Und schöne
lange Weltfilme |
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Rechtliche Mittel der
Wirtschaft,
um die Informations- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken mehr |
Erfahrungen
aus der Wirtschaft - wie unerwünschte Informationen
und Meinungen bekämpft werden. mehr |
Thema: Namens- und Markenschutz
Namensrechte
und Markenschutzrechte als Vorwand für Äusserungsverbote
Firmennamen und Markennamen sind gesetzlich geschützt, um unlauteren Wettbewerb zu verhindern.
Sonst könnten
z. B. billige oder wertlose Nachahmungsprodukte mit den Namen
der werthaltigen Orginalprodukte versehen und an den Mann gebracht
werden.
Mit derartigen irreführenden Methoden arbeiten zum Beispiel
dubiose Adressbuchfirmen, indem sie den Eidnruck erwecken, sie
seien für
das Branchenbuch, die Telecom oder das Patentamt tätig.
Nun benutzen bestimmte dubiose Firmen diesen Schutz seriöser Firmen
dazu, um Kritik an ihrem Geschäftsgebaren zu unterbinden.
Sie machen Namens- und Markenschutzrechte geltend - verbieten
die Nennung ihrer Marken und Firmennamen - um so kritische Berichterstattung über
dubiose Firmen zu unterbinden.
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Rechtsanwalt Philipp
Neuwald von der als Abmahn Kanzlei bekannten Firma Lorenz,
Seidler, Gossel in München
hat sich die Titeltags und Metatags von kritischen Internetseiten
vorgenommen. Wegen Verletzung der Namens- und Markenschutzrechte
geht er dagegen vor.
In der hier veröffentlichten Dokumentation geht es darum,
dass der Name von Oliver Heller (dubioser Adressbuch Verleger)
sowie der seiner Firma "European
Businessguide" oder auch der von "Neue Branchenbuch
AG" in den Titeltags und in den Metatags kritischer
Internetberichte nicht mehr aufgeführt
werden darf.
Oliver Heller bzw. die von ihm
betriebenen Adressbuchfirmen werden wegen sittenwidriger
Geschäftsmethoden
vielfach im Internet kritisiert .
Ra Philipp Neuwald hat mehrfach Einstweilige Verfügungen
erreicht. Die Verfahren sind teilweise noch im Gange. Die immensen
Streitwerte zwingen jedoch die Verbraucherschützer in
die Knie. (Stand Oktober 2009) Mehr
Info |
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Weitere Beispiele, in denen Namens- und
Markenschutzrechte geltend gemacht wurden, um kritische Berichterstattung
zu unterbinden |
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Adword Werbung bei Googel - Nennung von Markennamen
Unter
dem Vorwand des Namens- und Markenschutzes hatten immer wieder Firmen
versucht, kritische Informationen zu ihren Produkten abzublocken. So
hatte zum Beispiel die Firma Branchenklick AG (welche mit einem irrerführend gestalteten "Branchenbuch"
Formular Aufträge einwarb) einem Anwalt verboten, Opfern des
Trickformulars seine Hilfe per Google Werbung anzubieten, indem
er das Adword "Branchenklick"
verwendete.
Dem hat nun der BGH in 3 Urtelen einen Riegel vorgeschoben.
Markennamen als Adword
Werbung bei Google sind erlaubt >>> Mehr
Info
Aquapol darf vom Kritiker beim Namen genannt und kritisiert
werden >>> Mehr |
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Domainnamen als Markenschutz - Namensrechtsverletzung:
Beispiele: wenn eine Internet Seite den Namen der kritisierten Firma
oder einen ähnlich klingenden Namen in ihrer homepageadresse verwendet
Beispiel 1: Die
Firma "Versum" hatte gegen die Kritikerseite "Infoversum" geklagt.
Das LG München entschied: Wenn der Domaininhaber nur informatorisch
tätig ist und kein dirketer Konkurrent des Namensinhabers ist, liegt keine
Rechtsverletzung vor.
Zum
Urteil
Beispiel 2: Ölkonzern
gegen Greenpeace wegen Domain Name oil-of-elf.de - Kammergericht
Berlin: In der Interessenabwägung hat
das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Vorrang -
mehr |
Liste von Urteilen, in denen sich Gerichte bei scheinbarer
Namensrechtsverletzung für ein freiheitliches
Äusserungsrecht entschieden haben Zur
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