Gesetzliche Grundlage
§ 48 Abs. 2 GKG
(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist
der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände
des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung
der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse
der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf
nicht über eine Million Euro angenommen werden. |
Kommentar: Vor
allem die Formel, dass der Streitwert "nach Ermessen" zu
bestimmen sei, zeigt, dass es kaum objektive Kriterien
gibt, nach denen ein Streitwert festgelegt werden kann.
Das führt zu erheblichen Verzerrungen in der Rechtsprechung. Kommentar |
Streitwerte: willkürlich
und unberechenbar |
Beispiele
aus der Wirklichkeit |
Künstliche
Erhöhung
der Abmahnkosten - wenn Abmahn-Anwälte und ihre
Auftraggeber zusammenarbeiten
Gerne werden nicht nur zu hohe Streitwerte sondern auch
Zusatzkosten veranschlagt - bei Markenrechtsfragen etwa
die kostenpflichtige Zuhilfenahme
eines Patentanwaltes.
Sowohl Abmahnkosten wie auch
Zusatzkosten muss der Abmahnanwalt aber zuvor bei seinem
Auftraggeber in Rechnung gestellt / und abkassiert haben.
Oft sind die Streitwerte fiktiv und der Anwalt will - besonders
bei Massenabmahnungen - seinen Auftraggeber nicht wirklich
belasten. Dann kann man sich gegen die Kosten eventuell
wehren ! Mehr
Info |
Spamming
Bei einer unerlaubten
E-Mail-Werbung nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig
einen Streitwert von 3.000,00 EUR an. BGH Beschluss vom
30. 11. 2004, VI ZR 65 / 04 |
Äusserungsrecht
Wenn
man über einen Verbandsfunktionär eines Arbeitgeberverbandes,
der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist sagt, "Er
war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.",
beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage nicht
50.000 EUR. sondern allenfalls 4000 EUR. LAG-BADEN-WUERTTEMBERG,
Beschluss, 9 Ta 2/07, 24.05.2007 |
Copyright
Für die
unerlaubte Nutzung eines Fotos auf einer Webseite ist von
einem Streitwert von 6.000,- EUR auszugehen, so das LG
Köln (Beschl. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 688/09)
Beispiel 2: Für die unerlaubte Nutzung eines Strassenkarten
Ausschnittes im Internet hatte das OLG Schleswig (Beschluss
v. 09.07.2009 – Az.: 6 W 12/09) einen Streitwert
von 1.950,00 bestätigt.
Der Wert eines Unterlassungsanspruchs
ist auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten
für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des einen
hier betroffenen Kartenausschnitts der Klägerin
festzusetzen.
2012 - Inzwischen hat auch das Justizministeruium den
millionenfachen Abmahn - und Streitwert Mißbrauch im
Zusammenhang von Copyright Verletzungen etwa bei Straßenkarten
Nutzung bemerkt. Und einen Streitwert von 200 Euro bestimmt.
Bitte genauere Informationen einholen. |
Bei markenrechtlichen Verfahren
ist
ein Streitwert abhängig vom Wert der angegriffenen
Marke. Der Regelstreitwert liegt bei 20.000,00 Euro. BPatG,
Beschluss vom 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 52/09
§§ 63 Abs. 3, Satz 1, Satz 2, 71 Abs. 1 S. 1
MarkenG - siehe dazu die Dokumentation
Markenschutz
als Vorwand für die Unterdrücklung
von Berichterstattung
Dazu ergänzend: Verbotene
Titeltags Wegen der Verletzung der Namens-Schutzrechte
geht eine Adressbuchfirma gegen den Betreiber einer Internet
Seite vor. Die Info Seite hatte den Namen der (heftig kritisierten)
Firma im Titeltag genannt. Streitwert: 75.000 Euro. (-
2009 - 2010: ) |
Rüstungskonzern gegen Blogger
Wegen einer
Kolumne mit der Überschrift "Verdienstorden
und Streubomben" geht der Rüstungskonzern /
Mischkonzern Diehl - gegen den ehemaligen Wochenblatt
Redkateur Stefan Aigner vor - Streitwert: 75.000 Euro
( 2008 - 2009 )
>>> Mehr unter Rüstungskonzern
Diehl gegen "ein Mann" Betrieb |
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