Ich bin Journalist und betreib eine Filmproduktion für Dokumentarfilme. Ergo-Film.
Daher bin ich auch in verschiedenen Adressbüchern und Medienhandbüchern eingetragen. Von diesen - seriösen - Verlagen wird regelmässig nachgefragt, ob die Daten noch korrekt sind und dies wird gewöhnlich per Unterschrift bestätigt.
Diese Sitte machten sich Geschäftsleute zunutze, um ähnliche
Formulare zu verschicken - in denen aber auf der Rückseite
oder unauffällig unter "ferner liefen" die vermeintliche Überprüfung
als Auftrag bezeichnet und dafür ein horrender Preis verlangt
wurde.
Darauf bin ich hereingefallen. Ich habe dann im Jahr 2001
eine Info Seite über die betrügerischen Methoden der
sog. "Online" Verlage unter http://www.ergo-film.de/6-Online/online.html eingerichtet.
Eine
Info Seite über Adressbuchbetrug - das ärgerte die "Unterschriften-Erschleicher" natürlich heftig. Solche Informationen sind äußerst geschäftsschädigend.
Die auf das Formular hereingefallenen "Kunden" ließen sich auf einmal nicht
mehr so gut einschüchtern, wurden gar frech, nannten diese ehrenhaften
Geschäftsleute sogar "Betrüger"
und "Abzocker".
Im Internet tauchten immer mehr Kritiker
auf. Da mußte dringend etwas unternommen werden. Und
es wurde etwas unternommen.
Abmahnungen wurden verschickt und Einstweilige
Verfügungen erlassen. Streitwerte mit mehreren hunderttausend
Euro - das kann einen normalen Bürger ganz schön erschrecken.
Dahinter stand
das Kalkül, daß ich - statt die Rechtskosten zu riskieren
- lieber die kleinere Kröte schlucken würde und die Abmahnung unterschreiben würdee. Und auf mein Recht zur freien
Meinungsäußerung im Internet fürderhin verzichten
würde.
Aber ich habe mich - bis 2005 - gewehrt. Ich habe auf diesen Seiten Urteile aufgeführt, welche bestätigen,
dass das Recht auf freie Meinungsäusserung in unserer Gesellschaft
ein hohes Gut ist, das von unseren Gerichten entsprechend verteidigt
wird.
Die Urteile sind ein Mutmacher für all jene, welche bereit
sind, sich gesellschaftlich zu engagieren.
Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass nicht alle Richter
und Gerichte das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung so
grundrechtlich interpretieren, wie es in den hier
aufgeführten
Urteilen den Anschein haben könnte.
Das Recht auf freie Meinungsäusserung
ist ein sehr zerbrechliches Gut und wer sich öffentlich äussert
geht durchaus auch in unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft
ein erhebliches - und sogar existentielles Risiko ein. Das habe ich damals nicht geahnt.
Wenn man sein Grundrecht
auf freie Meinungsäusserung schützen und wahrnehmen
will, sollte man folgendes bedenken:
1. Wer kein Geld hat kann Prozeßkostenhilfe beantragen.
2. Nicht jede Abmahnung führt zwangsläufig zu einer
Einstweiligen Verfügung. Die meisten sind Schreckschüsse.
Die Richter wissen um das Recht eines jeden auf freie Meinungsäußerung
und weigern sich auch bei offensichtlich falschen Forderungen, eine Einstweilige Verfügung
als Maulkorb zu erlassen.
3. Wenn eine Einstweilige Verfügung erlassen wird, sollte
man schnell Widerspruch einlegen, da innerhalb von 2 - 4 Wochen
ein Kostenfestsetzugnsbeschluß erwirkt werden kann und
man dann erst einmal die Kosten für die Einstweilige Verfügung
(Gerichtskosten + gegnerischer Anwalt) bezahlen muß.
Hat man schnell genug Einspruch eingelegt wird grundsätzlich
Vollstreckungsaufschub gewährt (muss beantragt werden)
und sehr zügig ein mündlicher Gerichtstermin anberaumt. Wird dann die Einstweilige
Verfügung zurückgenommen - was bei einer Meinungsäusserung,
die begründbar ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit
der Fall ist, hält sich der finanzielle Schaden in Grenzen. |
Nennen Sie Ross und Reiter
- informieren Sie andere Betroffene, tragen Sie dazu bei, dass
die Freie Meinungsäusserung
und die Informationsfreiheit in unserer Gesellschaft keine leeren
Versprechungen werden.
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