Wann sind Lügen erlaubt, wann ist die Wahrheit verboten
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In Urteilen kann man
lesen, dass eine "Tatsachenbehauptung" als eine Äußerung
definiert wird, die dem Beweis zugänglich ist.
Eine "falsche Tatsachenbehauptung" ist
dieser Logik zufolge eine Lüge. Es ist eine Tatsachenbehauptung,
die nicht beweisbar ist.
Die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen ist bei Strafe
verboten.
Die regelmäßig millionenfach veröffentlichte Behauptung
einer "unbefleckten Empfängnis" muß demnach wohl dringend und
bei Strafe verboten werden.
Auch Höflichkeit ist nichts als Lüge. Verlogen sind Übertreibungen
und Untertreibungen, auch wenn sie die Würze jeder Diskussion sind.
Während die katholische Kirche die "Notlüge" erlaubt
ist in der deutschen Gesetzgebung zur Redefreiheit derartige
Toleranz nicht vorgesehen.
Dass
"Wahrheit" nur ein vorübergehender Glaube an bestimmte
Zusammenhänge
ist, dass also Wahrheit nichts
anderes ist als ein "Glaube", das weiß jeder
aufgeklärter Mensch.
Nur nicht die deutsche Gesetzgebung.
Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur den perspektivischen Blick
- eine zeitgemäße Wahrheit - es gibt also nur Meinungen.
Außer eben für die deutsche Gesetzgebung. Und für
den deutschen Richter.
Das gesetzliche "Splitting" zwischen verbotener "falscher
Tatsachenbehauptung"
und erlaubter "Meinungsäußerung" dient nur
einem Zweck:
Die Redefreiheit
einzuschränken und Freiraum für Zensur zuschaffen.
Es gibt Lügen, die sind zu groß zum Scheitern (Spiegel).
Eine davon ist die Rede von der beweisbaren Tatsachenbehauptung.
Waren die Menschen im Mittelalter Lügner, wenn sie sagten,
die Welt ist eine Scheibe ? Oder war das damals eine beweisbare
Tatsachenbehauptung ?
Würde ein deutscher Richter die Rede vom "humanitären
Krieg"
heute als falsche Tatsachenbehauptung untersagen ?. Oder als
freie Meinungsäußerung durchgehen lassen ? Hängt
wohl ganz vom Richter ab.
Oder hängt
das davon ab, wer das sagt ?
Darf ein Politiker so etwas sagen, ein
Blogger aber nicht ? |
Natürlich gibt es widerliche Lügen, die
man am liebsten verbieten würde.
Lügen, die nur dazu da sind, um Menschen zu erniedrigen, zu nötigen,
durch Fehlinformation zu schädigen.
Es gibt noch schlimmere Lügen, Lügen, die schreckliche
Folgen hatten und haben - die Kriege auslösen und Massenmorde
rechtfertigen sollen.
Aber solche Lügen sind ( gerade von deutschen Richtern ) in
der Vergangenheit nie als falsche Tatsachenbehauptungen geahndet
worden.
Nur eine Gesellschaft, welche nicht gelernt hat, mit der Lüge
zu leben, ist für Lügen empfänglich - Menschen, die nicht
wissen, dass man selber denken, selber alles hinterfragen muß,
sind den großen
Lügen
hilflos ausgeliefert.
Menschen, die wissen, daß es
grundsätzlich keine "wahren" Tatsachenbehauptungen gibt, können
auch eine Lüge
richtig einschätzen.
Solange deutsche Gesetzgeber und deutsche Richter die Illusion
verbreiten, es gäbe die "wahre Tatsachenbehauptung",
solange sie die Illusion verbreiten, "falsche
Tatsachenbehauptungen" seien etwas anderes,
als eine subjektive Meinung ...
... solange diese Gesellschaft
ihre Mitglieder zu unmündigen und urteilsunfähigen Fürsorgeempfängern
erzieht - so lange werden diese auch leicht weiter belogen
werden können.
Ist das der eigentliche Zweck der deutschen
Gesetzgebung in Sachen Redefreiheit ? |
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