Das Telemediengesetz
Fallstricke rund um
das Internet: Ein Frontbericht von Dr. iur. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
in Berlin, und Rechtsassessor Ulrich Schulte aus Dresden
... Seit dem 01.03.2007 gilt das
neue Telemediengesetz (TMG), welches die rechtlichen Rahmenbedingungen
für so genannte Telemedien in Deutschland regelt und damit eine
der zentralen Vorschriften des Internets darstellt.
Das neue TMG enthält unter anderem Vorschriften
a. zur Pflicht ein rechtsgültiges Impressum auf Internetseiten
und Absenderangaben im e-Mail-Verkehr bereit zu halten,
b. zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und
Verheimlichung von Absender und Inhalt bei elektronischen Werbenachrichten),
c. zur Haftung für gesetzeswidrige Inhalte und
d. zum Datenschutz beim Betrieb von Internetseiten.
Wer eine Internetseite betreibt, muß aber noch zahlreiche weitere
Vorschriften beachten. Zu nennen ist neben dem TMG exemplarisch das
Vorhalten einer rechtsgültigen Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
im Internet oder die Einhaltung der Preisangabenverordnung. Wer dagegen
verstößt, ruft grundsätzlich Wettbewerber oder vermeintliche
oder tatsächliche Verbraucherschutzverbände auf den Plan,
die diese Rechtsverletzungen abmahnen könnten.
Das Unwesen von regelrechten Massenabmahnungen im Internet
wird dabei auch durch Rechtsunsicherheit oder durch regelrechte
Gesetzeslücken befördert.
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Kommentar:
Die Pflicht, ein Impressum zur Verfügung zu halten, verstößt möglicherweise
gegen das Grundgesetz dann, wenn die freie Meinungsäußerung dadurch
behindert oder gar unmöglich gemacht wird.
Siehe "Anonymität ist Freiheit" |