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Das Telemediengesetz

Fallstricke rund um das Internet: Ein Frontbericht von Dr. iur. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, und Rechtsassessor Ulrich Schulte aus Dresden

... Seit dem 01.03.2007 gilt das neue Telemediengesetz (TMG), welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für so genannte Telemedien in Deutschland regelt und damit eine der zentralen Vorschriften des Internets darstellt.

Das neue TMG enthält unter anderem Vorschriften

a. zur Pflicht ein rechtsgültiges Impressum auf Internetseiten und Absenderangaben im e-Mail-Verkehr bereit zu halten,
b. zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei elektronischen Werbenachrichten),
c. zur Haftung für gesetzeswidrige Inhalte und
d. zum Datenschutz beim Betrieb von Internetseiten.

Wer eine Internetseite betreibt, muß aber noch zahlreiche weitere Vorschriften beachten. Zu nennen ist neben dem TMG exemplarisch das Vorhalten einer rechtsgültigen Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften im Internet oder die Einhaltung der Preisangabenverordnung. Wer dagegen verstößt, ruft grundsätzlich Wettbewerber oder vermeintliche oder tatsächliche Verbraucherschutzverbände auf den Plan, die diese Rechtsverletzungen abmahnen könnten.

Das Unwesen von regelrechten Massenabmahnungen im Internet wird dabei auch durch Rechtsunsicherheit oder durch regelrechte Gesetzeslücken befördert.


Kommentar:


Die Pflicht, ein Impressum zur Verfügung zu halten, verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz dann, wenn die freie Meinungsäußerung dadurch behindert oder gar unmöglich gemacht wird.

Siehe "Anonymität ist Freiheit"