Deutsches Recht gilt weltweit - Provider haften überall für ihre Kunden
   
Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 
Allgemeine rechtliche Grundlagen zur Einschränkung der Redefreiheit
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen
Okt. 2011:
BGH entscheidet: Deutsche Gerichte dürfen überall in der Welt verbieten

Schon am 02. 03. 2010 beschloss der BGH (VI ZR 23/09), daß sich ausländische Medien und Personen nach deutschen Gesetzen und Zensurregeln zu richten haben. Siehe unser damaliger Bericht.

Jetzt hat der BGH dementsprechend fürs Internet nachgelegt.
Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10


Hostprovider - wie etwa Google.com als Betreiber von Blogger.com - seßhaft in Kalifornien - muß sich deutschem Recht beugen und Inhalte löschen, wenn das mit deutschem Recht begründet wird.

Allerdings hat der BGH jetzt ein Procedere beschrieben, dem sich die Provider beugen müssen: und das geht so:

(Kaugummi Nr. 1).
Zunächst braucht der Provider nicht zu löschen, wenn die Forderung "nicht ausreichend konkret begründet ist"  (Kommentar: Was eine ausreichend konkrete Begründung ist, entscheidet der Provider oder der Kläger - je nachdem, wer den Krieg mehr will).

(Kaugummi Nr. 2).
Der Provider darf aber nicht sofort löschen, sondern muß an denjenigen herantreten, welcher die inkriminierten Inhalte verbreitet hat und ihn um eine Stellugnnahme bitten - innerhalb einer Frist. Bleibt eine Stellungnahme aus, kann gelöscht werden.

Kommt eine Stellungnahme, entscheidet wieder der Provider (nicht etwa ein Gericht), ob sich trotz der Stellungnahme eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes ergibt. Wenn er meint, daß ja, kann er löschen. (Kommentar: Natürlich meint er das, wenn er weiteren Ärger und Kosten vermeiden will.)

Wenn der Provider aber auf weiteren Ärger aus ist, und glaubt, eine Verletzung liege nicht vor, muß er die Stellungnahme an den "Kläger" weiterleiten und nun wieder den um Stellungnahme bitten.

Damit ist eine weitere Ausgliederung von Recht - ein Abtreten der Verantwortlichkeit an die (meist wirtschaftlich) motivierten Interessenten vollzogen. Das Procedere ist eindeutig zu Ungunsten der freien Meinung.
Selbst große Provider wie Google werden sich hüten, ihre Gewinnaussichten durch unnötigen Personalaufwand und eventuelle Prozesskosten zu schmälern.

Immer mehr begibt sich der Staat seiner Rechtshoheit. Privatpersonen entscheiden, was Recht ist oder wie es ausgelegt werden soll. Ist das eine Förderung der "Selbstjustiz" ?"
Nur noch wenigen und nur als letztes Mittel bleibt der ordentlcihe Rechtsweg - für die ganz ganz Reichen.

So sieht dann die Praxis aus

15. 09. 2011 LG Köln verlangt von amerikanischem Bloganbieter (wordpress.com) die Löschung von Äußerungen, die Fastix - ein Kritiker der Fa. Euroweb - getätigt hat.

Ein Rechtsanwalt Berger, welcher für die Fa Euroweb tätig ist, fühlte sich geschmäht.
Wobei man wissen muß, daß Euroweb im Internet als Abzockfirma kritisiert wird. Und natürlich der Anwalt, der da das Geld eintriebt, nicht so gut bei wegkommt.
Der Anwalt, der sich geschmäht fühlte, ging nicht gegen Fastix direkt vor (obwohl Fastix samt Adresse dem Anwalt Berger bestens bekannt war), sondern gegen den Provider. Schlußfolgerung: so brauchte der Rechtsanwalt vermutlich keine Diskussion über wahre oder falsche Tatsachenberichterstattung befürchten. Oder wohlmöglcih eine gerichtlcihe Genehmigung der Äußerungen. Hintenherum gehen Maulkörbe eben leichter.
Hier der Verbotsbeschluß des LG Köln

und hier der Zusammenhang aus der Perspektive von Fastix
und falls nicht mehr da - hier eine Archivkopie

Herr Rechtsanwalt Berger verunglimpft derweil den Kritiker mit Internet Veröffentlcihungen wie Gerichtsbekannter Blogger weiter im Abseits   siehe hier

 


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