Damit hat Rechtsanwalt Schertz nicht gerechnet.
Schertz ist ein hochdotierter Prominenten Anwalt, der gerufen wird, wenns darum geht, Prominente vor allzu frecher Presse zu schützen. Ein absoluter Spezialist in Sachen Zensur.
Schälike ist ein ehemaliger DDR Widerständler, Physiker, Gefängnisinsasse wegen Besitzes westlciher Literatur, der sich die Aufgabe gestellt hat, in Hamburg als Gerichtsreporter die Pressekammer zu beobachten - und über die dortigen Verfahren im Internet (buskeismus.de) zu berichten. .
Und dieser Schälike hat es gewagt, den einen oder anderen Prozess von Herrn Schertz mit ironischen oder gar kritischen Bemerkungen zu beschreiben. Das hat Herrn Schertz natürlich herausgefordert. Und er wurde auch ausgesprochen creativ - wie man das von einem Schertz nicht anders erwarten konnte.
Der Anwalt meint, Herr Schaelicke betreibe mit seiner Berichterstattung
eine Art "Cyberstalking"
- weshalb Herrn Schaelicke sogar verboten wurde, sich dem Anwalt bis
auf 50 Meter zu nähern (was eine Berichterstattung über Prozesse,
an denen dieser Anwalt beteiligt ist, natürlich unmöglich
macht )
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