Persönlichkeitsrecht als Maulkorb Waffe:
Joschka Fischer will Nachrichten zu seinem Lebenswandel verbieten. (Mai
2009)
Mit dem Titel "Nobel lässt sich der
Professor nieder" berichtete die "Bunte" detailliert über
ein Anwesen im noblen Berliner Grunewald, das Ex-Außenminister
Joschka Fischer gehört. Von der linken Frankfurter WG in eine
edle Villa - "wenn das kein Märchen ist", textete das
Blatt und fragte, wovon Fischer das Haus bezahlt habe?
Der BGH sah das Persönlichkeitsrecht Fischers nicht verletzt.
Es sei "von zeitgeschichtlicher Bedeutung", wie ein Politiker "mit
einer herausragenden Stellung im politischen Leben" sein Leben
nach dem Abschied aus der Politik gestalte, so Vizepräsidentin
Christina Müller bei der Verkündung des Urteils (Az: VI ZR
160/08). Fotos eines Privathauses greifen grundsätzlich
in die Rechte der Besitzer ein, dass war aber nicht gravierend, da das Anwesen
nicht erkennbar wäre.
Das öffentliche Interesse am Wandel Fischers von seiner Zeit
in der linken Frankfurter Szene bis zum Bundesaußenminister überwiegte.
Der BGH betonte, dass Fischer eine «herausragende Stellung
im politischen Leben der Bundesrepublik eingenommen» habe. Die
Frage, wie ein solch hochrangiger Politiker das Leben nach der Politik
gestalte, sei «durchaus von zeitgeschichtlicher Bedeutung».
Gerade vor dem Hintergrund der «Wandlung» Fischers im Laufe
seiner politischen Karriere könne der Artikel zu «sozialkritischen Überlegungen» anregen.
Es gehöre zur Freiheit der Presse dies am Beispiel
eines prominenten Politikers aufzuzeigen.
BGH - AZ: VI ZR 160/08 - Urteil vom 19. Mai 2009 |