Darf
man das sagen ? -
zum Beispiel Darf
man den Ausdruck
"Betrüger" benutzen ?
Das Beispiel
Oliver Heller
Oliver Heller ist seit Jahrzehnten im
Adressbuchgeschäft
tätig und hat immer wieder mit sittenwidrigen Formularen "Verträge"
geworben.
Oliver Heller ist wegen dieser Geschäftspraxis
von zahlreichen Gerichten - aber auch von Presse und Fernsehen,
im Internet, von Verbraucherschützern und Betroffenen
kritisiert worden.
Bis zum BGH drang der Ruhm eines Heller Formulars und es wurde
dort als betrügerisch ("irreführend") erkannt. ( zum
BGH Urteil )
Aber strafrechtlich konnte man ihm nie etwas
anhaben. Er ist also nie als Betrüger strafrechtlich verurteilt
worden.
Darf man ihn dennoch als Betrüger bezeichnen - oder bezeichnet
man damit einen strafrechtlichen Tatbestand - stellt also eine
(falsche) Tatsachenbehauptung auf ?
Hierzu hat das OLG Frankfurt
/ M am Beispiel einer Veröffentlichung ein klares Urteil gefällt:
Man darf der Meinung sein - und diese auch öffentlich äußern
- daß Oliver Heller ein Betrüger ist - auch wenn er strafrechtlich
bisher nicht verurteilt werden konnte.