Prozesskosten für "normale
Menschen"
steuerlich absetzbar ? |
Der Bundesfinanzhof
hat jüngst Prozesskosten grundsätzlich als steuerlich
für jedermann absetzbare "besondere Belastungen" bewertet.
Und Finanzminister Schäuble hat dieses Urteil höchster
Richter kurzerhand aufgehoben....
Daß Firmen ihre Rechtskosten steuerlich absetzen dürfen -
Privatpersonen hingegen nicht - ist
unverständlich.
Geht es um die "Persönlichkeitsrechte, (Schutz vor Beleidigung
etc) sind Firmen den Privatpersonen gleichgestellt - und können
steuerlich ihre Rechtskosten absetzen - umgekehrt aber nicht
!
Daß der Staat hier Überbleibsel aus der Sklavenbewirtschaftung
in die Finanzpolitik gerettet haben soll, muß man nicht gleich
unterstellen.
Aber Tatsache ist, daß der Staat den Firmen Steuer-Privilegien
einräumt, die er dem Privatmann nicht zubilligen will. Jüngstes
Beispiel:
Prozesskosten entstehen für einen Privatmann
wie für eine Firma in der Wahrnehmung und Verteidigung von
vermeintlichen oder tatsächlichen Rechten.
Gerade Grundrechte
- die ja eigentlich Menschenrechte und nicht Firmenrechte sind
- sollten daher steuerrechtlich für den Menschen privilegiert
behandelt werden. |
Dezember
2011
Bundesfinanzminister
Schäuble (CDU) macht BFH Urteil durch
Nichtanwendungserlaß unwirksam.
Daß Minister sich über
Entscheidungen oberster Gerichte hinwegsetzen,
hat (vor allem im Finanzministerium) Tradition.
Wahrscheinlich wird jetzt durch eine Gesetzesänderung
der Richterspruch entwertet.
Mehr Info in
der Sueddeutschen (oder falls nicht mehr online Archivkopie) |
Juli 2011:
Bundesfinanzhof revidiert eine 15 Jahre
alte Entscheidung, derzufolge zivilrechtliche Prozesskosten
von Privatleuten nicht steuerlich abgesetzt werden durften.
Mit dem Az VI R 42 / 10 beginnt wohlmöglich eine neue Ära,
die der (steuerlichen) Ungleichbehandlung
von "Mensch" und "Wirtschaft" ein Ende
macht.Der BFH (Bundesfinanzhof), das höchste deutsche
Finanzgericht hat entschieden, dass die Kosten für Zivilprozesse
in der Regel von der Steuer abgesetzt werden können. Und
zwar als "außergewöhnliche Belastung"
Wenn bisher ein Journalist wegen seiner
Äußerungen in einen Unterlassungs-Prozess verwickelt
wurde, so war es schwierig, dem Finanzamt zu beweisen, daß
die Prozesskosten aus beruflichen Gründen entstanden sind.
Vor allem Prozesskosten aus Internet Veröffentlichungen
- die kein Geld einbringen - werden gerne so abgebügelt.
Nur wenn gleichzeitig durch die veröffentlcihung auch
Geld verdient wurde, erkannte das Finanzamt eventuell solche
Prozesskosten (als Werbungskosten) an.
Jetzt kann ein Journalist ebenso wie ein Privatmann solche
Prozesskosten als "Besondere Belastungen" geltend
machen. Dabei ist zwar eine prozentuale Eigenbeteiligung abzuziehen
- aber im Wesentlixhen können die Prozesskosten dann abgesetzt
werden.
Um keine Anreize zu sinnlosen Klagen zu geben,
sollen nur Kosten für einen Prozess mit
Erfolgsaussichten abgesetzt werden dürfen.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Wer
sagt denn nach einem verlorenen Prozess, daß vorher
Aussichten auf Erfolg bestanden haben ? Hier
gibt es weiter die bekannte Ungleichheit zwischen
Firma und Mensch. Bei Rechtshändeln von
Firmen fragt kein Steuerbeamter danach, ob Aussichten
auf Erfolg bestanden. Wenn eine Zeitung eine
Unetrlassugnsklage kriegt, dann kann sie selbstverständlcih
die Prozesskosten absetzen. Wenn ein selbständiger
Journalist so eine Klage kriegt, dann nciht -
oder nur unter bestimmten Bedingungen.
Firmen, die ja rechtlich nach dem Persönlichkeitsrecht
wie "virtuelle Menschen" zu behandeln sind und daher
alle Rechte des "echten"
Menschen wahrnehmen dürfen, besitzen offensichtlich immer
noch mehr Rechte, als der einfache Mensch.
Mehr
siehe unter "Lobby Wirtschaft"
Hier
zum Urteilstext
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