Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
 

Ihr Video auf DVD

Wir digitalisieren fast alles !
Auch Ihre alten Video Bänder.
Zum Pauschalpreis - egal wie lang.

Hier - kucken Sie mal

von VHS / VHS-C / Hi 8 / Digital 8 / Mni DV / DV Cam / HDV / Betacam SP / Video 2000 / Betamax

Audio auf CD

Wir digitalisieren auch
Tonaufzeichnungen von
Audio Kassette / Tonband Spule / Schnürsenkel


Heute bringen, Morgen abholen...
in Berlin - sonst auch bequem per Post
ergo-film
Wielandstr. 16 -
D - 10629 Berlin | Germany Tel.: + 49.30.324 47 89

Mehr Infos hier
Zeitgeister aus
Deutschland

(Videos online)

"Fibel, Fibel"
Kinderbüchern unter den Deckel gekuckt



Herbst in Peking

Rockmusik zur Wendezeit
Schöne Filme
(Videos online)


Das Indische Räderwerk
Indien so gesehen


Which Time I'm Dead

wenn ich einmal tot bin


Endstation Tirunelveli
Weggelaufene Kinder


Viva Minerva

Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko

 

Prozesskosten für "normale Menschen" steuerlich absetzbar ?

Der Bundesfinanzhof hat jüngst Prozesskosten grundsätzlich als steuerlich für jedermann absetzbare "besondere Belastungen" bewertet. Und Finanzminister Schäuble hat dieses Urteil höchster Richter kurzerhand aufgehoben....

Daß Firmen ihre Rechtskosten steuerlich absetzen dürfen - Privatpersonen hingegen nicht - ist unverständlich.

Geht es um die "Persönlichkeitsrechte, (Schutz vor Beleidigung etc) sind Firmen den Privatpersonen gleichgestellt - und können steuerlich ihre Rechtskosten absetzen - umgekehrt aber nicht !

Daß der Staat hier Überbleibsel aus der Sklavenbewirtschaftung in die Finanzpolitik gerettet haben soll, muß man nicht gleich unterstellen.

Aber Tatsache ist, daß der Staat den Firmen Steuer-Privilegien einräumt, die er dem Privatmann nicht zubilligen will. Jüngstes Beispiel:
Prozesskosten entstehen für einen Privatmann wie für eine Firma in der Wahrnehmung und Verteidigung von vermeintlichen oder tatsächlichen Rechten.

Gerade Grundrechte - die ja eigentlich Menschenrechte und nicht Firmenrechte sind - sollten daher steuerrechtlich für den Menschen privilegiert behandelt werden.

Dezember 2011
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) macht BFH Urteil durch Nichtanwendungserlaß unwirksam.

Daß Minister sich über Entscheidungen oberster Gerichte hinwegsetzen, hat (vor allem im Finanzministerium) Tradition. Wahrscheinlich wird jetzt durch eine Gesetzesänderung der Richterspruch entwertet.

Mehr Info in der Sueddeutschen (oder falls nicht mehr online Archivkopie)
Juli 2011:
Bundesfinanzhof revidiert eine 15 Jahre alte Entscheidung, derzufolge zivilrechtliche Prozesskosten von Privatleuten nicht steuerlich abgesetzt werden durften.

Mit dem Az VI R 42 / 10 beginnt wohlmöglich eine neue Ära, die der (steuerlichen) Ungleichbehandlung von "Mensch" und "Wirtschaft" ein Ende macht.Der BFH (Bundesfinanzhof), das höchste deutsche Finanzgericht hat entschieden, dass die Kosten für Zivilprozesse in der Regel von der Steuer abgesetzt werden können. Und zwar als "außergewöhnliche Belastung"

Wenn bisher ein Journalist wegen seiner Äußerungen in einen Unterlassungs-Prozess verwickelt wurde, so war es schwierig, dem Finanzamt zu beweisen, daß die Prozesskosten aus beruflichen Gründen entstanden sind. Vor allem Prozesskosten aus Internet Veröffentlichungen - die kein Geld einbringen - werden gerne so abgebügelt.

Nur wenn gleichzeitig durch die veröffentlcihung auch Geld verdient wurde, erkannte das Finanzamt eventuell solche Prozesskosten (als Werbungskosten) an.

Jetzt kann ein Journalist ebenso wie ein Privatmann solche Prozesskosten als "Besondere Belastungen" geltend machen. Dabei ist zwar eine prozentuale Eigenbeteiligung abzuziehen - aber im Wesentlixhen können die Prozesskosten dann abgesetzt werden.

Um keine Anreize zu sinnlosen Klagen zu geben, sollen nur Kosten für einen Prozess mit Erfolgsaussichten abgesetzt werden dürfen.

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Wer sagt denn nach einem verlorenen Prozess, daß vorher Aussichten auf Erfolg bestanden haben ? Hier gibt es weiter die bekannte Ungleichheit zwischen Firma und Mensch. Bei Rechtshändeln von Firmen fragt kein Steuerbeamter danach, ob Aussichten auf Erfolg bestanden. Wenn eine Zeitung eine Unetrlassugnsklage kriegt, dann kann sie selbstverständlcih die Prozesskosten absetzen. Wenn ein selbständiger Journalist so eine Klage kriegt, dann nciht - oder nur unter bestimmten Bedingungen.

Firmen, die ja rechtlich nach dem Persönlichkeitsrecht wie "virtuelle Menschen" zu behandeln sind und daher alle Rechte des "echten" Menschen wahrnehmen dürfen, besitzen offensichtlich immer noch mehr Rechte, als der einfache Mensch.

Mehr siehe unter "Lobby Wirtschaft"

Hier zum Urteilstext