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I.W. Innter.net Webservice Ltd klagt gegen Kritiker
und verliert.
I.W.
Innter.net Webservice Ltd war als Betrüger bezeichnet worden.
Aus dem Urteil:
"... Dabei ist zu bedenken,
dass es zu den Garantien der Meinungsfreiheit gehört, dass der Kritiker prinzipiell auch seine strafrechtliche
Bewertung von Vorgängen als seine persönliche Rechtsauffassung
zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn dieser objektiver Beurteilung
nicht standhält..."
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Urteil |