I. Dem Antragsgegner
wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,00
und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden
kann, von Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für
den Fall der Zuwiderhandlung verboten,
1. privat
oder im geschäftlichen Verkehr wahrheitswidrig direkt oder
indirekt zu behaupten,
a) dass man gegen den Online Verlag GmbH (Antragstellerin)
als Geschäftemacher hereinfällt,
b) dass es in Bezug auf den Online Verlag GmbH
Nachweise für Betrug, arglistige Täuschung
und Wucher gäbe,
c) dass dem Online Verlag GmbH das Handwerk gelegt
werden müsse,
d) dass es für alle Firmen sehr wichtig sei,
den Online-Eintrag beim Online Verlag GmbH vorsorglich
zu kündigen,
e) dass es wohl keine Kunden des Online Verlag
GmbH gäbe, die als sie den Eintragungsvertrag
unterzeichneten davon ausgingen, dass sie für
den Grundeintrag zahlen müßten;
2. privat
oder im geschäftlichen Verkehr wahrheitswidrig im Zusammenhang
mit dem Online Verlag GmbH (Antragstellerin) von Trickdieben
zu sprechen,
3. das
Adreß- sowie das e-mail-Verzeichnis der in dem Firmenverzeichnis
des Online Verlag GmbH unter www.firmenanzeiger.de geführten
Kundendaten zu nutzen oder Dritte zur Nutzung aufzurufen,
um die in vorstehenden Ziffern 1. 1. sowie 1. 2. beanstandeten
Behauptungen und Aussagen zu verbreiten, insbesondere wie in
dem e-mail-Schreiben vom 26.07.2001, 12.05 Uhr erfolgt;
4. die in
vorstehender Ziff. 1. 1. sowie 1. 2. beanstandeten Behauptungen
und Aussagen auf seiner Website www.ergo-film.de/6 Online/online.html
zu veröffentlichen und zu verbreiten