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Die Maulkorbversuche der SCO Group gegen einen Kritiker

(Die SCO Group ist ein Unternehmen,das durch Schadensersatz Klagen und zweifelhafte Rechte-Ansprüche versucht, Gewinne zu erwirtschaften >>> Siehe Rechtsmissbrauch als Spekulanten Chance

Wie bei allen Trickbetrügereien und wie bei allen als unmoralisch empfundenen Abzockereien werden auch von der SCO Group die Kritiker der SCO Geschäfte wegen Beleidigung und Geschäftsschädigung angegriffen. Nach jahrelangen Prozessen zeigt sich inzwischen, dass die SCO erst mal wenig Glück mit ihren Maulkorb Versuchen hatte - jedenfalls bei Andreas Kuckartz.

SCO verliert mehrjährige gerichtliche Auseinandersetzung gegen Linux-Unterstützer
:
19. Juli 2007 -
Der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München weist in zweiter Instanz eine Klage von The SCO Group GmbH gegen den Linux-Unterstützer Andreas Kuckartz ab.
Zum Urteil    Andreas Kuckartz darf demnach öffentlich und auch gegenüber Geschäftspartnern von The SCO Group GmbH u.a. den Verdacht äußern, dass SCO Straftaten wie Kursmanipulation und Prozessbetrug begeht

Doch die SCO Group lässt sich so leicht nicht abschütteln. Im Mai 2007 gibt es eine weitere Abmahnung und ein weiteres endloses Verfahren gegen Kuckartz.

Darf man sich nicht einmal vor Gericht frei äussern ?

Es geht um Äusserungen in einem Schriftsatz, den Kuckartz im Rahmen seiner Verteidigung gegen die erste Unterlassungsklage der SCO getätigt hat. Richterin Birka von Alvensleben, die im 20. Zivilsenat des LG München I tätig ist, erliess die von der SCO beantragte Einstweilige Verfügung ohne vorhergehende mündliche Verhandlung. Unter anderem geht es um folgende Äusserungs-Vebote:

Kuckartz soll sich verpflichten, "es ab sofort zu unterlassen, [...] zu behaupten, es sei kein Zufall, dass der Multimillionär Ralph Yarro dem rechtsextremen Flügel der Republikanischen Partei und damit einer Vereinigung angehöre, die Kriegsverbrechen von völkerrechtswidrigen Angriffskriegen über massenweise Folterungen bis hin zum Völkermorde fördere und organisiere". (Quelle: Heise)

Außerdem soll es Kuckartz untersagt werden "zu behaupten, zu den bekanntesten 'Produkten' der Muttergesellschaft der SCO Group GmbH gehörten betrügerische und erpresserische Schwindellizenzen". (Quelle: Heise)

Darf man nicht einmal vor Gericht frei reden (schreiben) ? Das Verfahren ist zur Zeit immer noch anhängig (Juli 2009). Mehr Info hier: Erneute Abmahnung vor deutschen Gerichten    - 18.05.2007.


Schlussfolgerungen

Eine Firma mit hunderten von Millionen Dollars gegen einen Einzelnen, der seine Meinung äussert.
Vielleicht gewinnt Andreas Kuckartz am Ende alle Prozesse. Und das Recht auf freie Meinungsäusserung und Information wird bestätigt.
Aber die Tatsache, dass man als Bürger so leicht wegen freimütiger Äusserungen in eine teure und endlose gerichtliche Auseinandersetzung gezwungen werden kann, zeigt, wie leicht Grundrechte in Frage gestellt werden können - und wie schwer sie zu verteidigen sind.

Wieviel sind Grundrechte wert, die nur unter solchen bedrohlichen Bedingungen wahrzunehmen sind ?
Mehr dazu bei Heise: >>>