2 Journalisten - Thomas Datt und Arndt Ginzel - hatten über die Sachsensumpf Affäre auf "Zeit-Online" berichtet.
Es ging um kriminelle Netzwerke in Leipzig, in die auch Justiz und Politik verstrickt gewesen sein sollten. Es ging um das Leipziger Minderjährigen-Bordell Jasmin, in dem Anfang der neunziger Jahre sogar eine Dreizehnjährige anschaffen musste.Es ging um hochrangige Richter, die dort Gerüchten zufolge als Freier verkehrt haben sollten. Grundlage waren Ermittlungen des Verfassungsschutzes. Der Staatsanwalt stellte aber dann die Ermittlungen ein. Dies hinterfragten Datt und Ginzel in einem Artikel auf Zeit Online
Es ging auch um 2 einst ranghohe Richter der sächsischen Justiz, welche Kontakte zum Leipziger Rotlichtmilieu gehabt haben sollen.
Einer der "Rotlicht - Richter" hatte gegen die ermittelnden Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Die Frage der Journalisten, ob das die Ermittler eingeschüchtert haben könnte, wertete der Strafrichter als beleidigende Tatsachenbehauptung. Die Journalisten hätten damit ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizisten erhoben.
Nebenkläger waren die 2 Richter mit den Rotlicht - Kontakten. Sie forderten Freiheitsstrafe. Der Strafrichter blieb unter dieser Forderung.
Bemerkenswert: Der Strafrichter - Richter Hermann Hepp-Schwab - ist Mitglied desselben Gerichts, an dem auch der Nebenkläger tätig ist.
Trotzdem wurde der Fall nicht an ein anderes Gericht abgegeben. Der Verdacht der Befangenheit hätte so ausgeräumt werden können.
Bemerkenswert: Das hohe Gut der Pressefreiheit - auf das sich die beiden Angeklagten in diesem Prozess beriefen - hat sie allerdings nicht davon abgehalten, juristisch gegen die SZ vorzugehen, um bei der Berichterstattung über ihren Prozess eine Namensnennung zu unterbinden. Auch Fotos wollten sie verbieten lassen. Die Journalisten forderten jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld und riefen den Presserat an – vergeblich. Die Forderungen wurden abgewiesen.
Kommentar: Die Pressefreiheit ist in Wirlklichkeit allen egal. |