Die Maulkorbversuche der SCO Group
gegen einen Kritiker
(Die SCO Group ist ein Unternehmen,das durch
Schadensersatz Klagen und zweifelhafte Rechte-Ansprüche versucht,
Gewinne zu erwirtschaften >>>
Siehe Rechtsmissbrauch als Spekulanten Chance
Wie bei allen Trickbetrügereien und wie bei allen als unmoralisch
empfundenen Abzockereien werden auch von der SCO Group die Kritiker der
SCO Geschäfte wegen Beleidigung und Geschäftsschädigung
angegriffen. Nach jahrelangen Prozessen zeigt sich inzwischen, dass die
SCO erst mal wenig Glück
mit ihren Maulkorb Versuchen hatte - jedenfalls bei Andreas Kuckartz.
SCO verliert mehrjährige gerichtliche Auseinandersetzung gegen
Linux-Unterstützer:
19. Juli 2007 - Der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
München weist in zweiter Instanz eine Klage von The SCO Group
GmbH gegen den Linux-Unterstützer Andreas Kuckartz ab.
Zum
Urteil Andreas Kuckartz darf demnach öffentlich
und auch gegenüber Geschäftspartnern von The SCO
Group GmbH u.a. den Verdacht äußern, dass SCO Straftaten
wie Kursmanipulation und Prozessbetrug begeht
Doch die SCO Group lässt sich so leicht nicht abschütteln.
Im Mai 2007 gibt es eine weitere Abmahnung und ein weiteres endloses
Verfahren gegen Kuckartz.
Darf man sich nicht einmal vor Gericht
frei äussern ?
Es geht um Äusserungen in einem Schriftsatz, den Kuckartz im Rahmen
seiner Verteidigung gegen die erste Unterlassungsklage der SCO getätigt
hat. Richterin Birka von Alvensleben, die im 20. Zivilsenat des LG
München I tätig ist, erliess die von der SCO beantragte Einstweilige
Verfügung ohne vorhergehende mündliche Verhandlung. Unter anderem geht
es um folgende Äusserungs-Vebote:
Kuckartz soll sich verpflichten, "es ab sofort
zu unterlassen, [...] zu behaupten, es sei kein Zufall, dass der Multimillionär
Ralph Yarro dem rechtsextremen Flügel der Republikanischen Partei
und damit einer Vereinigung angehöre, die Kriegsverbrechen von
völkerrechtswidrigen Angriffskriegen über massenweise Folterungen
bis hin zum Völkermorde fördere und organisiere". (Quelle:
Heise)
Außerdem soll es Kuckartz untersagt werden "zu behaupten,
zu den bekanntesten 'Produkten' der Muttergesellschaft der SCO Group
GmbH gehörten betrügerische und erpresserische Schwindellizenzen".
(Quelle:
Heise)
Darf man nicht einmal vor Gericht frei reden (schreiben) ? Das
Verfahren ist zur Zeit immer noch anhängig (Juli 2009).
Mehr Info hier: Erneute
Abmahnung vor deutschen Gerichten - 18.05.2007. |