Bußgeldbescheid gegen Antikriegsbilder:
August 2011: Der Künstler Wolfram Kastner hat in München
einen Bußgeldbescheid erhalten, weil seine Bilder durch
ein Schaufenster für jedermann sichtbar waren. Hier der
Bussgeldbescheid
Das "Äußerungsverbot" wurde rechtlich auf einem ausgesprochen
kreativen Umweg erlassen:
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige
Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit
zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche
Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften
geahndet werden kann.
Der Bußgeldbescheid
KVR-I/123-1-006503/11 vom 5.8.2011 wurde so begründet:
"... Da diese Fotos nach außen zeigend ausgestellt
waren, wurden Passanten, darunter auch Kinder, dem verstörenden
Anblick der Fotos unvorbereitet und ohne Entscheidungsmöglichkeit,
sich den Darstellungen zu entziehen, ausgesetzt..."
§ 118 OWiG = Belästigung der Allgemeinheit wurde
eigentlich gegen sexuelle Belästigung eingerichtet. (Exhibitionisten
etc)..
Die Formulierung im Gesetzestext: "grob ungehörige Handlung"
ist - wegen ihrer wischiwaschi Formuilierung - das, was der
Jurist eine "Generalklausel" nennt - beliebig auslegbar: Eine
laute Einladung für Rechts-Willkür und Behördenterror.
Der Journalist Ulrich Brosa zieht denn auch richtig die Verbindung
zur nationalsozialistischen Rechtswirklichkeit, in der Generalklauseln
die Grundlage für die Rechtfertigung der NS Justriz bildeten.
Siehe seinen Kommentar auf Bloegi-Blog
Info Seite des Künstlers hier: Wolfram P. Kastner,
Institut für Kunst und Forschung,
Trivastr. 7, D-80637 München.
Tel. +49+89-157 32 19, www.ikufo.de
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