Schon am 02. 03. 2010 beschloss der BGH (VI ZR 23/09),
daß sich ausländische Medien und Personen
nach deutschen Gesetzen und Zensurregeln
zu richten haben. Siehe
unser damaliger Bericht.
Jetzt hat der BGH dementsprechend fürs Internet nachgelegt.
Urteil
vom 25. Oktober 2011 – VI
ZR 93/10
Hostprovider - wie etwa Google.com als Betreiber von Blogger.com
- seßhaft in Kalifornien - muß sich deutschem Recht beugen
und Inhalte löschen, wenn das mit deutschem Recht begründet
wird.
Allerdings hat der BGH jetzt ein Procedere beschrieben,
dem sich die Provider beugen müssen: und das geht so:
(Kaugummi Nr.
1).
Zunächst
braucht der Provider nicht zu löschen, wenn die Forderung
"nicht ausreichend konkret begründet ist" (Kommentar:
Was eine ausreichend konkrete Begründung ist, entscheidet
der Provider oder der Kläger - je nachdem, wer den Krieg
mehr will).
(Kaugummi Nr. 2).
Der Provider darf aber nicht sofort löschen, sondern muß
an denjenigen herantreten, welcher die inkriminierten Inhalte
verbreitet hat und ihn um eine Stellugnnahme bitten - innerhalb
einer Frist. Bleibt eine Stellungnahme aus, kann gelöscht
werden.
Kommt eine Stellungnahme, entscheidet wieder der
Provider (nicht etwa ein Gericht), ob sich
trotz der Stellungnahme eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes
ergibt. Wenn er meint, daß ja, kann er löschen.
(Kommentar: Natürlich
meint er das, wenn er weiteren Ärger und Kosten
vermeiden will.)
Wenn der Provider aber auf weiteren Ärger aus ist, und
glaubt, eine Verletzung liege nicht vor, muß er die Stellungnahme
an den "Kläger" weiterleiten und nun wieder den um Stellungnahme
bitten.
Damit ist eine weitere Ausgliederung von Recht - ein
Abtreten der Verantwortlichkeit an die (meist wirtschaftlich)
motivierten Interessenten vollzogen. Das Procedere ist
eindeutig zu Ungunsten der freien Meinung.
Selbst große Provider wie Google werden sich
hüten, ihre Gewinnaussichten durch unnötigen Personalaufwand
und eventuelle Prozesskosten zu schmälern.
Immer mehr begibt sich der
Staat seiner Rechtshoheit. Privatpersonen entscheiden,
was Recht ist oder wie es ausgelegt werden soll. Ist
das eine Förderung der "Selbstjustiz" ?"
Nur noch wenigen und nur als letztes
Mittel bleibt der ordentlcihe Rechtsweg - für die
ganz ganz Reichen. |