Knapp 20 % aller
Gerichtsverfahren in Deutschland werden wegen Beleidigung
geführt.
Während in England Beleidigung so gut wie gar nicht gerichtlich
vorkommt , steigt die Zahl der Verfahren in Deutschland beständig
- knapp 180.000 Verfahren in 2005.
Die deutsche Rechts-Spezialität,
durch welche die Persönlichkeitsrechte
mit einem Schutz vor Beleidigung verbunden
sind, führt dazu, dass kritische
Äusserungen regelmässig als "beleidigend" angegriffen
werden.
Wenn angegriffen, muss der Kritiker erst einmal nachweisen, dass
alles Hand und Fuss hat - und wehe, eine nebensächliche
Kleinigkeit stimmt nicht.
Dann wird das möglicherweise als unwahre
Tatsachenbehauptung geahndet - aber in Wirklichkeit wird
damit natürlich die Kritik an der Person oder Sache bestraft.
Der BGH hat solche Urteile oft korrigiert - aber welcher normale
Bürger kann sich den Gang bis zum BGH leisten ?
Beleidigung als deutsche Spezialität im Rechtswesen hat
eine
äusserst unrühmliche Vergangenheit.
Jeder kennt die Geschichten, wie zu Kaisers Zeiten
Duelle auf Leben und Tod wegen einer
"Formalbeleidigung" geführt werden konnten
- und es dauerte lange, bis dieser "Mord - Sport" von
der grünen Wiese im Morgengrauen auf die Gerichtshöfe
verlagert wurde.
Und nun hat diese Sportart als "law
hunting" im Heute eine neue Heimat gefunden.
Zu Hitlers Zeiten war "Beleidigung" ein
wilkommenes, wesentliches Konzept der Einschüchterung
und Machterhaltung. Erinnert sei an den Fall Erich Knauf, der
wegen eines Hitlerwitzes hingerichtet wurde.
Die Kommission für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa hat längst erkannt, dass
"Beleidigungsgesetze" für Diktaturen und Terrorregime
ein wichtiges Instrument darstellen, um die demokratischen
Grundrechte auszuhebeln. Ist Deutschland in Sachen Menschnrechte
auf Abwegen ?
"Gesetze gegen Rufmord
und Beleidigung werden oft verteidigt mit der
Begründung, dass sie nötig seien, um
den Missbrauch der Meinungsfreiheit zu verhindern.
Diese Gesetze entsprechen aber nicht den Normen
der OSZE und ihr Gebrauch beweist die Verletzung
des fundamentalen Rechts auf freie Rede" (aus
dem Memorandum der Kommission für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa vom 12. Mai 2002) - mehr
von der OSZE
Die deutschen Gesetzgeber
kümmert dies wenig. Ein
ganzes Bündel von Beleidigungsparagraphen
schützt die Ehre - die des
Staates, des Präsidenten,
der Beamten und Politiker, der
dubiosen Kaufleute und die von
Herrn Jedermann.
Die Beleidigungsparagraphen sind dabei
vor allem den zweifelhaften Elementen in Wirtschaft,
Verwaltung und Justiz sehr nützlich - denn
diese Gesetze sind perfekt geeignet, um einem
Bürger, der seine eigene Sicht auf die Dinge
hat, einen Maulkorb zu verpassen. Ein
Überblick mit Beispielen |