Metatags sind Suchworte, die in Programmiersprache auf einer Iinternetseite hinterlegt werden, damit Google und andere Suchmaschienen sie als Anhalt benutzen können für das Ranking bei den Suchergebnissen.
Aber das ist Schnee von gestern.
Google und andere Suchmaschienen nutzen längst nicht mehr die Metatags für das Ranking von Internet Seiten. Aber es gibt ein BGH Urteil, in dem Metatags genau deswegen zensiert werden.
Und das ist für die deutschen Richter bis heute (2011) verbindlich - egal, ob wirklichkeitsfremd oder nicht..
Der Wohlfahrtsstaat in voller Aktion -
schiesst ein Eigentor !
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Missbräuchlich wurden Metatags früher gern zu unlauterem Wettbewerb
genutzt.. So konnten Verbraucher, die nach einer bestimmten
Marke suchten, mithilfe falscher Metatags auf eine Konkurrenzseite gelockt
werden. Eine nette Grundlage für arglistige Täuschung
und den Verkauf von wertlosen Nachahmungsprodukten.
Es ist einsehbar,
dass der Gesetzgeber eine derartige Nutzung von Metatags unterbinden
wollte - obwohl die staatliche Fürsorge in diesem Zusammenhang übertrieben
scheint. Von einem mündigen Bürger scheinen die Gesetzgeber
nicht viel Urteilsvermögen zu erwarten. Wir leben offensichtlich in einem Fürsorgestaat, wo der Staat sich verpflichtet fühlt, den Bürger rundum zu versorgen und möglichst wenig ihm selber zu überlassen.
Was vor einigen Jahren für hilflose Bürger noch Sinn machte, ist längst sinnlos geworden. Inzwischen sind die Suchmaschienen intelligenter geworden (die Betrüger auch) und analysieren die Inhalte von Internet Seiten anders.
Google hat öffentlich von verantwortlicher Stelle erklären lassen, daß Metatags für das Google Rankng keinerlei Rolle mehr spielen.
Das interessiert aber die deutsche Rechtsprechung herzlich wenig.
Seit der BGH vor einigen Jahren entschied, daß Firmennamen und Markenzeichen in Metatags für das Google Ranking wichtig sind, ist das für die deutsche Rechtsprechung der rote Faden- egal ob das noch der Wirklichkeit entspricht oder nicht.
Und das hat sich nun ein Rechtsanwalt Philipp Neuwald von der Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel zunutze gemacht. Mithilfe richterlicher Ahnungslosigkeit und einem veralteten BGH Urteil m(s)ahnt er nun kräftig ab.
Ausgerechnet Info Seiten, die dem Verbraucherschutz
dienen, werden nun mithilfe eines Urteils, das dem
Verbraucherschutz dienen sollte, abgezockt. |