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Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung (teilweise gekürzt) - AZ: 5-O-3696 /01 EV
Unterlassungs-Verfahren beim LG Dresden - 2001 - Adressbuchbetrug

Es geht um das sogenannte "Henghuber" Formular. In diesem Formular wurde Gewerbetreibenden eine Eintragung in einer Internet Adressdatenbank angeboten. Die Aufmachung des Formulars war so, dass man eine Kostenpflichtigkeit nicht erwartete - eine Kostenpflichtigkeit war aber in einem Fliesstext am unteren Ende des Formulars versteckt. Die öffentliche Kritik an derartigen Formularen wurde von den Formular Versendern systematisch ( Law Hunting ) mit Einstweiligen Verfügungen bei sehr hohen Streitwerten bekämpft.  Hier eine kleine Verfahrens - Auswahl aus dem Law Hunting - das am Ende erfolglos war.
l ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung l Ein Antrag zu 5 o 3696
l
LG Entscheidung 5 o 3696-Kurzfassung l LG Entscheidung 5 o 3696 vollständig
l
OLG Entscheidung kurz in 4-u-2542 l OLG Entscheidung vollständig in 4 u 2542 (pdf
l
OLG Entscheidung in 4-u-2703 (pdf)

I.
Dem Antragsgegner wird bei der Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,00 .... verboten... privat oder im geschäftlichen Verkehr oder im Zusammenhang mit der Online GmbH

1. ein Urteil des BGH wegen Offertenschwindels (AZ: 4 ScR 439/00) zu erwähnen, auf dieses zu verweisen oder dieses der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

2. von noch einer betrogenen Person, wie hier geschehen unter der Überschriftr "Noch ein betrogener Rechtsanwalt zieht in den Krieg", zu sprechen

3. geschäftsschädigende Äußerungen von Dritten Personen in Ihrer Website www.ergo-film.de/6-Online/online.html oder auf Unterseiten dieser Website oder auf anderen von Ihnen eingerichteten oder noch einzurichtenden Medien, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, wie dies unter der Site www.ergo-film.de/6-Online/6f-News/AR - Lauppe - a 1.html erfolgte mit dem Inhalt:

"Rechtsanwalt Lauppe - Assmann zieht in den Krieg" Ich, der Kanzlei Inhaber war leider selber so blöd, in der Hektik des Tagesgeschäftes auf die Online - Fachverlagbetrüger hereinzufa"en und habe den Betrug erst bemerkt, als 2 andere Mandanten um Hilfe baten.…
Eine weitere am Sitz des Betrügerverlages, diese ist bereits eingestellt Ich will und werde den Betrügern, die dann auch noch frech versuchen, ihre Opfer zu verhöhnen "(wenn die so blöd sind so was zu unterschreiben, dann... )" das Handwerk legen!..."

II.
Es bei Meidung einer Vertragsstrafe von DM 10.100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung...zu unterlassen, den Online Verlag GmbH im Zusammenhang mit Warnhinweisen als "Vorsicht vor gleichartigen Online Verlagen" im Zusammenhang mit der Benennung des Online Fachverlages in Ingolstadt, Inhaber Uwe Raeder sowie des Online Gewerbedatenverlages in Kosching, Inhaber Olivert Heller, zu benennen...
...
Der Gegenstandswert wird auf 250.000,00 festgesetzt

Begründet wurde der Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung im Wesentlichen damit, daß ein widerrechtlicher Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorläge sowie ein Verstoß gegen die guten Sitten - m.a.W. Unterlassung wegen Geschäftsschädigung.