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Am deutschen Wesen soll die Welt genesen...
BGH beschliesst: am 02. 03. 2010 (VI ZR 23/09)
Ausländische Medien und Personen dürfen
von Deutschland aus
nach deutschen Gesetzen und Zensurregeln
auf Unterlassung verklagt und verurteilt werden
Es kommt also die Zeit, da sind Äusserungen = das Verbreiten von Meinungen und Informationen,  gefährlicher als kriminelle Straftaten.

Denn Straftaten werden nur dann bis ins Ausland verfolgt, wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt.
Missliebige Äusserungen dagegen können nun nach deutschem Recht zivilrechtlich weltweit verfolgt - und geahndet - werden. Und deutsches Recht kann nun sogar gegen Ausländer eingesetzt und durchgesetzt werden.

Da mögen Amerika oder
England einen grösseren Respekt vor den Gurndrechten haben und mehr Toleranz walten lassen - sie müssen sich nun doch nach der deutschen Latte richten - und verurteilen lassen.

Am 2. 3. 2010 urteilte der BGH, dass Berichterstattung von Ausländern im Ausland - die einen Deutschen betreffen - von Deutschland aus verboten werden kann, wenn die Berichterstattung in Deutschland wahrgenommen werden kann. Das betrofft generell das Internet.

hier zum BGH Urteil auf Jurpc --- hier zur Archivkopie

Gegen einen Deutsche namens R. L. und gegen sein sein Unternehmen C. E. M. wurde in New York ein Ermittlungsverfahren eingeleitet - wegen Bestechung ukrainischer Regierungsangestellter.

In einem Artikel der New York Times wird darüber berichtet - und auch über mutmassliche Geldwäsche (Goldschmuggel), Unterschlagung, Zusammenarbeit mit der russischen Mafia...
"The New York Times" hatte auch im Internet den Print Artikel veröffentlicht - auf englisch - sozusagen im Internet Lokalteil.

Der BGH entschied, dass diese Berichterstattugn in Deutschland untersagt werden darf.

Wenn also ein Australier im Internet über einen Deutschen berichtet, darf der Australier in Deutschland per Einstweilige Verfügung auf Unterlassung verpflichtet werden.

Wenn ihn das als Australier nicht interessiert, wenn er die Reise nach Deutschland scheut oder keine Ahnung hat, welchen Anwalt er hier beauftragen kann, wenn er kein Geld hat und die deutschen PKH Gepflogenheiten nicht kennt (die sowieso längst ausgehöhlt sind) oder wenn er aus Ahnugnslosigkleit verhindert ist oder sonst was

- dann werden Beugegelder festgesetzt.

Die sind nach internationalem Recht auch in Australien durchsetzbar. Oder auch in Posemuckel.