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Deutschland hat wahrlich kein besonders freiheitlich-demokratisches Bewusstsein wenn es darum geht, Informationen und Meinungen freizulassen.
Es ist aber doch erschreckend, dass ausgerechnet ein (einstmals linker) Grüner - und dann gar Joschka Fischer - sich dagegen wehrt, wenn sich die Öffentlichkeit für seinen luxuriösen Lebenswandel interessiert.

Da wird dann gleich auf Unterlassung geklagt - Schliesslich hat man ja ein Privatleben.
Doch sosehr auch in den letzten Jahren das Informations- und Meinungsrecht eingeschränkt wurde durch die Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte von Politikern, Geschäftsleuten und anderen Mächtigen - in diesem Fall ging den Richtern die Forderung Fischers zu weit.
Joschka Fischer benutzute das Persönlichkeitsrecht als Maulkorb Waffe. Mehr über die Persönlichkeitsrechte hier

Persönlichkeitsrecht als Maulkorb Waffe:
Joschka Fischer will Nachrichten zu seinem Lebenswandel verbieten.
(Mai 2009)

Mit dem Titel "Nobel lässt sich der Professor nieder" berichtete die "Bunte" detailliert über ein Anwesen im noblen Berliner  Grunewald, das Ex-Außenminister Joschka Fischer gehört. Von der linken Frankfurter WG in eine edle Villa - "wenn das kein Märchen ist", textete das Blatt und fragte, wovon Fischer das Haus bezahlt habe?

Der BGH sah das Persönlichkeitsrecht Fischers nicht verletzt. Es sei "von zeitgeschichtlicher Bedeutung", wie ein Politiker "mit einer herausragenden Stellung im politischen Leben" sein Leben nach dem Abschied aus der Politik gestalte, so Vizepräsidentin Christina Müller bei der Verkündung des Urteils (Az: VI ZR 160/08). Fotos eines Privathauses greifen grundsätzlich in die Rechte der Besitzer ein, dass war aber nicht gravierend, da das Anwesen nicht erkennbar wäre.

Das öffentliche Interesse am Wandel Fischers von seiner Zeit in der linken Frankfurter Szene bis zum Bundesaußenminister überwiegte. Der BGH betonte, dass Fischer eine «herausragende Stellung im politischen Leben der Bundesrepublik eingenommen» habe. Die Frage, wie ein solch hochrangiger Politiker das Leben nach der Politik gestalte, sei «durchaus von zeitgeschichtlicher Bedeutung». Gerade vor dem Hintergrund der «Wandlung» Fischers im Laufe seiner politischen Karriere könne der Artikel zu «sozialkritischen Überlegungen» anregen.
Es gehöre zur Freiheit der Presse dies am Beispiel eines prominenten Politikers aufzuzeigen.

BGH - AZ: VI ZR 160/08 - Urteil vom 19. Mai 2009