Kommentar
Das Recht des Stärkeren:
Unterdrückung von Informations-
und Meinungsfreiheit per Selbstjustiz.
Dass der Stärkere das Recht hat, den Schwächeren
zu unterdrücken, ist Teil unserer Zivilisationsgeschichte.
Faschismus und menschenverachtende Tyranneien jeder Couleur
sind das Ergebnis dieser Sklavenhalterphilosophie.
Dagegen stehen die Menschenrechte. Im Grundgesetz wurden
die Menschenrechte zur Grundlage der Rechtsprechung gemacht.
Sie sind die Grundlage unserer Demokratie.
Doch die Rechtspraxis weicht immer stärker von
diesen Prinzipien ab.
Durch die Hintertür hat der Justizapparat
längst das Recht des Stärkeren wieder
eingelassen - es ist alltäglicher Teil der
Rechtspraxis geworden.
Durch die Abmahnpraxis wird die Rechtsprechung in aussergerichtlichen
Verfahren geregelt - ohne Beteiligung eines Richters - durch
Rechtsanwälte die - im Privatauftrag - meist gegen Rechtsunkundige
- vorgehen.
Die Justiz beteiligt sich im Anschluss an das Abmahnverfahren
an der weiteren Ausdünnung der menschenrechtlichen Grundlagen
unseres Staates - durch den Erlass einstweiliger Verfügungen.
Ohne wirkliche Prüfung - Einstweilige Verfügungen
werden praktisch "automatisch"
(auf Antrag) erlassen.
Wer Abmahnung und Einstweilige Verfügung bezahlen kann,
hat erst mal das Recht auf seiner Seite - er hat sich "Recht" gekauft.
So ist das Recht des Stärkeren durch die Hintertür
wieder in die Rechtspraxids eingezogen.
( siehe
auch: Abmahnung als legale Selbstjustiz gegen Informations-
und Meinugnsfreiheit )
Was dem einen Recht ist ist dem anderen "billig".
Und so hat diese Form der Selbstjustiz mit legalen Mitteln
einen Gesinnungsbruder, der sich das Geld für Abmahnung
und Einstweilige Verfügung sparen kann:
Mit Drohungen
jeder Art, mit Gewalt, Erpressung und Rufmord versucht er
kritische oder einfach anders Denkende "auszuschalten".
Mit dem Recht des Stärkeren, des Skrupelloseren, des
Gewaltbereiten diktiert er anderen, was sie denken und sagen
dürfen.
Ist ja klar - Selbstjustiz ist ein Prinzip
- wenn das Recht legal sowohl innerhalb wie auch
ausserhalb der Gerichte nach Art des (finanziell
oder physisch) Stärkeren
verhandelt werden darf - dann ist es am Ende egal,
ob per Abmahnung oder per Faustschlag. |