Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
Pressefreiheit, Äußerungsfreiheit in Politik und Gesellschaft
Schöne Filme

Das Indische Räderwerk
Eine Reisegeschichte

Which Time I'm Dead
Indien: wenn ich einmal tot bin

Endstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien

Viva Minerva
Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko

Zeitgeister
Deutschland life

(Videos online)

Kinderbüchern unter den Deckel gekuckt >>> "Fibel, Fibel":

Rockmusik zur Wendezeit
>>> Herbst in Peking

 

Wie konnte das geschehen ?

2 "Geschäftsleute", deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von Peter Niehenke nun triumphieren:

Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
_
Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die Opfer von Vertrags-Erschleichung engagiert hat, für inzwischen (2012) 17 Monate in den Knast zu bringen.
_
Daß sie dabei die Justiz benutzen konnten, daß sie sich die real existierenden Gesetze zu Diensten machen konnten, ist besonders erschreckend.

Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre unlauteren Geschäfte abzusichern, löst Alarm aus. Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?

Oliver Heller überzeugte das Gericht, daß die Nennung eines Firmennamens in Metatags oder Titeltags nicht erlaubt sei (das ist allerdings inzwischen vom OLG München etc. längst anders entschieden - es handelt sich also eindeutig um Fehlurteile - egal, Peter Niehenke geht dafür in den Knast.)

Es handelte sich bei der Namensnennung um dubiose Firmen - etwa die Neue Branchenbuch AG - die inzwischen sogar vom BGH als betrügerisch erkannt wurde. (Beleg) - egal - Peter Niehenke muß dafür ins Gefängnis.). Mehr Info hier


Patrick O. Hewer ließ u.a. per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder die von ihm betriebenen Firmen) - im Zusammenhang mit dem Begriff "Adressbuchbetrug", "Trickbetrug" usw. genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke in den Knast.

Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß andere Zivilgerichte die Formularmethoden von Patrick O. Hewer als sinngemäß betrügerisch verurteilt haben..

Ein Richter darf aussprechen, was er meint. Aber Peter Niehenke muß für die gleiche Meinungsäußerung ins Gefängnis
.

Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
_
Die verbotenen Äußerungen wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter verbreitet. Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke nach eigener Aussage keinerlei Einfluß mehr hatte.

Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür verantwortlich. Und das Gericht folgte der Argumentation dieser dubiosen Geschäftsleute.  


Es gab eine ganze Menge von "Indizien", die darauf hinwiesen, daß Peter Niehenke nach wie vor das Erscheinen der Seiten unterstützte.

Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber der "geschäftsschädigenden" Internetseiten. Und da ihm die Vedrbreitung bestimmter Äußerungen (oder sinnähnlicher Formulierungen) verboten war, haftete er nun auch für die anonymen Seiten.


Beweis oder Indiz
_
Etwas ist in diesem Fall komisch: Bei Äußerungsverboten und Ordnungsstrafen genügen Indizien - bei Betrug oder Gewaltverbrechen aber nicht.

Bei Strafverfahren muß bewiesen sein, daß der Täter schuldig ist. Hinter diesem Schutzschirm arbeiten die Trickbetrüger erfolgreich und ohne Skrupel. Wenn irgendwo im Kleingedruckten ihrer "Formulare" die Wahrheit steht, dann ist das der Bweweis, daß eine Irreführung nicht beweisbar ist. Das Opfer hat dann nur nicht richtig gelesen. Desahlb ist das Opfer schuldig und nicht der Täter.

Bei Peter Niehenke hat das Gericht also den Spieß umgedreht. Hier glaubt das Gericht nämlich daß Peter Nehenke der Betreiber der anonymen Seiten sei - und diesmal zählt allein der Glaube. Beweis nicht nötig.

Und die eidesstattliche Versicherung von Peter Niehenke, daß er nichts für die Seiten könne ? Ach, was ist schon eine Eidesstattliche Versicherung ! Ab ins Gefängnis.

Gefängnis geht auch ohne Beweis
_
Und so hagelte es ab nun Ordnungsgelder, ersatzweise Haft. Denn er verstieß ja nach Ansicht des Gerichts gegen die richterliche Auflage, die Äußerungen zu beseitigen.

Peter Niehenke konnte weder die exorbitanten Strafgelder (z. B. 40.000 Euro) bezahlen (Hartz 4 Empfänger) noch die Äußerungen entfernen. Es hagelte weiter. Aber jetzt keine Ordnungsgelder mehr sondern gleich Gefängnisstrafe.

Daß er die Äußerungen nicht aus dem Internet entfernte, wurde als besondere Renitenz (Fanatismus) gewertet und daher als besonders strafwürdig verfolgt - und strafverschärfend geahndet.

China in Deutschland:

Selbst wenn Peter Niehenke tatsächlich die verbotenen Äußerungen nach der gerichtlcihen Untersagung weiter veröffentlicht hätte - sind solche Strafen für Zensur Verstöße angemessen ?

Strafen, die allenfalls bei Gewaltverbrechern verhängt werden ?.

Da muß man sich doch fragen: sind das demokratische oder chinesische Zustände ?

justitia

Justitia ist blind.
Sie unterscheidet nicht zwischen Betrügern und Gerechten. Sie kennt nur das Gesetz.

Das ist richtig. Was ist falsch ?

Redefreiheit:
11 Jahre Gefängnis in China,
17 Monate Gefängnis in Deutschland
Urteil gegen Liu Xiaobo: " Elf Jahre Haft für das freie Wort" Ein Kommentar von Andreas Lorenz, Peking

"Wir sollten damit aufhören, Worte zu kriminalisieren." So steht es in der Charta 08, einem Manifest chinesischer Regierungskritiker - doch Chinas Mächtige sehen das anders: Worte sind für sie gefährlich, freie Meinungsäußerung bedroht ihre Macht und ihre Privilegien.
Wenn Bürger Behörden und Politiker kritisieren......ist die Vorgehensweise in China zweifelsohne härter als in Deutschland

...... dennoch gibt es Gemeinsamkeiten..........z.B. statt mehrjähriger Haftstrafe "nur" 14 Monate Ordnungshaft in Deutschland......

....Anordnung von Ordnungshaft im Eilverfahren und ohne Beweiserhebung durch ein deutsches Gericht..... Quelle

Gefängnis für Worte

Fallsammlung__ -__ Wie in Deutschland Menschen ins Gefängnis gebracht werden, die "das Maul zu voll" nehmen.