Rechtsmissbrauch beim Adressbuchbetrug:
Adressbuchbetrüger arbeiten
mit dem Trick der Unterschriften Erschleichung.
Aber eine
Unterschrift zu erschleichen ist noch kein Geschäft
- das eigentliche Geschäft
beginnt erst danach - dem Opfer muss klargemacht werden,
dass es sich durch die Unterschrift zu Zahlungen verpflichtet
hat. Und das dies rechtlich unanfechtbar sei.
Dem
Betrogenen wird in Mahnschreiben klargemacht, dass
nicht er, nicht der Betrogene durch das Gesetz geschützt
ist - sonden der Betrüger.
Der
eigentliche Betrug ist also die juristische Irreführung des Opfers nach der Unterschriftenerschleichung.
Wichtigste Voraussetzung dafür: Die erfolgreiche Desinformation
des Opfers über die tatsächliche juristische Lage.
Und das kann nur gelingen, wenn der Betrüger das Informationsmonopol
hat - weshalb das Internet mit
einem offenen Meinungsaustausch für Trickbetrüger
zu einer
äusserst geschäftsschädigenden Eirichtung
geworden ist. Hier könnte den Betrügern nur eine
Einschränkung der Meinungsfreiheit
wieder rosige Zeiten bescheren.
Nur wenn man die Bürger so
einschüchtern kann, dass sie nicht mehr wagen "das
Maul aufzureissen"
werden für Betrüger die Geschäfte wieder besser
werden. Siehe
auch Einschüchterungsmethoden der Adressbuchbetrüger
|
Nachdem
eine Unterschrift unter einem irreführenden
Formular erschlichen werden konnte, beginnt für
die Trick Betrüger
der letzte Akt - dem Kunden muß klargemacht werden,
daß
er keine Chance hat, sich zu wehren. Dazu gehört
vor allem die gezielte Desinformation in
Sachen Rechtsprechung, aber auch die direkte
Drohung mit rechtlichen Konsequenzen -
per Brief und Telefonanruf. Ein Mittel ist das
Verschicken von veralteten Urteilen -
oder von Urteilen, die in einem anderen Kontext ergangen sind -
oder von Urteilen, die als "Ausreisser" der Rechtsprechung - also als Fehlurteile
- zu bewerten sind.
Und natürlich
gibt es auch Urteile, die durch geschicktes Manipulieren
der Umstände erreicht werden konnten. Bei dieser destruktiven "Aufklärungsarbeit" sind
Rechtsanwälte ganz besonders wichtig.
Da es sich bei Rechtsanwälten ja grundsätzlich um "Organe der
Rechtspflege" handelt, unterstellt man ihnen natürlich
eine objektive und ehrliche Darstellung rechtlicher Zusammenhänge - selbst
wenn man weiß, daß der Anwalt fuer eine Partei arbeitet.
Wenn also Rechtsanwälte versichern, daß die Betroffenen vom Gericht
nur Kosten und Ärger zu erwarten haben, aber gewiss keine Aussichten auf
Entlassung aus dem "Vertrag", wenn diese "Rechts"anwälte
das dann auch noch mit Urteilen und Paragraphen, mit Rechtskommentaren und
Zitaten belegen, dann kommt wohl jeder Laie ins Wanken.
(Beispiel Zitat RA Öllers: "...Damit ist ein
wirksamer Vertrag geschlossen worden §§ 157, 305ff BGB...Ein
Rücktritt ist unter keinem gesetlichen Gesichtspunkt möglich... § 14
BGB ... Die Saat des Misstrauens
gegen das Rechtssystem fällt - leider - auf fruchtbaren
Boden.
Den traurigen Beweis für dieses tatsächlich weit verbreitete Mißtrauen
gegen das Recht liefern die tatsächlich äusserst erfolgreichen Geschäfte
der Adressbuchbetrüger
- denn seit sie ihre Geschäftsidee "Unterschriftenerschleichung" mit
der juristischen Ergänzung einer scheinbar objektiven Rechtsberatung über
die Aussichtslosigkeit einer Gegenwehr abgerundet haben, fließen
die Millionen ohne Unterlass. Das Vetrauen in
das Recht - also das Vertrauen auf ein "gerechtes Recht" - ist
aber die Grundlage eines demokratischen Staates und einer "menschlichen" (humanitären)
Gesellschaft. Dabei muss daran
erinnert werden, dass die Formulare millionenfach ausgeschickt
werden und zigtausende von Betroffenen in der oben beschriebenen
Art und Weise bearbeitet werden.
Der "Rechtsstaat" wird auf breiter Front unglaubwürdig gemacht.
So etwas geht an die Grundlagen eines demokratischen Staates.
Jeder der bezahlt,
obwohl er sich für betrogen hält, tut dies, weil
er nicht mehr daran glaubt, dass das Recht ihn schützen
kann. Er glaubt also, daß das Recht nicht ihm, sondern
den Betrügern hilft. |