Abmahnung - Die Wurzel des
Übels ?
Das Rechtsmittel der "Abmahnung" ist eine
höchst problematische deutsche Spezialität. Andere - demokratische
- Rechtssysteme kennen dieses "Rechts" Mittel "Abmahnung"
nicht.
Im Prinzip kann jeder gegen jeden eine Abmahnung "erlassen".
In einer Abmahnung wird ein rechtswidriger Tatbestand behauptet
und ein Streitwert dafür festgelegt. Nach dem gern willkürlich
festgelegten Streitwert (>>>)
richten sich dann die Kosten der Abmahnung. Bezahlt man die Kosten
der Abmahnung nicht, muss man möglichereweise vor Gericht
(>>>
Law Hunting) - also drohen Anwalts- und Prozesskosten. Die
richten sich nach dem Streitwert der Abmahnung. Im Interesse
des abmahnenden Anwalts ist also ein sehr hoher Streitwert.
Der Abmahnende hat die volle Kontrolle - das Opfer die Beweislast.
So wird hintenherum das Recht ausgehöhlt - Privatpersonen
(Abmahnanwälte) entscheiden per Abmahnungs- und Prozesskosten,
was Recht ist, die Rechtsprechung bleibt aussen vor - es sei
denn, der Abgemahnte will Zeit und Geld investieren.
Der BGH hat der "Abmahnung" eine
rechtliche Bedeutung eingeräumt, die eine Abmahnung
fast schon zu einer einstweiligen Verfügung macht.
Wenn nämlich z. B. jemand einen Link setzt
auf eine fremde Internetseite - dann macht er sich die Inhalte
dieser Seite zu eigen - Sobald er Kenntnis
davon erhält (z.B. durch eine Abmahnung), dass die Inhalte
der fremden Seite eventuell illegal sind, haftet er dafür
- und muss die fremden Inhalte vor Gericht verteidigen.
Es genügt, dass der Abmahnende
behauptet, dass auf der fremden Seite illegale
Informationen stünden. Er muss nichts beweisen, es reicht,
wenn er behauptet. Und das kostet - so oder so. (siehe
auch "Man
kann ja ruhig mal abmahnen"
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