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Verbotene Metatags - Namens- und Markenschutz als Vorwand für Äusserungsverbote

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März 2011: 11 Monate Gefängnis für Peter Niehenke - Wegen verbotener Metatags und wegen verschiedener Redeverbote, die er angeblich nicht eingehalten haben soll.

So zum Beispiel wurden Patrick Hewer und seine Firmen im Internet als Adressbuchbetrüger bezeichnet - zwar anonym, aber Hewer behauptet, dahinter stecke Peter Niehenke. Und für Peter Niehenke ist es verboten, so etwas zu behaupten.

Das Redeverbrechen geschah nicht einmal im Klartext sondern lediglich in den Metatags einer Inetrnet Seite. Man muß die Sete schon in Programmiersprache lesen, um den Hinweis zu finden, daß Hewer ein Adressbuchbetrüger sei.

In der Warteschlange weitere Haftstrafen - u. a. auch 2 Ordnugsstrafen der "Neue Branchenbuch AG" über 20.000 und 40.000 Euro ersatzweise mehrere Monate Haft.

Jahrelange Haft für verbotene Wörter: Redeverbrechen werden de facto härter bestraft, als Gewaltverbrechen. Wo hatten wir das denn schon mal ?


>   Die Hintergrundgeschichte zu den Metatag / Titeltag Verfahren und die Neue Branchenbuch AG

Rechtsanwalt Philipp Neuwald
von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel, München, ist u.a. für Oliver Heller tätig. Oliver Heller ist seit Jahren im Adressbuchgeschäft tätig und hat immer wieder mit sittenwidrigen Formularen "Verträge" geworben. Googeln Sie einmal nach "Oliver Heller" - neben seinem eigenen Google Spam finden Sie auch viele gesperrte Seiten:

Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.
Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.
Aus Rechtsgründen hat Google 4 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org. ...
   >>>    Siehe dazu: Wie umgehe ich die Google Zensur

Oliver Heller ist wegen seiner Geschäftspraxis immer wieder von Gerichten - aber auch von Presse und Fernsehen, im Internet, von Verbraucherschützern und Betroffenen kritisiert worden. Gegen diese "Rufschädigung" setzt er sich vor allem mit Hilfe von Einstweiligen Verfügungen zur Wehr, die meist einen Streitwert um die 100.000 Euro haben.

Rechtsanwalt Philipp Neuwald hat für besagten Oliver Heller zahlreiche Abmahnungen geschrieben und zahlreiche Einstweilige Verfügungen erwirkt. Oft vergeblich. So gelang es ihm beispielsweise nicht, die Bezeichnung von Oliver Heller als Adressbuch-Betrüger verbieten zu lassen.

Die Kanzlei Kanzlei Lorenz Seidler Gossel, München, kümmert sich auch um Hellers (2009, 2010) Neue Branchenbuch AG aus Frankfurt / M und versucht dafür zu sorgen, dass unangenehme Infos nicht an die Öffentlichkeit kommen oder dort umgehend wieder verschwinden.

Durch das Verbot einer Namensnennung in Metatags und Titeltags per Einstweilige Verfügung wurde nun eine Methode gefunden, bei der man sich nicht mehr über die Berechtigung der Inhalte selber zu streiten braucht.

Besonders wirksamer Nebeneffekt: Sobald die Seite mit einer Einstweiliger Verfügung belegt ist, kann man sie bei Google unsichtbar machen. Und wenn Google nicht folgt, gibt es auch da eine Eisntweilige Verfügung: Hier die Einstweilige Verfügung der Neuen Branchenbuch AG, die beim LG Köln gegen Google erreicht wurde.

Können Argumente aus dem Wettbewerbsrecht über die Informationsfreiheit entscheiden ?
Das Aktenzeichen der Einstweiligen Verfügung gegen Google 17 HK o 14411/08 verrät, dass hier die Handelskammer (HK) des Gerichts eingeschaltet wurde - und nicht die Pressekammer, die ja eigentlich zuständig sein sollte bei Presseveröffentlichungen. So ist das, wenn es um Markenschutz geht.

Die Vorgehensweise von Philipp Neuwald hat noch einen zusätzlichen Witz:
Durch den Angriff auf die Metatags werden ja unsichtbare Informationen als Vorwand genutzt, um sichtbare Informationen unsichtbar zu machen.

Doppelt unsichtbar, wenn auch Google belangt wird. Da können dann die (- eigentlich von dem Verbot nicht betroffenen -) Inhalte der Seite (nciht nur die Metatags) gesperrt - also völlig unsichtbar gemacht werden.

Das Metatag Rätsel

Wenn auf einer Kritikerseite im Text / Inhalt der Eigenname oder der Markenname einer Firma genannt wird, dann ist das kein Verstoss gegen die Namens- und Markenschutzrechte.
Wenn diese Nennung in den Metatags erfolgt, ist das aber sehr wohl ein Verstoss.

Zur Dokumentation über die Münchner Verbotsverfahren