(Hervorhebung
in Fettdruck durch uns)
Am 28. Juli 2006
stoppte das Hamburger Landgericht den Fernsehfilm des Westdeutschen
Rundfunks (WDR) über den Contergan-Skandal, der als
Zweiteiler unter dem Titel "Eine einzige Tablette" ausgestrahlt werden
sollte. Der Pharmahersteller Chemie
Grünenthal GmbH
und der Rechtsanwalt Schulte-Hillen, der die Geschädigten
vertreten hatte, und der sich in dem Film ehrverletzend
dargestellt zu sehen glaubt, hatten gegen den WDR und die
Kölner
Produktionsfirma Zeitsprung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt abschließend über
die Ausstrahlung, die mit geringfügigen Änderungen
(ca. 30 Sekunden Film fallen weg) gegenüber der Ursprungsfassung
zulässig ist. Zuvor hatte das Hanseatische Oberlandesgericht
Hamburg die Einstweiligen Verfügungen des Landgerichts
Hamburg aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerden dagegen wurden
abgelehnt, da eine schwerwiegende Beeinträchtigung der
Persönlichkeitsrechte nicht zu befürchten sei,
so das Gericht: "Die Abwägung der aufgezeigten
Folgen ergebe nicht, dass die den Beschwerdeführern
bei der Verweigerung einer Eilentscheidung drohenden Nachteile
schwerer wögen als die mit ihrem Erlass verbundenen
Beeinträchtigungen der Belange der Rundfunkanstalt und
des Informationsinteresses der Öffentlichkeit."
Die Chemie Grünenthal GmbH brachte zum 01. Oktober
1957 das Medikament "Contergan" auf den Markt.
Im Jahre 1961 nahm sie dieses wieder vom Markt, nachdem
der Verdacht an sie herangetragen worden war, dass die Einnahme
des Medikaments durch Schwangere bei Föten schwere Missbildungen
hervorrufen könne. Ein Strafverfahren gegen mehrere
Mitarbeiter des Unternehmens wurde 1970 eingestellt, nachdem
dieses 100 Millionen DM zur Entschädigung der Contergan-Opfer
bereitgestellt hatte.
Quelle:
beck-aktuell.de v. 05.09.2007
Mehr unter:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=240451 |