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(22. Juni 2010)
Thomas de Maiziere, Bundesinnenminister, CDU, veröffentlciht 14 Thesen zu den Grundlagen seiner Netzpolitik.
14 Thesen - Mehr Staat, mehr Kontrollle, mehr Steuerung:
Ordnungsrecht, Regulierungskräfte, Eingriffsrechte, Gefährdungshaftung, Beweislastumkehr usw.

Den vollständigen Text von Maizieres Thesen gibt es hier

Der untenstehende Kommentar ist ein Versuch, die tatsächlcihen Ziele hinter der rethorischen Nebelwand zu erkennen.

These 1 - Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen

= wichtige Regel für jede politische Rede: erst einmal sollen alle mit dem Kopf nicken - und wer täte das nicht bei so schönen Worten wie Freiheit, Selbstbestimmung, gegenseitiger Respekt usw - ein schönes Versprechen, sich an die Grundrechte halten zu wollen...

These 2 - Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln

Zitat aus der These: "... Wir sollten ... auf das bestehende Recht zuruückgreifen und Selbstregulierungskräfte stärken..."

"... Selbstregulierungskräfte stärken..." Das bedeutet wohl: Die Rechtsordnung so gestalten, dass am Justizapparat mehr als bisher vorbei agiert werden kann.

Denn: "Selbstregulierungskräfte" sind beispielsweise die Mittel der Abmahnung und Einstweiligen Verfügung - weil hier die Kontrahenten mehr oder weniger unter Auslassung der Gerichte direkt aufeinander losgelassen werden. Gefördert wird so die Selbstjustiz der Stärkeren. >>>  "Law Hunting"

Zitat aus der These "... Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen...."
 

Das haben wir auch schon - beispielsweise können ausländische Veröffentlichungen durch deutsche Gerichte verboten werden    >>> "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen"

Man beachte, wie gekonnt in der Erläuterung der These das Gegenteil von dem gesagt wird, was aus der Überschrift vermutet werden kann. "Rechtsordnung mit Augemass weiterentwickeln" soll den ordentlcihen Rechtsweg zurückschrauben - weniger Gericht (= weniger Rechtsordnung) = mehr Selbstjustiz (=Selbstregulierung).

These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermoöglichen.

Zitat aus der These "...Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen „persönlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden...."

"Die freie Entfaltung im Internet - mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich bringen"
Das bedeutet : Die Persönlichkeitsrechte gegen die Informations- und Meinungsfreiheit stärken
Kosnequenz:
Die Informationsfreiheit wird noch weiter eingeschränkt durch Vorwände wie Beleidigung, Schutz der Privatsphäre, Verbot der Zweideutigkeit (Eindruckserweckung), usw.

Das funktioniert schon ganz prima beim Hamburger Landgericht - siehe Buskeismus
Siehe auch hier: Persönlichkeitsrechte gegen Freiheitsrechte

These 4 – Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken

Zitat aus der These "... Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben..."

Nix Selbstbestimmung: Stattdessen: Die Kontrolle des Einzelnen muss gewahrt  bleiben ... Wer übt denn die Kontrolle aus ? Der Staat natürlich. Nein, das Gesetz, natürlich. Nein. derjenige, der abmahnt, natürlich... Egal:
So drückt man in der Erläuterung das Gegenteil von dem aus, was man in der Überschrift behauptet.

Oder wollte de Maiziere vielleicht sagen, dass der Einzelne die Kontrolle über sein eigenes Handeln in der digitalen Welt behalten soll ? Also dass "der Einzelne" z. B. eine Veröffentlcihung wie "ich bin ein Idiot" wieder löschen darf ?
Glaub ich nicht - dann hätte de Maiziere das ja unmissverständlich formulieren können.

These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen

Zitat aus der These "...Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse...."

In einer - sagen wir mal vorsichtig - "untoleranten" Gesellschaft ist ein Name, eine Adresse aber ziemlich gefährlich. Und kann sehr teuer werden. Jedenfalls wenn man da Grundrechte auf Informations- und Meinungsfreiheit wahrnimmt.

Gibt es denn überhaupt den freien Bürger - in welcher Welt lebt denn Herr Maiziere ? In einer Welt der Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen ?

