Wie konnte das geschehen
?
2 "Geschäftsleute",
deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend
und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung
von Peter Niehenke nun triumphieren:
Oliver Heller und Patrick
O. Hewer.
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Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die
Opfer von Vertrags-Erschleichung engagiert hat, für inzwischen (2012) 17
Monate in den Knast zu bringen.
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Daß sie dabei die Justiz benutzen konnten, daß sie sich die real
existierenden Gesetze zu Diensten machen konnten, ist besonders erschreckend.
Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre unlauteren Geschäfte
abzusichern, löst Alarm aus. Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?
Oliver Heller überzeugte
das Gericht, daß die Nennung eines Firmennamens in Metatags
oder Titeltags nicht erlaubt sei (das ist allerdings inzwischen
vom OLG München etc. längst
anders entschieden -
es handelt sich also eindeutig um Fehlurteile - egal, Peter
Niehenke geht dafür
in den Knast.)
Es handelte sich bei der Namensnennung um dubiose Firmen - etwa die Neue Branchenbuch
AG - die inzwischen sogar vom BGH als betrügerisch erkannt wurde. (Beleg)
- egal - Peter Niehenke muß dafür ins Gefängnis.). Mehr
Info hier
Patrick O. Hewer ließ u.a.
per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder
die von ihm betriebenen Firmen) - im Zusammenhang mit dem
Begriff "Adressbuchbetrug", "Trickbetrug" usw.
genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke
in den Knast.
Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß andere Zivilgerichte die
Formularmethoden von Patrick O. Hewer als sinngemäß
betrügerisch verurteilt haben..
Ein Richter
darf aussprechen, was er meint. Aber Peter
Niehenke muß für die gleiche Meinungsäußerung
ins Gefängnis.
Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
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Die verbotenen Äußerungen
wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter verbreitet.
Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke nach eigener Aussage
keinerlei Einfluß
mehr hatte.
Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür
verantwortlich. Und das Gericht folgte der Argumentation dieser dubiosen Geschäftsleute.
Es gab eine ganze Menge von "Indizien", die darauf hinwiesen,
daß Peter Niehenke nach wie vor das Erscheinen der Seiten unterstützte.
Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber
der "geschäftsschädigenden"
Internetseiten. Und da ihm die Vedrbreitung bestimmter Äußerungen
(oder sinnähnlicher Formulierungen) verboten war, haftete
er nun auch für die anonymen Seiten.
Beweis oder Indiz
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Etwas ist in diesem Fall komisch: Bei Äußerungsverboten und Ordnungsstrafen genügen
Indizien - bei Betrug oder Gewaltverbrechen aber nicht.
Bei Strafverfahren muß bewiesen sein,
daß der Täter schuldig ist. Hinter diesem Schutzschirm arbeiten die
Trickbetrüger erfolgreich und ohne Skrupel. Wenn irgendwo im Kleingedruckten
ihrer "Formulare" die Wahrheit steht, dann ist das der Bweweis, daß eine
Irreführung nicht beweisbar ist. Das Opfer hat dann nur nicht richtig gelesen.
Desahlb ist das Opfer schuldig und nicht der Täter.
Bei Peter Niehenke hat das Gericht also den Spieß umgedreht. Hier glaubt das
Gericht nämlich daß Peter Nehenke der Betreiber der anonymen Seiten
sei - und diesmal zählt allein der Glaube. Beweis nicht nötig.
Und die eidesstattliche Versicherung von Peter Niehenke, daß er nichts
für die Seiten könne ? Ach, was ist schon eine Eidesstattliche Versicherung
! Ab ins Gefängnis.
Gefängnis geht auch ohne Beweis
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Und so hagelte es ab nun Ordnungsgelder, ersatzweise Haft. Denn er verstieß ja
nach Ansicht des Gerichts gegen die richterliche Auflage, die Äußerungen
zu beseitigen.
Peter Niehenke konnte weder die exorbitanten Strafgelder (z. B. 40.000 Euro)
bezahlen (Hartz 4 Empfänger) noch die Äußerungen entfernen. Es
hagelte weiter. Aber jetzt keine Ordnungsgelder mehr sondern gleich Gefängnisstrafe.
Daß er die Äußerungen nicht aus dem Internet entfernte, wurde
als besondere Renitenz (Fanatismus) gewertet und daher als besonders strafwürdig
verfolgt - und strafverschärfend geahndet.
China in Deutschland:
Selbst wenn Peter Niehenke
tatsächlich die verbotenen Äußerungen
nach der gerichtlcihen Untersagung weiter veröffentlicht hätte
- sind solche Strafen für
Zensur Verstöße
angemessen ?
Strafen,
die allenfalls bei Gewaltverbrechern verhängt
werden ?.
Da muß man sich doch fragen: sind
das demokratische oder chinesische Zustände ? |