In dem Heise Interview >>> beschreibt Johannes
Eisenberg unter anderem auch das Problem des Streitwertes
- hier die entsprechenden Ausschnitte
Johannes Eisenber: "... In diesem Zusammenhang gibt es
noch einen weiteren Aspekt: Als Herr Gravenreuth das
Verfahren begann, hat er zunächst einmal selber eine Wertvorstellung entwickelt.
Er hat gefragt, was ist das eigentlich wert, dass er
diese eine E-Mail bekommen hat. Das hat er mit 10.000
Euro bemessen. Danach hat er seine Gebühren geltend
gemacht. Als sich dann das Kriegsglück wendete und
sich die taz mit beachtlichen Argumenten nicht nur gegen
den Kostenfestsetzungsbeschluss und die Pfändung
ihrer Domain wandte, sondern auch in der Sache obsiegte,
da sagte plötzlich der Rechtsanwalt Gravenreuth,
dass die vermeintliche Spam-Mail doch nicht 10.000 Euro
wert sei. Es wäre ja nur eine geringfügige
Belästigung gewesen und man solle doch bitte den
Streitwert heruntersetzen. ...."
...
(Heise) "Es gibt Anwälte, die in dem Ruf stehen,
das Abmahnrecht zu benutzten, um Druck auf finanziell
wenig begüterte Parteien auszuüben und auf
die Weise in einer Art "parallelen Rechtsweg" an Geld
zu kommen. Sehen Sie Handlungsbedarf, dass das Abmahnrecht
deshalb geändert werden müsste?"
Johannes Eisenberg: "Es gibt bereits eine ziemlich
entscheidende Veränderung aufgrund der Rechtsprechung
des BGHs, die Eigenaufträge der Anwälte in
der Regel nicht mehr vergüten lässt. Einerseits
muss man sagen, dass es völlig in Ordnung ist,
wenn Rechteinhaber ihre Recht verteidigen. Seien es
Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte,
Namensrechte und so weiter - dagegen ist überhaupt
nichts einzuwenden.
Allerdings ist zu prüfen, ob bei der Bemessung
solcher Gebühren nicht von den Gerichten teilweise
völlig unangemessene Gegenstandswerte zugrunde
gelegt werden. Das muss auch nicht durch eine Gesetzesänderung
erreicht werden, sondern durch eine entsprechend nachhaltige
Einwirkung auf die Gerichte durch geeignete Anwälte,
die auf Seiten der Betroffenen tätig werden, und
die den wirtschaftlichen Umfang der Schädigungen
darstellen, erreicht werden. Da brauchen wir keine
Gesetzesänderung.
Im Übrigen meine ich, dass, wenn man das Abmahnen
generell außerhalb der Gebührenerstattung
stellen würde, der Verletzer bevorzugt und der
Verletzte geschädigt würde. Dann müsste
der, wenn er sein gutes Recht gegen den Störer
verteidigt, den Anwalt selber zahlen. Das geht auch
nicht.
Vielleicht ist das auch gar nicht so das Problem
in diesem Fall. Das Problem ist vielmehr das Verhältnis
von Schadenshöhe zu Anwaltshonorar. Das ist ganz
oft bei den Bagatellverstößen hinterfragungswürdig.
Die massiv hohe Streitwertfestsetzung durch die Gericht
ist letztlich ein Fehler der Gerichte. Das beweist
der Fall, über den ich gerade mit Ihnen gesprochen
habe, und der 'Erkenntniszuwachs' von Herrn Gravenreuth
zwischen dem Wert dieser einen E-Mail vor und nach
seiner Prozessniederlage. Dessen Verhalten macht deutlich,
wo da der Hase im Pfeffer liegt. Da müssten sich
die Betroffenen eben nicht gegen die Sache, sondern
vor allem gegen die Höhe der Honorare wehren."
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