Zitat aus der These: "... ob der Betroffene ... einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat..."

Jedes kritische Wort, jede brisante Information gibt natürlich Anlass für eine Identifizierung.

These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Zitat aus der These: "... Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte ... eine Gefährdungshaftung mit ... Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden...."

"Gefahrgeneigte Angebote" sind zum Beispiel den Versandhandel von Medikamenten und freiheitsgefährdende Angebote wie Ortungsdienste.
- aber warum so ein verquaster Ausdruck ? Was sind noch "gefahrgeneigte Angebote" ?
Da soll Beweislastumkehr gelten: Das heisst, der Publizist muss beweisen, dass seine Veröffentlichung rechtens ist ...

So ist das bei Meinugsäusserungen ja schon lange. Ist da noch was zu verbessern ?

These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen

Zitat aus der These: "... Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft..."

Datensicherheit als Teil der Grundversorgung - Aufgabe des Staates ? (Nicht etwa des Dienstleisters, etwa des Providers). Mit welchen Eingriffen soll denn diese "Datensicherheit" garantiert werden ? Totale Provider Kontrolle ?

These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen

Zitat aus der These "... Der Staat hat das Recht und in manchen Fällen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen..."

Keine Einschränkung wie etwa "in bestimmten Fällen". Der Staat hat das Recht, einzugreifen.
Steuernd !

Weiter heisst es: "... Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen können durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente ergänzt werden. Beispiele sind behördliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen. Diese dürfen jedoch nicht einem mittelalterlichen Pranger gleichkommen.
Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit....
"

In China wird beim Aufruf von bestimmten Internet  Seiten - wenn sie nicht ganz geblockt werden - Text eingeblendet, etwa, was die Behörden von der Seite halten und dass diese Seite - und ihre Leser - beobachtet werden ...

Und noch ein Glaubensbekenntnis steckt in dieser These:
"... Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. "

Das Kann auch so gelesen werden:
Informationen und Nachrichten unterliegen dem Gebot der Verhältnismässigkeit.
Oder auch so:
Die Grundrechte unterliegen dem Gebot der Verhältnismässigkeit.

These 9 – Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen

"... Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der Kriminalität im Internet bestimmen sich nach den herkömmlichen Maßstäben ... Der Staat muss sich dabei .... an den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren..."

These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern

Zitat aus der These: "... Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will..."

Hoheitsrechte im Internet - jeder will sie - fundamentalistische Muslime, chinesische Mandarine und deutsche Innenminister - jeder will seine Werte weltweit im Internet durchzusetzen.

These 11 – Technologische Souveränität wahren 

Zitat aus der These: "... Für die Wahrung der technologischen Souveränität des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhält und fordert ..."

Das Augenmerk liegt auf "Staat" - der Staat benötigt Kernkompetenzen - eine ganz offen national gedachte Weltordnung trott zutage.

Zitat aus der These: "... strategische internetkompetenzen ausbauen ... Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhängigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können..."
Was ist gemeint ? Brauchen wir ein deutsches Google ? Ein deutsches Internet ?

These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen

Zitat aus der These: "...Staatliche Angebote und Innovationen im Netz müssen unserem allgemeinen Staatsverständnis folgen... .Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag müssen beim Ausbau der Angebote gebührend berücksichtigt werden...."

Schwingt hier die Angst mit,. dass durch das Internet ein Monopol des Staates gefährdet ist ? Bildungsauftrag als Erziehungsauftrag ?

Zitat aus der These: "... Wir müssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten..." Neue staatliche Einnahmequelle Internet ? Siehe auch These 13

These 13 – Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten

Zitat aus der These: "... In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Behördendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuschöpfen..."

" ... Am Nutzen ausrichten... " Das heisst auch Gewinnoptimierung bei staatlichen Dienstleistungen, die ja auch ein wirtschaftliches Monopol darstellen - Auskünfte aus dem Handelsregister, Meldepflicht, usw - übers Internet gehts billiger - die Gewinne steigen.:

Zitat aus der These: "... Für Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist..."

So lassen sich Daten sammeln und zugleich können neue Finanz-Quellen per Verordnung generiert werden.

These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten

Nettes Schlusswort