Aushöhlung
des Informationsfreiheitsgesetzes durch "Sondergesetze"
2014
- März Bei
Nacht und Nebel wurde am 14. Juni 2013 das Informationsfreiheitsgesetz
entwertet - ausgerechnet der Bundesrechnungshof - welcher
die Verwendung von Steuergeldern prüfen soll - ist
nun gehalten, keine Auskunft / Akteneinsicht mehr zu gewähren
"... Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens
wird Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit
geführten Akten nicht
gewährt...."
Zum
Gesetzestext
Besonders perfide die Umstände der Gesetzesvorlage, die
aus einer ziemlich undemokratischen Trickkiste stammen:
- Staatsstreich Termine
Verabschiedet wurde das Gesetz nach Mitternacht - anwesend
waren gerade mal 20 Abgeordnete. In einer der letzten Sitzungen
kurz vor der Sommerpauise ...
- Segeln unter falscher Flagge:
Der dröge Titel des Gesetzes
lies mit keinem Wort vermuten, daß hier ein Anschlag auf
ein wichtiges demokratisches Transparenzgesetz geplant
war: er lautete: "Erstes
Gesetz zur Änderung
des Finanzausgleichsgesetzes"
- Irreführung durch geschickte Tarnung:
Dem Parlament
wurde fast heimlich ein Gesetz untergejubelt:
Ursprünglich ging es um eine langweilige
Routinesache - der Haushaltsausschuß sollte
/ wollte Geldflüsse an die ehelmaligen DDR Länder regeln,
es ging um den dort strukturell höheren Bedarf an Arbeitslosengeld.
Arbeitstitel: "Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-Zuweisungen" Diesem
Entwurf nun wurden am 12. Juni - 2 Tage vor der Abstimmung
- in nicht-öffentlicher
Sitzung ein paar Sätze angehängt, die den Paragraf
96 der Bundeshaushaltsordnung um einen folgenschweren Absatz
4 ergänzten. |