Stasi-Spitzel
fordern Persönlichkeitsrechte
ein
So titelt die Welt in Ihrer OIline Ausgabe vom
10. 11. 2008 - und lässt eine eindrucksvolle
Chronologie folgen, in der beschrieben wird, wie
die Freiheitsrechte systematisch mit Berufung auf
die Persönlichkeitsrechte
aufgerollt werden. Hier
zum Welt Artikel - Hier
eine Archivkopie
(November 2008) Lutz Heilmann
ist der erste hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter,
der als Abgeordneter im Deutschen Bundestag sitzt. Er hat
es nun per Verfügung
fertig bekommen, die Seite www.wikipedia.de sperren
zu lassen. (Archivbeleg)
Wählt man die Internetadresse, gelangt man
nicht auf die Seite des Online Lexikons, sondern
es erscheint der Text eines Beschlusses des LG
Lübeck. Ein Lutz Heilmann, die Linke, MdB,
untersagt darin Wikimedia Deutschland e.V. die
Domain wikipedia.de auf wikipedia.org solange nicht
weiterzuleiten, wie dort bestimmte Äußerungen über
seine Person veröffentlicht werden. Wikimedia
will Widerspruch einlegen.
Eintragungen seiner Stasi Vergangenheit, zu der
der Spiegel bereits
im Oktober 2005 berichtete, scheinen dem
Politiker nicht zu passen. Heilmann soll Mitgliedern
seines Landesverbandes seine MFS Tätigkeit
verschwiegen haben und seitdem bei den Linken in
Schleswig-Holstein umstritten sein. Sehen Sie den
Unterschied im Verhalten dieses Politikers, zu
dem von geouteten Abzockern?
Mehr über die Inhalte der Einstweiligen Verfügung
weiss der Tagesspiegel
Tagesspiegel
Bericht - Archivkopie
Mehr über die Zensurmassnahmen des Abgeordneten
Heilmann berichtet Focus Onlie
Hier
die Infos - Hier
die Archivkopie
die
Tagesschau berichtete - Archivkopie
Tagesschau Bericht |
Die aktuelle
Auseinandersetzung ist nicht der erste Fall, in dem
Wikimedia mit verantwortlich gemacht wird für
die (eigentlich) fremden Wikipedia-Inhalte. Denn
Wikimedia verlinkt nur.
Bereits im Februar 2006 erliess das
AG Charlottenburg eine einstweilige Verfügung
gegen den Verein, die schließlich aber wieder
aufgehoben wurde (Gesch.-Nr. 218 C 1001/06, AG Charlottenburg)
Ende April 2008 wies das LG Köln (Urt.
v. 14.05.2008 - Az.: 28 O 334/07) eine Klage
ab, wonach Wikimedia für etwaige Rechtsverletzungen,
die auf der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia
von Dritten begangen werden, mithaften sollte. Die
Richter nahmen jedoch zur umstrittenen Frage der
Mitstörerhaftung keine Stellung, da es ihrer
Ansicht nach bereits an einer Rechtsverletzung fehlte.
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Info zum Thema Linkhaftung |