Wer darf wann was singen oder spielen ?
Wann kommt die Gebühr für das Singen in der Badewanne ? |
Danke, Gema: Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsmusik
Nov. 2010
"
Volkslieder"
sind kein "Volkseigentum".
Auch nicht nach ein paar hundert
Jahren.
Durch
das Vorrecht des "Musikfinanzamts",
einseitig Gebühren festzusetzen, kommt es nun in Aachen
erstmals zu einer buchstäblichen stillen Weihnacht.
Bis 2009 hatte sich die Verwertungsgesellschaft
noch mit 4.000 Euro Pauschale für weihnachtsmarktliches
Abspielen von „O Tannenbaum“ und „Süßer
die Glocken nie klingen“ begnügt. Um so
schockierender fiel der Gebührenbescheid für
2010 aus: Satte 12.000 Euro will die Gema für
das öffentliche Abspielen der abgenudelten Stimmungshits.
Quelle: Gulli |
Gebühren
für's Martinslieder singen
Nov.
2010
Sie laufen wieder, die Kinder mit ihren Laternen und ihre
Laternen mit ihnen. Und sie singen. Das dürfen Sie aber eigentlich nicht.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition
fordert, sie müssen dafür Lizenzgebühren bezahlen.
Auch Kindergärten
müssen zahlen, bevor die Kinder singen dürfen.
Siehe
dazu den Artikel in der Süddeutschen / Archivkopie |
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