurde (man kann ja mal kucken, obs klappt).
Und man kann natürlich in der Abmahnung viel umfangreichere
Unterlassungsforderungen stellen, als man sie in der Einstweiligen
Verfügung beantragt hat. Auch hier nach dem Motto - wenns
klappt ist gut, wenn nicht hab ich ja noch die Einstweilige
Verfügung.
Jetzt kann der Abmahn Anwalt hübsch
abwarten, mit welchem Vorgehen er die besten Resultate
erzielt. Schon aus diesem Grund sollte man nie auf eine
Abmahnung mit der Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung
reagieren.
Die
Vorverurteilung
Eine Einstweilige Verfügung wird gewöhnlich
erlassen, ohne daß dem Betroffenen vorher Gelegenheit
gegeben wurde, sich zu verteidigen. Mit anderen Worten
- hier findet eine Vor-Verurteilung statt.
Es
hat bei Gericht bisher lediglich den Vortrag der einen
- klagenden - Seite gegeben, ohne daß der anderen
Partei ein Recht zur Selbstverteidigung eingeräumt
wurde. Mna kann nach einer Abmahnung eine Schutzschrift
an die Gerichte schicken - aber meistens hat das wenig
Gewicht.
Die Strafe
bei einer Einstweiligen Verfügung wird sofort vollstreckt
- die Bestrafung - das sind die Kosten, die dem Betroffenen
auferlegt werden. Durch den Streitwert Antrag - der ja
ebenfalls nur von der einer klagenden Seite her kommt
- können diese Kosten in beliebige Höhe gejubelt
werden.
Nochmal: Ohne
daß sich der Betroffene bisher dazu äußern
konnte.
Die Kosten
einer EV fallen nicht erst an, wenn das Gericht entschieden
hat, ob sie zu Recht oder Unrecht erlassen wurde - sondern
direkt nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung.
Zunächst hat der Antragsteller ja die Kosten vorgestreckt
- das Gericht hat dem Antrag auf Erlass einer EV stattgegeben
- und der Beschuldigte muß also zahlen. Zusammen
mit der Einstweiligen Verfügung wird vom Gericht
eine Kostenfestsetzung verfügt - das heißt,
ab jetzt kann der Gerichtsvollzieher ohne weitere Zwischenschritte
die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten kassieren.
Wer von der Hand in den Mund lebt kann jetzt schon
mal seinen Offenbarungseid vorbereiten und wird
in Zukunft - wie der Mann mit der Eisernen Maske
- einen Maulkorb tragen müssen.
Oder
er beantragt Prozesskostenhilfe (wird gerne wegen Aussichtslosigkeit
oder Mängeln am Antrag abgelehnt)
Kleine Chance, die Kosten aufzuschieben:
Man kann sofort reagieren und Widerspruch gegen die Einstweilige
Verfügung einlegen. Gleichzeitig kann man Vollstreckungsschutz
bis zum Ende des Verfahrens beantragen Wenn man Glück
hat, kommt der Vollstreckungsschutz vor dem Gerichtsvollzieher.
Gegenwehr
Ich konnte es mir glücklicherweise immer leisten,
Widerspruch einzulegen - aber dafür muß man
auch erst mal einen Anwalt finden, aber wo findet
man einen, der sich ausreichend einsetzt ? Und
auskennt ? Und der den hochbezahlten Anwälten
der Bertrüger Paroli bieten kann ? Und natürlich
Geld - der Anwalt will gewöhnlich Vorkasse,
klar, ich arbeite auch nicht gern umsonst. Suchen Sie einen
Anwlat, der sich im Medienrecht auskennt und einen, der
nbciht wahllos jeden vertritt. Es gibt Anwälte, die gerne
Maulkörbe erreichen - und andere, die diese verhindern.
Und es gibt Anwälte, die auf beiden Schultern tragen, solange
die Kasse stimmt.
Ich habe immer lieber mit einem Anwa´lt
gearbeitet, der aus Überzeugung für die Meinungsfreiheit
gestritten hat und nicht wegen des Geldes.
Der Prozessverlauf
Bis eine Einstweilige
Verfügung "erledigt" ist hat man 4 -6
Prozesstermine zu durchstehen - jeder Termin mit einem
neuen Chance, verurteilt zu werden.
Zuerst das Einstweilige Verfügungsverfahren vor
dem Landgericht,
wenn Sieg, dann legt der Gegner Widerspruch ein, dann
also Oberlandesgericht,
wenn Sieg, dann startet der Gegner das Hauptsacheverfahren
(wieder Landgericht) -
wenn Sieg dann legt der Gegner Widerspruch ein beim
Oberlandesgericht.
Und dann gibts eventuell auch noch als letzte Instanz
den BGH - das alles dauert 2 bis 4 Jahre - und erst
am Ende (wenn man gewonnen hat.) gibts einen Teil der
verauslagten Kosten zurück.
Aber natürlich nicht alles - viele Kosten sind
nicht einklagbar -
dazu die aufgewendete Zeit,
die Frustration, die Ängste - der Gegner, den
das verlorene Geld nicht juckt, weil (wenn) er es von
den Steuern absetzen kann, hat auf jeden Fall gewonnen.
3. Die ungleichen Waffen
Law
Hunting
Wer Geld hat, kann lustig drauflos prozessieren
- es geht nicht darum, den Prozess zu gewinnen, sondern
den Gegner zu zermürben. In Amerika nent man dieses
Spiel "Law Hunting" - ein sehr
passender Ausdruck
Wie
bei der Jagd auf den Hasen sind die Waffen ungleich verteilt
- der tapfere Jägersmann
hat alle Vorteile auf seiner Seite und wird am Ende -
wie oben gezeigt - siegen.
Obendrein kann eine kritisierte
Firma ihre Prozesskosten steuerlich absetzen - der freimütig redende
Bürger nicht.
Die Internet Hasenjagd:
Es ist die Regel, daß Veröffentlichungen
im Internet gerichtlich an jedem beliebigen Ort verfolgt
werden können.
Da das Internet überall ist, ist auch der Tatort überall.
So wurde eine englische Seite, die über den Adressbuchbetrüger
ECG ( European Cityguide ) aufklärte (= www.stopecg.org)
unter dem Vorwand einer Verletzung des Markennamens (ECG
ist in Stopecg enthalten) in den USA verklagt.
Ich selber wurde von einer Düsseldorfer Firma gleichzeitig
an mehreren Orten - in Dresden, München, Köln
usw verklagt.
Der Adressbuchbetrüger Novachannel verklagte mich in
Luzern / Schweiz ... Dadurch entstehen Reisekosten, Korrespondenzanwaltskosten
usw. ganz zu schweigen davon, daß es enorm schwer
ist, im Ausland einen (brauchbaren) Rechtsbeistand zu recherchieren. |