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Sensibelchen in schwarzen Roben

  Von Henryk M. Broder, Frankfurt a. M.
 

Etwa vier Prozent der Bundesbürger geraten jedes Jahr vor ein Gericht. Die wenigsten wegen einer echten Straftat, die meisten wegen Vergehen im Straßenverkehr oder wegen »Gartenzaun-Klagen« unter Nachbarn. Die Wahrscheinlichkeit, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist etwa so groß wie die, nach einem Todesfall in der Familie ein Bestattungsinstitut betreten zu müssen. Wie es vor einem Gericht zugeht, wissen die Bundesbürger nur aus Serien wie »Richter Alexander Hold« oder »Richterin Barbara Salesch«. Das ist so, als würde man sich über das Leben im Dschungel in der Zoo-Abteilung eines Warenhauses kundig machen.

Deswegen ist es den meisten Bürgern auch nicht bewusst, dass die Justiz eine Welt für sich ist, ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht. Verglichen mit Richtern und Staatsanwälten führen sogar Ärzte ein Leben wie in einem Glashaus, die Angehörigen anderer Berufsstände sowieso.

Die Justiz kontrolliert sich selbst, das ist ein wichtiges Element ihrer Unabhängigkeit. Die Instrumente der Selbstkontrolle heißen Berufung und Revision, das System basiert auf der Annahme, dass Landrichter mit mehr Sachverstand gesegnet sind als Amtsrichter, dass sie Angehörigen der Oberlandesgerichte die Fehler der Landrichter erkennen und korrigieren können und dass die Richter an den Bundesgerichten theoretisch auch nur Menschen, praktisch aber unfehlbar sind.

Freilich: Schon der Alte Fritz, Preußens König Friedrich II., hat 1779 über das Gehabe mancher Richter räsoniert: »Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor dieser kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die gröbsten Spitzbuben, die in der Welt sind.«

Würde der Alte Fritz einen solchen Satz heute in einem Gerichtssaal der Bundesrepublik von sich geben, hätte er gleich ein Verfahren am Hals, wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung etc. Denn mag die Justiz in vielen Fällen behäbig, langsam und unwillig sein, wenn es um sie selbst geht, agiert und reagiert sie schnell, resolut und strafwütig. Der Münchener Strafverteidiger Rolf Bossi wurde vom Landgericht Augsburg wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 12 000,– Euro verurteilt. Er hatte im Laufe einer Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts den Richtern »üble Justizkumpanei« vorgeworfen, weil sie einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter abgelehnt hatten. Das mag grob, gemein und auch unbegründet gewesen sein, aber Bossi handelte in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten. Und was er den Richtern an den Kopf warf, war ein zärtliches Kompliment verglichen mit dem, was Richter und Staatsanwälte Angeklagten und ihren Verteidigern mit auf den Weg geben. Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er von einem »Saustall von Justiz« gesprochen hatte, der mit »eisernem Besen« ausgekehrt werden müsse.

Der Vizepräsident des Landgerichts Frankfurt/Oder hat Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen zwei CDU-Politiker gestellt, nachdem sie die Urteile eines Bernauer Amtsrichters »in unverantwortlicher Weise kritisiert« hatten.

Solche Fälle werden nur selten bekannt. Und wenn, dann stehen sie meistens auf der Seite »Vermischtes«, wo sie wenig Aufsehen erregen.

Die Frage, warum viele Richter so dünnhäutig und im Austeilen viel begabter als im Einstecken sind, wird nur selten gestellt, denn wer es tut, riskiert damit ein Verfahren wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede. Deswegen rät auch jeder Verteidiger seinem Mandanten, die Richter nicht zu provozieren, denn er verlässt sich nicht nur auf den Sachverstand der Richter, sondern auch auf deren Wohlwollen, das der Angeklagte durch schlechtes Benehmen nicht verspielen sollte.

In einem Verfahren wegen Beleidigung, bei dem ich den Angeklagten gab, merkte der Staatsanwalt, der die Anklage vertrat, dass er sich vergaloppiert hatte und plädierte auf Freispruch. Er konnte sich freilich die Bemerkung nicht verkneifen, ich sollte doch mal darüber nachdenken, ob ich mit meinem Verhalten »den Juden einen Gefallen erweisen« würde. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Staatsanwalt die Religionszugehörigkeit eines Angeklagten thematisiert und gesagt hätte, der Angeklagte solle es sich überlegen, ob er mit seinem Verhalten den Katholiken/Protestanten/Moslems oder Hindus einen Gefallen getan hätte. Warum dann im Falle eines Juden? Mir lag schon ein Wort auf der Zunge, das mit »Anti« anfängt und mit »Semit« aufhört. Ich verschluckte es. Es war besser so.


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