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Recht und Gerechtigkeit - Gravenreuths Maulkorb
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Maulkorbversuch per Abmahnung auch an Rechtundgerechtigkeit.de

Nach den vorinstanzlichen Urteilen hatte der Freiherr versucht, die freie Berichterstattung über seinen Fall durch Abmahnungen zu unterbinden. Auch meine Infoseite "Rechtundgerechtigkeit" hatte das Glück, ein original Gravenreuth Abmahnschreiben zu erhalten. Gravenreuth behauptete, er brauche es sich nicht gefallen zu lassen, von mir als "Lügner und Betrüger" bezeichnet zu werden.
Natürlich habe ich mich dem gebeugt - obwohl ich wusste, dass ich im Recht bin. Schliesslich kann ich es mir nicht leisten, einfach ein paar tausend Euro wegzuschmeissen für ein Grundrecht (Informations- und Meinungsfreiheit), das ich nur gegen Vorkasse verteidigen kann und das ausserdem bei manchen Richtern nicht so hoch angesehen ist, wie bei mir
(Siehe meinen Erfahrungsbericht  sowie die Berichterstattung Hamburg und der Buskeismus).
Mein Vertrauen in die Gerichte ist in dieser Hinsicht doch etwas geschrumpft


Was tun nach einer Gravenreuth (oder ähnlichen) Abmahnung ?
Herr Gravenreuth schreibt am Ende seiner Abmahnung:
"Mit einer Veröffentlichung der Abmahnung bin ich nicht einverstanden" - Das darf er natürlich schreiben - aber es ist eine reine Einschüchterung. Laut OLG München (Aktenzeichen: 29 W 2325/07) müsste er es hinnehmen, dass seine Abmahnung veröffentlicht wird. Aber wie sieht das dann ein anderes Gericht - etwa das LG Hamburg ? Nein, das riskier ich nicht - zumal Herr Gravenreuth an anderer Stelle seines Abmahnschreibens darauf hinweist: "Da Sie diese Äusserungen bundesweit verbreitet haben liegt ein fliegender Gerichtsstand vor (§ 32 ZPO) - Mit anderen Worten, er kann mich auch in Hamburg verklagen...  Und da gibt es den Richter Buske...

Nein, das riskier ich nicht. Ich habe also die Äusserung
"Abmahn Anwalt Gravenreuth als Lügner und Betrüger enttarnt - wie sein Abzock System funktionierte" entfernt und Herrn Gravenreuth im übrigen einen Brief geschrieben, in dem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich eigentlich diese Äusserungen gar nicht entfernen muss und warum ich das nicht tun muss. Dies habe ich getan, um zu begründen, warum ich seine Abmahn Rechnung nicht bezahlen muss. Wenn er die nun einklagen will, hat er schlechte Karten - und der Streitwert seiner eventuellen Rechnung ist viel geringerr, als der einer einstweiligen Verfügung. Hier der Brief, den ich Herrn Gravenreuth geschickt habe. Danach hat er mich tatsächlich in Ruhe gelassen.


 
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