I.
Dem Antragsgegner wird bei der Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu
DM 500.000,00 .... verboten... privat oder im geschäftlichen
Verkehr oder im Zusammenhang mit der Online GmbH
1. ein Urteil des BGH
wegen Offertenschwindels (AZ: 4 ScR 439/00) zu erwähnen,
auf dieses zu verweisen oder dieses der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen
2. von noch einer betrogenen
Person, wie hier geschehen unter der Überschriftr
"Noch ein betrogener Rechtsanwalt zieht in den Krieg", zu
sprechen
3. geschäftsschädigende
Äußerungen von Dritten Personen in Ihrer Website www.ergo-film.de/6-Online/online.html
oder auf Unterseiten dieser Website oder auf anderen von Ihnen eingerichteten
oder noch einzurichtenden Medien, die für die Öffentlichkeit
zugänglich sind, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, wie
dies unter der Site www.ergo-film.de/6-Online/6f-News/AR - Lauppe -
a 1.html erfolgte mit dem Inhalt:
"Rechtsanwalt Lauppe
- Assmann zieht in den Krieg" Ich, der Kanzlei Inhaber war leider
selber so blöd, in der Hektik des Tagesgeschäftes auf die
Online - Fachverlagbetrüger hereinzufa"en und habe den
Betrug erst bemerkt, als 2 andere Mandanten um Hilfe baten.
Eine weitere am Sitz des Betrügerverlages, diese ist bereits eingestellt
Ich will und werde den Betrügern, die dann auch noch frech versuchen,
ihre Opfer zu verhöhnen "(wenn die so blöd sind so was
zu unterschreiben, dann... )"
das Handwerk legen!..."
II.
Es bei Meidung einer Vertragsstrafe von DM 10.100,00 für jeden
Fall der Zuwiderhandlung...zu unterlassen, den Online Verlag GmbH im
Zusammenhang mit Warnhinweisen als "Vorsicht vor gleichartigen
Online Verlagen" im Zusammenhang mit der Benennung des Online
Fachverlages in Ingolstadt, Inhaber Uwe Raeder sowie des Online Gewerbedatenverlages
in Kosching, Inhaber Olivert Heller, zu benennen...
...
Der Gegenstandswert
wird auf 250.000,00 festgesetzt