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Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes?

7. November 2006 von Marcel Bartels

Nachdem ich mir gestern noch einmal Gedanken dazu gemacht habe, wie die Fehlentwicklungen im Abmahnunwesen zu stoppen sind, meine ich, dass ich nun einen möglichen Lösungsweg gefunden habe. Die mögliche Lösung kam mir bei der Betrachtung einer Frage im Webhostforum zum Thema Abmahnungen.

Die Juristen werden sicher bei der Frage etwas schmunzeln:

Frage: Wäre es rein theoretisch für den Gesetzgeber möglich das Abmahngesetz so zu verändern, dass eine Abmahnung erst nach erfolglosem Versuch einer Kontaktaufnahme ohne Anwaltskosten zulässig wäre, oder verstößt das gegen irgendwelche Grundprinzipien.

Die Juristen unter Ihnen werden schmunzeln, da jedem Juristen klar ist, dass es selbstverständlich kein Abmahngesetz gibt und das Rechtsinstitut Abmahnung durch eine sich verfestigende ständige Rechtsprechung aus der recht weit hergeholten gesetzlichen Regelung im BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt wurde.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, ein Experte auf dem Gebiet des Abmahnrechtes, hat auf die Frage des Forenteilnehmers interessanterweise wie folgt geantwortet:

Der Gesetzgeber kann eine solche Regelung durchaus einführen, das steht in seinem Ermessen.

Die entscheidende Frage ist nur, ob eine solche Regelung - wie hier schon in den vorherigen Postings angedeutet wurde - aber auch interessensgerecht ist.

Damit hat er elegant versucht, die Klippe, jemandem erklären zu müssen, dass es Rechtsinstitute gibt, die in keinem Gesetz verankert sind und gerade das Abmahnrecht, das so häufig für Zwecke missbraucht wird, die seine Erschaffer vermutlich nie gewollt haben, zu eben jenen nahezu gesetzlosen Rechtsgebieten gehört. Ehrlicherweise müsste die Frage des Forennutzers wie folgt beantwortet werden:

Nein, man kann das Abmahngesetz nicht verändern, da es keines gibt. Die kleine von Ihnen zur Diskussion gestellte Änderung im Abmahnrecht ist nicht umzusetzen, da das Abmahnrecht wegen Fehlens eines entsprechenden Gesetzes praktisch keinerlei parlamentarischer und demokratischer Kontrolle unterliegt. Das Schaffen eines Abmahngesetzes wäre ein solch grosses juristisches Projekt, dass da der kleine Änderungsvorschlag, den Sie haben, zur Marginalie würde.

Ich finde, es wäre wichtig, ein Abmahngesetz zu schaffen, damit es eine Möglichkeit gibt, nach einer gründlichen Diskussion das Abmahngesetz zu ändern, so dass zum Beispiel der Missbrauch des Abmahnrechtes deutlich erschwert wird. Ich denke deshalb daran, aus dem Entwurf einer Petition gegen das Abmahnunwesen eine Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes zu machen, um damit die Fortentwicklung des Rechtsinstitutes Abmahnung dem demokratischen Willensbildungprozess zugänglich zu machen. Was haltet ihr von der Idee? Wer macht mit


 
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