Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 

Darf man das sagen ? - zum Beispiel
Darf man den Ausdruck "Betrüger" benutzen ?

Das Beispiel Oliver Heller

Oliver Heller ist seit Jahrzehnten im Adressbuchgeschäft tätig und hat immer wieder mit sittenwidrigen Formularen "Verträge" geworben.
Oliver Heller ist wegen dieser Geschäftspraxis von zahlreichen Gerichten - aber auch von Presse und Fernsehen, im Internet, von Verbraucherschützern und Betroffenen kritisiert worden. Bis zum BGH drang der Ruhm eines Heller Formulars und es wurde dort als betrügerisch ("irreführend") erkannt. ( zum BGH Urteil )

Aber strafrechtlich konnte man ihm nie etwas anhaben. Er ist also nie als Betrüger strafrechtlich verurteilt worden.

Darf man ihn dennoch als Betrüger bezeichnen - oder bezeichnet man damit einen strafrechtlichen Tatbestand - stellt also eine (falsche) Tatsachenbehauptung auf ?

Hierzu hat das OLG Frankfurt / M am Beispiel einer Veröffentlichung ein klares Urteil gefällt: Man darf der Meinung sein - und diese auch öffentlich äußern - daß Oliver Heller ein Betrüger ist - auch wenn er strafrechtlich bisher nicht verurteilt werden konnte.

Auszug aus dem Urteil des OLG Frankfurt /M 11 U 22107

 

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