Auch das LG Köln erliess eine Einstweilige
Verfügung auf Antrag von Ra Neuwald. Im Auftrag
von Hellers "Neue Branchenbuch AG". Und
diese Einstweilige Verfügung wurde vom LG nach
einem Widerspruch bestätigt.
Können
Metatags und Titeltags rechtlich das gleiche sein ?
Eine Infoseite zum Thema Adressbuchbetrug hatte
die Fa Neue Branchenbuch AG im Titeltag (NICHT
im Metatag) aufgeführt.
(Die Neue Branchenbuch AG ist eine Adressbuch Firma,
die Oliver Heller gehört und die wegen dubioser
Geschäftsmethoden im Internet heftig kritisiert
wurde. (2009).
In dem Urteil (>>> ) meint
das Gericht, es handele sich um eine Manipulation
Googles, wenn in den Metatags der Firmenname genannt
werde.
Besonders zynisch geht das Gericht mit dem Anspruch
der Öffentlcihkeit auf Information um. Denn nur
Information,d ie auch gefunden werden kann, ist
ja Information. Ein Metatag Verbot sollte aber
ausdrücklich dem Zweck dienen, daß die Information
nicht mehr so passend zur Firma gelistet wird bei
Google. Doch das, meinte das Gericht, hat überhaupt
nichts mit dem Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit
zu tun.
Zitat:aus dem Urteil
"... dem Verantwortlcihen der Seite "www.gegenjustizunrecht.ru" bleibt
es unbenommen, seine Meinung in zulässiger
und sachlicher Form zu äussern, ohne das
Ergebnis der Suchmschiene Google durch Programmierung
des durch § 5 MarkenG geschützten
Firmennamens der Antragstellerin als Metatag
im Quellcode zu manipulieren..."
Dass jede Information auch das Recht hat, möglichst
effizient im Internet präsentiert zu werden
- also auch richtig für Suchmaschienen aufbereitet
werden muss - ist von dem Gericht also nicht
berücksichtigt worden. |