7. November 2006 von Marcel Bartels
Nachdem ich mir gestern noch einmal Gedanken dazu gemacht
habe, wie die Fehlentwicklungen im Abmahnunwesen zu stoppen
sind, meine ich, dass ich nun einen möglichen Lösungsweg
gefunden habe. Die mögliche Lösung kam mir
bei der Betrachtung einer Frage
im Webhostforum zum Thema Abmahnungen.
Die Juristen werden sicher bei
der Frage etwas schmunzeln:
Frage: Wäre es rein theoretisch für den
Gesetzgeber möglich das Abmahngesetz so zu verändern,
dass eine Abmahnung erst nach erfolglosem Versuch einer
Kontaktaufnahme ohne Anwaltskosten zulässig wäre,
oder verstößt das gegen irgendwelche Grundprinzipien.
Die Juristen unter Ihnen werden schmunzeln, da jedem
Juristen klar ist, dass es selbstverständlich kein
Abmahngesetz gibt und das Rechtsinstitut Abmahnung durch
eine sich verfestigende ständige Rechtsprechung
aus der recht weit hergeholten gesetzlichen Regelung
im BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt
wurde.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, ein Experte auf dem Gebiet
des Abmahnrechtes, hat auf die Frage des Forenteilnehmers
interessanterweise wie folgt geantwortet:
Der Gesetzgeber kann eine solche Regelung durchaus
einführen, das steht in seinem Ermessen.
Die entscheidende Frage ist nur, ob eine solche Regelung
- wie hier schon in den vorherigen Postings angedeutet
wurde - aber auch interessensgerecht ist.
Damit hat er elegant versucht, die Klippe, jemandem
erklären zu müssen, dass es Rechtsinstitute
gibt, die in keinem Gesetz verankert sind und gerade
das Abmahnrecht, das so häufig für Zwecke missbraucht
wird, die seine Erschaffer vermutlich nie gewollt haben,
zu eben jenen nahezu gesetzlosen Rechtsgebieten gehört.
Ehrlicherweise müsste die Frage des Forennutzers
wie folgt beantwortet werden:
Nein, man kann das Abmahngesetz nicht verändern,
da es keines gibt. Die kleine von Ihnen zur Diskussion
gestellte Änderung im Abmahnrecht ist nicht umzusetzen,
da das Abmahnrecht wegen Fehlens eines entsprechenden
Gesetzes praktisch keinerlei parlamentarischer und
demokratischer Kontrolle unterliegt. Das Schaffen eines
Abmahngesetzes wäre ein solch grosses juristisches
Projekt, dass da der kleine Änderungsvorschlag,
den Sie haben, zur Marginalie würde.
Ich finde, es wäre wichtig, ein Abmahngesetz zu
schaffen, damit es eine Möglichkeit gibt, nach einer
gründlichen Diskussion das Abmahngesetz zu ändern,
so dass zum Beispiel der Missbrauch des Abmahnrechtes
deutlich erschwert wird. Ich denke deshalb daran, aus
dem Entwurf
einer Petition gegen das Abmahnunwesen eine Petition
zur Schaffung eines Abmahngesetzes zu machen, um
damit die Fortentwicklung des Rechtsinstitutes Abmahnung
dem demokratischen Willensbildungprozess zugänglich
zu machen. Was haltet ihr von der Idee? Wer macht mit