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Wann sind Lügen erlaubt, wann ist die Wahrheit verboten ?

In Urteilen kann man lesen, dass eine "Tatsachenbehauptung" als eine Äußerung definiert wird, die dem Beweis zugänglich ist.

Eine "falsche Tatsachenbehauptung" ist dieser Logik zufolge eine Lüge. Es ist eine Tatsachenbehauptung, die nicht beweisbar ist.
Die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen ist bei Strafe verboten.

Die regelmäßig millionenfach veröffentlichte Behauptung einer "unbefleckten Empfängnis" muß demnach wohl dringend und bei Strafe verboten werden.

Auch Höflichkeit ist nichts als Lüge. Verlogen sind Übertreibungen und Untertreibungen, auch wenn sie die Würze jeder Diskussion sind.
Während die katholische Kirche die "Notlüge" erlaubt ist in der deutschen Gesetzgebung zur Redefreiheit derartige Toleranz nicht vorgesehen.

Dass "Wahrheit" nur ein vorübergehender Glaube an bestimmte Zusammenhänge ist, dass also Wahrheit nichts anderes ist als ein "Glaube", das weiß jeder aufgeklärter Mensch. Nur nicht die deutsche Gesetzgebung.

Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur den perspektivischen Blick - eine zeitgemäße Wahrheit - es gibt also nur Meinungen.

Außer eben für die deutsche Gesetzgebung. Und für den deutschen Richter.

Das gesetzliche "Splitting" zwischen verbotener "falscher Tatsachenbehauptung" und erlaubter "Meinungsäußerung" dient nur einem Zweck:
Die Redefreiheit einzuschränken und Freiraum für Zensur zuschaffen.

Es gibt Lügen, die sind zu groß zum Scheitern (Spiegel). Eine davon ist die Rede von der beweisbaren Tatsachenbehauptung.

Waren die Menschen im Mittelalter Lügner, wenn sie sagten, die Welt ist eine Scheibe ? Oder war das damals eine beweisbare Tatsachenbehauptung ?

Würde ein deutscher Richter die Rede vom "humanitären Krieg" heute als falsche Tatsachenbehauptung untersagen ?. Oder als freie Meinungsäußerung durchgehen lassen ? Hängt wohl ganz vom Richter ab.

Oder hängt das davon ab, wer das sagt ? Darf ein Politiker so etwas sagen, ein Blogger aber nicht ?
Natürlich gibt es widerliche Lügen, die man am liebsten verbieten würde.

Lügen, die nur dazu da sind, um Menschen zu erniedrigen, zu nötigen, durch Fehlinformation zu schädigen.

Es gibt noch schlimmere Lügen, Lügen, die schreckliche Folgen hatten und haben - die Kriege auslösen und Massenmorde rechtfertigen sollen.

Aber solche Lügen sind ( gerade von deutschen Richtern ) in der Vergangenheit nie als falsche Tatsachenbehauptungen geahndet worden.

Nur eine Gesellschaft, welche nicht gelernt hat, mit der Lüge zu leben, ist für Lügen empfänglich - Menschen, die nicht wissen, dass man selber denken, selber alles hinterfragen muß, sind den großen Lügen hilflos ausgeliefert.

Menschen, die wissen, daß es grundsätzlich keine "wahren" Tatsachenbehauptungen gibt, können auch eine Lüge richtig einschätzen.

Solange deutsche Gesetzgeber und deutsche Richter die Illusion verbreiten, es gäbe die "wahre Tatsachenbehauptung", solange sie die Illusion verbreiten, "falsche Tatsachenbehauptungen" seien etwas anderes, als eine subjektive Meinung ...

... solange diese Gesellschaft ihre Mitglieder zu unmündigen und urteilsunfähigen Fürsorgeempfängern erzieht - so lange werden diese auch leicht weiter belogen werden können.

Ist das der eigentliche Zweck der deutschen Gesetzgebung in Sachen Redefreiheit ?