Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 

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Der Internetfaktor und die Abschaffung der Waffengleichheit

Warum die Meinungsfreiheit keine Chance hat

Vor dem Internetzeitalter gab es eine Art Gleichgewicht zwischen den Interessenten an den gegensätzlichen Grundrechten "Meinungsfreiheit" und "Persönlichkeitsschutz".
Die Presse kritisierte und die Kritisierten konnten vor Gericht gehen - und beide konnten sich wehren. Meist war das nicht nötig, denn die Kritik von heute ist ja morgen schon der Schnee von gestern. Solange es um Presseberichte geht.

Nun hat sich durch das Internet das Gewicht völlig verschoben. Nicht nur, dass Informationen und Meinungen dann abgefragt werden können, wenn sie gebraucht werden. Auf einmal gibt es hunderte (tausende ?) von Menschen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen - meist in Form von Kritik - was ja vorher nur in der Kneipe oder privat stattfand. All diese Menschen sind in dem Glauben erzogen, dass wir in einer freien Gesellschaft leben, die mit den Grundrechten die freie Meinungäusserung für jedermann garantiert.

Eine wunderbare Chance für echte Demokratie - basisorientiert und spannend, denn dass bald das Spektrum der Meinungen aufs vielfältigste auseinanderklaffen würde, war klar. Jeder Mensch würde sich seine eigene Meinung bilden müssen - durch Abwägen vieler Informationen und kritisches Hinterfragen vieler Mein ungen - eine neue, mündige Gesellschaft könnte so entstehen.

Aber die Nutzniesser des alten Systems wollten sich nicht so einfach ihre Pfründe nehmen lassen. Die Presse beschimpfte das Internet als Debattierklub der ungewaschenen Massen (Süddeutsche - Graff). Wirtschaftsbetrüger und Politiker, Prominente und dubiose Geschäftemacher gingen gegen die Inetrnet Kritiker mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.

Die Bürger, die sich im Internet mit kritischen Informationen und Meinungsäusserungen ihr gutes Recht leisten, haben natürlich nicht das Geld, um solche juristischen Kriege zu führen. Und wenn sich der eine oder andere doch darauf einlässt - dann Gute Nacht Michael Kohlhaas.

Denn gegen die gewieften Anwälte kapitalkräftiger Gegner hat der "Wald und Wiesen" Anwalt eines Betroffenen keine Chance. Es gibt mehr und mehr Urteile die das Persönlichkeitsrecht schützen und die angegriffene Meinungsäusserung zu einem ruinösen Hobby machen.

Je mehr Urteile gegen die Meinungsfreiheit gefällt werden - umso geringer wird die Chance für die Meinungsfreiheit im nächsten Streitfall.
Denn die Pflicht der Richter, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu erhalten, sorgt dafür, dass Urteile, die gegen die Meinungsfreiheit ergangen sind, berücksichtigt werden müssen.


Der einzige Korrekturfaktor - BGH und Bundesverfassungsgericht - kommen nicht zum Zug, weil schon aus Kostengründen Otto Normalverbraucher da nie ankommt.

Wenn es überhaupt bis zum Gerichtsverfahren kommt.
Meistens wird das Recht auf "Meinungsfreiheit" ja sowieso schon auf dem Abmahnungsweg erledigt.

So entsteht also durch die finanzielle Übermacht derjenigen, die an freien Meinungsäusserungen nicht interessiert sind, eine Rechtspraxis, in der dem Grundrecht auf freie Meinungsäusserung eine Fülle von Urteilen entgegensteht, welche dieses Grundrecht abschneiden.

Demokratie ade.

Beispiel: Law Hunting