Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 

Wie Peter Niehenke mit einer Rufmordkampagne "das Maul gestopft" werden soll

(Mai 2009)
Peter Niehenke ist in das Fadenkreuz einer finanzstarken, mafiotisch organisiserten Gruppe von Adressbuch- und Anzeigenbetrügern geraten. Seither wird er nicht nur mit legalen Mitteln (Untersagungsverfahren, Einstweiligen Verfügungen - Law Hunting) sondern auch mit illegalen Mitteln verfolgt.

Peter Niehenke hatte 2005 die Veröffentlichung einer Webseite mit Informationen über Adressbuch- und Anzeigenbetrug übernommen und dafür Nachfolger gesucht. Und gefunden. Die Nachfolger allerdings betreiben heute die Informationen verständlicherweise anonym.
Die auf den Informationsseiten beschriebenen "Geschäftsleute" und "Firmen" glauben allerdings, daß Peter Niehenke weiterhin dahinter steckt.

Der gesunde Menschenverstand erkennt natürlich die Verleumdungsabsicht relativ leicht - aber solange die Darstellung einseitig bleibt, wirkt sie doch - nach dem Motto: Wo Rauch ist, da ist auch Feuer....
Hier das Flugblatt, das in A., einer kleinen Ortschaft in der Schweiz, an die Nachbarn und Bewohner verteilt wurde.
Leicht lässt sich die Presse vor den Karren solcher Verleumdungskampagnen spannen - Fehlinformationen, Halbwahrheiten, das Prinzip der "stillen Post", bei der sich die ursprüngliche Nachricht immer mehr verändert .... das funktioniert nicht erst seit dem Mittelalter. So steigt die Presse ein
Viele Zeitungen haben den Bericht der Berner Zeitung unbesehen übernommen. Die Gegendarstellung mit umfangreichen Hintergrundinformationen versandet im Internet - hier ist sie:

Die Verleumdungskampagen war besser organisisert als man zunächst nach dem primitiven Flugblatt erwarten konnte.

Parallel zur Verteilung des Flugblattes berichtete ein Journalist namens Stefan Künzi in der Berner Zeitung über die Flugblattaktion, wobei vor allem die im Flugblatt geäusserten Behauptungen kinderpornografischer Aktivitäten Niehenkes ungeprüft aufgegriffen und als Aufhänger verwendet wurden. Archivkopie des Berichtes
Dabei war für den Redakteur der Berner Zeitung das Nacktfoto von Herrn Niehenke (der ein begeisterter FKK Anhänger ist) wohl so "einschaltquotenträchtig", dass eine Hinterfragung des sonstigen Artikelinhaltes nicht mehr nötig schien.

Viele Schweizer Zeitungen fielen auf diese "interessante Affäre" herein und übernahmen sie - darunter auch der renommierte Schweizer Tagesanzeiger - auch er übernahm ungeprüft und ohne Kommentar. Das wird dem Ruf des Schweizer Tagesanzeiger (der gerne mit dem Spiegel verglichen wird) wohl nicht gut bekommen. Hier der Bericht des "Tagi"

Justitia ist blind.
Sie muß blind sein, sonst wird sie ungerecht.
Sie unterscheidet nicht zwischen "Betrügern" und "Gerechten".
Justitia kennt nur das Gesetz.
Das ist richtig. Was ist falsch ?
Gefängnis für Worte

Fallsammlung__ -__ Wie in Deutschland Menschen ins Gefängnis gebracht werden, die "das Maul zu voll" nehmen.


Der Fall Niehenke
Peter Niehenke verhaftet - 9 Monate Gefängnis für verbotene Veröffentlichungen - es drohen 2 Jahre
April 2011
Wie Peter Niehenke mit einer Rufmordkampagne "das Maul gestopft" werden soll. (2009)
Belege zum Fall Niehenke
LG Koblenz 2 Monate Haft / Beschluß vom 16. 10. 2009 zum Verfahren 5 O 411 / 07

LG Koblenz 3 Monate Haft / Beschluß vom 21. 05. 2010, zum Vefahren 5 o 411 / 07

LG Koblenz 4 Monate Haft / Beschluß vom 10. 03. 2011 zum Verfahren 5 O 411 / 07

Übersicht über die insgesamt verhängten Haftstrafen in Köln und Koblenz - Einweisung


... mal was anderes ...



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