Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
 
Unterlassungsforderung, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht:

Ob ein Verfahren unter presserechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten geführt wird, kann entscheidend sein für die Urteilsfindung und begründet einen völlig unterschiedlichen Umgang mit der Äusserungsfreiheit.

Kritische Äusserungen in Foren und Blogs oder auf Presseseiten im Internet sind besonders leicht unter dem Vorwand des Wettbewerbs angreifbar. Meist haben die Äussernden ja irgendein geschäftliches Interesse am Internet oder werben im wirklichen Leben um Kunden.
Im Internet überschneiden sich daher die privaten und die geschäftlichen Interessen vieler Parteien.
Da kann Kritik an Firmen und Produkten, an Geschäftemachern und ihren Methoden leicht als das unfaire Buhlen um die Kunden der Konkurrenz hingestellt werden.


Das Eye Net Verfahren - Maulkorb wegen eines angeblichen Wettbewerbsverhältnisses

Das OLG München verurteilte die Kritik an dem Internetdienstleister "Eye net".

Allein aus der Tatsache, dass beide Parteien als Mediendienstleister bezeichnet werden können, schliesst das Gericht auf eine Konkurrenzsituation.  Bei einer Konkurrenzsituation ist aber - nach Ansicht des OLG - die Kritik an einem Konkurrenten immer von einer Wettbewerbsabsicht getragen. Von daher handelt es sich bei überscharfer Kritik nicht mehr um freie Meinungsäusserung sondern um unlauteren Wettbewerb.

So die verkürzte Zusammenfassung eines OLG Urteils, das vom BGH bestätigt wurde und zur Zeit Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. (stand Mai 2009) Mehr Info


Beispiel Presseberichterstattung als Konkurrenz um Werbekunden

Eine Zeitung berichtete über die Werbekampagne einer PR Agentur:
" .. Die Stadt hatte das bis dahin gut 60.000 Euro teure Projekt mit der Imagewerbung .. aber gestoppt, weil es ihrer Meinung nach mit erheblichen Mängeln behaftet war."

Die Klägerin vertrat die Ansicht, zwischen ihr und der Beklagten bestehe ein Wettbewerbsverhältnis aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte ihrer Internetportale und der jeweiligen Veröffentlichung von Stellenangeboten.

Ferner behauptete sie, die angegriffenen Aussagen seien von der Beklagten mit der Absicht getätigt worden, die Klägerin als Wettbewerberin vom Markt zu verdrängen. Mehr Info
Zeitgeister
Deutschland life

(Videos online)

Kinderbüchern unter den Deckel gekuckt >>> "Fibel, Fibel":

Rockmusik zur Wendezeit
>>> Herbst in Peking

 
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Das Indische Räderwerk

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Indien: wenn ich einmal tot bin
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Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
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