Der "Fliegende Gerichtsstand" bei
Internet Sachen ist möglicherweise nur in Ausnahmefällen
erlaubt::
Bisher galt, dass jemand, der im Internet eine Äusserung
veröffentlichte, wegen dieser Äusserung überall
verklagt werden konnte, da Internet Veröffentlichungen überall
abgerufen werden können. Maulkorb Kläger hatten daher
die freie Auswahl und der Beklagte musste auf Reisen gehen.
Das führte dazu, dass bestimmte Gerichte,. die berühmt
waren für ihre kritische Haltung zur Äusserungssfreiheit,
besonders gerne gewählt wurden, (z. B. Hamburg - Stichwort
Buskeismus) während Gerichte mit liberaler Grundfhaltung von
Maulkorb Klägern natürlich vermieden wurden. Nach dem
Urteil des LG Mosbach könnte sich hier einiges ändern. |