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Grünenthal GmbH stoppte WDR Ausstrahlung (Contergan) (2006 - 2007)

(Hervorhebung in Fettdruck durch uns)

Am 28. Juli 2006 stoppte das Hamburger Landgericht den Fernsehfilm des Westdeutschen Rundfunks (WDR) über den Contergan-Skandal, der als Zweiteiler unter dem Titel "Eine einzige Tablette" ausgestrahlt  werden sollte. Der Pharmahersteller Chemie Grünenthal GmbH und der Rechtsanwalt Schulte-Hillen, der die Geschädigten vertreten hatte, und der sich in dem Film ehrverletzend dargestellt zu sehen glaubt, hatten gegen den WDR und die Kölner Produktionsfirma Zeitsprung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt abschließend über die  Ausstrahlung, die mit geringfügigen Änderungen (ca. 30 Sekunden Film fallen weg) gegenüber der Ursprungsfassung zulässig ist. Zuvor hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Hamburg aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerden dagegen wurden abgelehnt, da eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte nicht zu befürchten sei, so das Gericht: "Die Abwägung der aufgezeigten Folgen ergebe nicht, dass die den Beschwerdeführern bei der Verweigerung einer Eilentscheidung drohenden Nachteile schwerer wögen als die mit ihrem Erlass verbundenen Beeinträchtigungen der Belange der Rundfunkanstalt und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit."

Die Chemie Grünenthal GmbH brachte zum 01. Oktober 1957 das Medikament "Contergan" auf den Markt. Im Jahre 1961 nahm sie dieses  wieder vom Markt, nachdem der Verdacht an sie herangetragen worden war, dass die Einnahme des Medikaments durch Schwangere bei Föten schwere Missbildungen hervorrufen könne. Ein Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Unternehmens wurde 1970 eingestellt, nachdem dieses 100 Millionen DM zur Entschädigung der Contergan-Opfer bereitgestellt hatte.

Quelle:
beck-aktuell.de v. 05.09.2007

Mehr unter:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=240451



 
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