"Bewegliche
Halteverbotsschilder" sind in Berlin ein
besonderes Ärgernis. Ob die Strassenbäume
beschnitten werden müssen, ein Umzug stattfindet
oder ein Film gedreht werden soll - jeder Interessierte
kann sich gegen einen kleinen Obulus und eine ordentliche
Begründung solche Halteverbotsschilder "ausleihen" und
sie dort aufstellen, wo er sie gerade brauchen kann.
Besonders ärgerlich: Wenn Sie gerade verreist
sind und ihr Auto nicht umsetzen können. Macht
nichts - Ihr Auto wird dennoch umgesetzt - und
bezahlen müssen
Sie dafür auch noch.
Klar - Sie konnten das Auto gar nicht umsetzen
- da Sie ja gar nicht da waren. Sie trifft also
an Ihrem "Verkehrsvergehen" gar keine Schuld.
Juristen sagen: Ein
Schild ist ein Schild, das muss beachtet werden
- egal, ob Ihnen das möglich
ist oder nicht.
Schuld oder Unschuld
- darauf kommt es in unserer Rechtsprechung
nicht an.
Gesetze sind heilig - so heilig,
dass man sie befolgen muss, auch wenn
man das objektiv gar nicht kann.
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und falls dort nicht mehr erreichbar, hier eine
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