n Die
Informationsfreiheit |
Das Informationsfreiheitsgesetz
hat nichts mit dem im Grundrecht garantierten Recht
auf freie Information zu tun.
Zusätzlich zu dem grundrechtlich garantierten
Recht auf freie Information wurde ein "Informationsfreiheitsgesetz" ins
Leben gerufen, welches jedermann gegenüber allen
Behörden und Einrichtungen des Bundes einen
Anspruch auf Information = Auskunft garantiert.
Die Wirklichkeit ist aber
eine traurige Geschchte vom erfolgreichen Kampf
deutscher Behörden gegen Transparenz und demokratische
Bürgerbeteiligung. Mehr
Info zum Informationsfreiheitsgesetz |
Das europäische
Parlament
beschäftigt sich mit den
(deutschen) Defiziten der Informationsfreiheit: Mehr
Info |
Aushöhlung
des Informationsfreiheitsgesetzes durch "Sondergesetze"
2014 - März Bei
Nacht und Nebel wurde am 14. Juni 2013 das Informationsfreiheitsgesetz
entwertet - ausgerechnet der Bundesrechnungshof - welcher die Verwendung
von Steuergeldern prüfen soll - ist nun gehalten, keine Auskunft
/ Akteneinsicht mehr zu gewähren "...
Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang
zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten
Akten nicht gewährt...."
>>> mehr Info |
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