Es kommt
also die Zeit, da sind Äusserungen = das Verbreiten von
Meinungen und Informationen, gefährlicher als kriminelle
Straftaten.
Denn Straftaten werden nur dann bis ins Ausland verfolgt,
wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt.
Missliebige
Äusserungen dagegen können nun nach deutschem Recht
zivilrechtlich weltweit verfolgt - und geahndet - werden.
Und deutsches Recht kann nun sogar gegen Ausländer eingesetzt
und durchgesetzt werden.
Da mögen Amerika oder England
einen grösseren Respekt vor den Gurndrechten haben und mehr Toleranz
walten lassen - sie müssen sich nun doch nach
der deutschen Latte richten - und verurteilen lassen.
Am 2. 3. 2010 urteilte der BGH, dass Berichterstattung von
Ausländern im Ausland - die einen Deutschen betreffen - von
Deutschland aus verboten werden kann, wenn die Berichterstattung
in Deutschland wahrgenommen werden kann. Das betrofft generell das
Internet.
hier zum BGH Urteil auf Jurpc --- hier zur Archivkopie
Gegen einen Deutsche namens R. L. und gegen sein sein Unternehmen
C. E. M. wurde in New York ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
- wegen Bestechung ukrainischer Regierungsangestellter.
In einem Artikel der New York Times wird darüber berichtet - und auch über mutmassliche Geldwäsche (Goldschmuggel), Unterschlagung, Zusammenarbeit mit der russischen Mafia...
"The New York Times" hatte auch im Internet den Print Artikel veröffentlicht - auf englisch - sozusagen im Internet Lokalteil.
Der BGH entschied, dass diese Berichterstattugn in Deutschland untersagt werden darf.
Wenn also ein Australier im Internet über einen Deutschen berichtet, darf der Australier in Deutschland per Einstweilige Verfügung auf Unterlassung verpflichtet werden.
Wenn ihn das als Australier nicht interessiert, wenn er die Reise nach Deutschland scheut oder keine Ahnung hat, welchen Anwalt er hier beauftragen kann, wenn er kein Geld hat und die deutschen PKH Gepflogenheiten nicht kennt (die sowieso längst ausgehöhlt sind) oder wenn er aus Ahnugnslosigkleit verhindert ist oder sonst was
- dann werden Beugegelder festgesetzt.
Die sind nach internationalem Recht auch in Australien durchsetzbar. Oder auch in Posemuckel.
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