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Recht und Gerechtigkeit - Abmahnung - Taz - Gravenreuth
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Gravenreuth zu 14 Monaten Haft wegen Abmahn - Betrug verurteilt
2. Februar 2009 - Abmahner Günter Werner Freiherr von Gravenreuth geborener Dörr zu 14 Monaten Haft verurteilt - Das Kammergericht Berlin verwirft die Revision und verschärft das bisherige Urteil, indem es feststellt, dass nicht nur versuchter Betrug, sondern vollendeter Betrug festgestellt werden kann.
Mehr Info auf Teczilla   -   (Archivkopie)

Maulkorbversuch per Abmahnung auch an Rechtundgerechtigkeit
Nach den vorinstanzlichen Urteilen hatte der Freiherr versucht, die freie Berichterstattung über seinen Fall durch Abmahnungen zu unterbinden. Auch meine Infoseite "Rechtundgerechtigkeit" hatte das Glück, ein original Gravenreuth Abmahnschreiben zu erhalten. Gravenreuth behauptete, er brauche es sich nicht gefallen zu lassen, von mir als "Lügner und Betrüger" bezeichnet zu werden. Natürlich habe ich mich dem gebeugt - obwohl ich wusste, dass ich im Recht bin. Schliesslich kann ich es mir nicht leisten, einfach ein paar tausend Euro wegzuschmeissen für ein Grundrecht (Informations- und Meinungsfreiheit), das ich nur gegen Vorkasse verteidigen kann und das bei bestimmten Richtern nicht so hoch angesehen ist, wie bei mir (Siehe meinen Erfahrungsbericht zum Thema Adressbuchbetrug  sowie die Berichterstattung Hamburg und der Buskeismus). Wenn auch mein Vertrauen in die Gerichte in dieser Hinsicht geschrumpft ist, bei der jetzigen endgültigen Verurteilung Gravenreuths sind Recht und Gerechtigkeit im Gleichschritt marschiert. Gott sei*s getrommelt und gepfiffen !
Mehr Info zu Gravenreuths Abmahnung und wie ich damit umgegangen bin.


( 2007 - 2009) Abmahn Anwalt Gravenreuth strafrechtlich wegen Betrugs verurteilt - Wie sein Abzock System funktionierte - Taz Anwalt Johannes Eisenberg beschreibt auf http://www.heise.de  den TAZ - Prozess und wie Gravenreuths Abzock System funktionierte. (Archivkopie des Heise Beitrags)

Hintergrund: Gravenreuth hatte die Taz abgemahnt, weil er von der Taz eine Werbe e-mail erhalten hatte.

In dem Heise Interview >>> beschreibt Johannes Eisenberg unter anderem auch das Problem des Streitwertes - hier die entsprechenden Ausschnitte

Johannes Eisenber: "... In diesem Zusammenhang gibt es noch einen weiteren Aspekt: Als Herr Gravenreuth das Verfahren begann, hat er zunächst einmal selber eine Wertvorstellung entwickelt. Er hat gefragt, was ist das eigentlich wert, dass er diese eine E-Mail bekommen hat. Das hat er mit 10.000 Euro bemessen. Danach hat er seine Gebühren geltend gemacht. Als sich dann das Kriegsglück wendete und sich die taz mit beachtlichen Argumenten nicht nur gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss und die Pfändung ihrer Domain wandte, sondern auch in der Sache obsiegte, da sagte plötzlich der Rechtsanwalt Gravenreuth, dass die vermeintliche Spam-Mail doch nicht 10.000 Euro wert sei. Es wäre ja nur eine geringfügige Belästigung gewesen und man solle doch bitte den Streitwert heruntersetzen. ...."
...
(Heise) "Es gibt Anwälte, die in dem Ruf stehen, das Abmahnrecht zu benutzten, um Druck auf finanziell wenig begüterte Parteien auszuüben und auf die Weise in einer Art "parallelen Rechtsweg" an Geld zu kommen. Sehen Sie Handlungsbedarf, dass das Abmahnrecht deshalb geändert werden müsste?"

Johannes Eisenberg: "Es gibt bereits eine ziemlich entscheidende Veränderung aufgrund der Rechtsprechung des BGHs, die Eigenaufträge der Anwälte in der Regel nicht mehr vergüten lässt. Einerseits muss man sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn Rechteinhaber ihre Recht verteidigen. Seien es Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Namensrechte und so weiter - dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden.

Allerdings ist zu prüfen, ob bei der Bemessung solcher Gebühren nicht von den Gerichten teilweise völlig unangemessene Gegenstandswerte zugrunde gelegt werden. Das muss auch nicht durch eine Gesetzesänderung erreicht werden, sondern durch eine entsprechend nachhaltige Einwirkung auf die Gerichte durch geeignete Anwälte, die auf Seiten der Betroffenen tätig werden, und die den wirtschaftlichen Umfang der Schädigungen darstellen, erreicht werden. Da brauchen wir keine Gesetzesänderung.

Im Übrigen meine ich, dass, wenn man das Abmahnen generell außerhalb der Gebührenerstattung stellen würde, der Verletzer bevorzugt und der Verletzte geschädigt würde. Dann müsste der, wenn er sein gutes Recht gegen den Störer verteidigt, den Anwalt selber zahlen. Das geht auch nicht.

Vielleicht ist das auch gar nicht so das Problem in diesem Fall. Das Problem ist vielmehr das Verhältnis von Schadenshöhe zu Anwaltshonorar. Das ist ganz oft bei den Bagatellverstößen hinterfragungswürdig. Die massiv hohe Streitwertfestsetzung durch die Gericht ist letztlich ein Fehler der Gerichte. Das beweist der Fall, über den ich gerade mit Ihnen gesprochen habe, und der 'Erkenntniszuwachs' von Herrn Gravenreuth zwischen dem Wert dieser einen E-Mail vor und nach seiner Prozessniederlage. Dessen Verhalten macht deutlich, wo da der Hase im Pfeffer liegt. Da müssten sich die Betroffenen eben nicht gegen die Sache, sondern vor allem gegen die Höhe der Honorare wehren."


 
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