Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 

F i l m   +   T V   P r o d u k t i o n
ergo-film.de    >  ergo-film.info
sprecher-liste.de
Schöne kurze Filme
von gestern aus dem

ergo Film Archiv
Zeitreise - Deutschland life


Und schöne lange Weltfilme

Das Indische Räderwerk
Eine Reise-Geschichte
den ganzen Film online sehen
Viva Minerva
Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
den ganzen Film online sehen
Enstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien
den ganzen Film online sehen
Which Time I'm Dead
Indien: wenn ich einmal tot bin
den ganzen Film online sehen

Kontakt Info    |   Impressum
Abmahnung - Die Wurzel des Übels ? 

Das Rechtsmittel der "Abmahnung" ist eine höchst problematische deutsche Spezialität. Andere - demokratische - Rechtssysteme kennen dieses "Rechts" Mittel "Abmahnung" nicht.

Im Prinzip kann jeder gegen jeden eine Abmahnung "erlassen". In einer Abmahnung wird ein rechtswidriger Tatbestand behauptet und ein Streitwert dafür festgelegt. Nach dem gern willkürlich festgelegten Streitwert (>>>) richten sich dann die Kosten der Abmahnung. Bezahlt man die Kosten der Abmahnung nicht, muss man möglichereweise vor Gericht
(>>> Law Hunting) - also drohen Anwalts- und Prozesskosten. Die richten sich nach dem Streitwert der Abmahnung. Im Interesse des abmahnenden Anwalts ist also ein sehr hoher Streitwert. Der Abmahnende hat die volle Kontrolle - das Opfer die Beweislast.


So wird hintenherum das Recht ausgehöhlt - Privatpersonen (Abmahnanwälte) entscheiden per Abmahnungs- und Prozesskosten, was Recht ist, die Rechtsprechung bleibt aussen vor - es sei denn, der Abgemahnte will Zeit und Geld investieren.

Der BGH hat der "Abmahnung" eine rechtliche Bedeutung eingeräumt, die eine Abmahnung fast schon zu einer einstweiligen Verfügung macht. Wenn nämlich z. B. jemand einen Link setzt auf eine fremde Internetseite - dann macht er sich die Inhalte dieser Seite zu eigen - Sobald er Kenntnis davon erhält (z.B. durch eine Abmahnung), dass die Inhalte der fremden Seite eventuell illegal sind, haftet er dafür - und muss die fremden Inhalte vor Gericht verteidigen.
Es genügt, dass der Abmahnende behauptet, dass auf der fremden Seite illegale Informationen stünden. Er muss nichts beweisen, es reicht, wenn er behauptet. Und das kostet - so oder so. (siehe auch  "Man kann ja ruhig mal abmahnen"

Für die "Abmahnung" gibt es eigentlich keine gesetzliche Legitimation.
"... das Rechtsinstitut Abmahnung wurde durch eine sich verfestigende ständige Rechtsprechung aus der recht weit hergeholten gesetzlichen Regelung im BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt ..." Eine gute Beschreibung der juristischen Grundlagen und Hintergründe kann man nachlesen unter http://www.mein-parteibuch.de...    -   (Archivkopie)