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Recht
und Gerechtigkeit - Gravenreuths Maulkorb |
Maulkorbversuch
per Abmahnung auch an Rechtundgerechtigkeit.de
Nach den vorinstanzlichen Urteilen
hatte der Freiherr versucht, die freie Berichterstattung über
seinen Fall durch Abmahnungen zu unterbinden. Auch meine
Infoseite "Rechtundgerechtigkeit" hatte das Glück, ein
original Gravenreuth Abmahnschreiben zu erhalten. Gravenreuth
behauptete, er brauche es sich nicht gefallen zu lassen,
von mir als "Lügner
und Betrüger" bezeichnet zu werden.
Natürlich
habe ich mich dem gebeugt - obwohl ich wusste, dass ich
im Recht bin. Schliesslich kann ich es mir nicht leisten,
einfach ein paar tausend Euro wegzuschmeissen für
ein Grundrecht (Informations- und Meinungsfreiheit), das
ich nur gegen Vorkasse verteidigen kann und das ausserdem
bei manchen Richtern nicht so hoch angesehen ist, wie
bei mir
(Siehe
meinen Erfahrungsbericht sowie die Berichterstattung Hamburg
und der Buskeismus).
Mein Vertrauen in die Gerichte ist in dieser Hinsicht
doch etwas geschrumpft
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Was tun nach einer Gravenreuth (oder ähnlichen)
Abmahnung ?
Herr Gravenreuth schreibt am Ende seiner Abmahnung:
"Mit einer Veröffentlichung der Abmahnung bin ich
nicht einverstanden" - Das darf er natürlich
schreiben - aber es ist eine reine Einschüchterung. Laut
OLG München (Aktenzeichen:
29 W 2325/07) müsste
er es hinnehmen, dass seine Abmahnung veröffentlicht
wird. Aber wie sieht das dann ein anderes Gericht - etwa
das LG Hamburg ? Nein, das riskier ich nicht -
zumal Herr Gravenreuth an anderer Stelle seines Abmahnschreibens
darauf hinweist: "Da
Sie diese Äusserungen bundesweit verbreitet haben liegt
ein fliegender Gerichtsstand vor (§ 32 ZPO) -
Mit anderen Worten, er kann mich auch in Hamburg verklagen... Und
da gibt es den Richter Buske...
Nein,
das riskier ich nicht. Ich habe also die Äusserung
"Abmahn
Anwalt Gravenreuth als Lügner und Betrüger enttarnt
- wie sein Abzock System funktionierte" entfernt
und Herrn Gravenreuth im übrigen einen Brief geschrieben,
in dem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich eigentlich
diese Äusserungen gar nicht entfernen muss und warum
ich das nicht tun muss. Dies habe ich getan, um zu begründen,
warum ich seine Abmahn Rechnung nicht bezahlen muss.
Wenn er die nun einklagen will, hat er schlechte Karten
- und der Streitwert seiner eventuellen Rechnung ist
viel geringerr, als der einer einstweiligen Verfügung.
Hier der Brief, den ich Herrn Gravenreuth geschickt habe.
Danach hat er mich tatsächlich in Ruhe gelassen. |
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