Lokales Skandalöser Rechtsmissbrauch durch die Bank
Oppenheim
Rekordzahl von Verfahren Von Werner Rügemer
Der Kölner Autor Werner Rügemer wird am 22. August den von der Neuen Rheinischen Zeitung gestifteten Kölner Karls-Preis für engagierte Literatur und Publizistik erhalten. Zur Preisverleihung ab 17.30 Uhr im ehemaligen Redaktionshaus der Neuen Rheinischen Zeitung von 1848/49, dem heutigen Café Rosenow am Heumarkt, sind unsere LeserInnen herzlich eingeladen. Rügmers Buch „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ (Nomen Verlag) kann seit zwei Jahren nur in 3. geschwärzter Auflage erscheinen. Zu den 7 Einstweiligen Verfügungen,
die den Text betreffen, kommt ein Dutzend weiterer Verfahren. Die
meisten befinden sich inzwischen in 2. Instanz (Kammergericht Berlin). Die
Redaktion.
Der Bankier - Alfred Freiherr von Oppenheim
Foto: Arbeiterfotografie
Nach Erscheinen im Mai 2006 erwirkte die Bank gegen mich und gleichzeitig gegen
den Verlag zunächst zwei gleichlautende Einstweilige Verfügungen (EV), vier Wochen später zwei weitere: Die insgesamt 23 verbotenen Passagen drehen sich meist um Nebensächlichkeiten: Gibt es in einigen der Bankfilialen Bankschalter oder nicht? Wurde der ehemalige Kölner Oberstadtdirektor Ruschmeier Geschäftsführer
in der Bank oder im Tochterunternehmen Oppenheim-Esch-Fonds?
In drei Verhandlungen haben das Berliner Land- und das Kammergericht inzwischen
10 der 23 verbotenen Passagen freigegeben, z.B. dass die Gesamtmiete für die Kölner Messehallen, vom Oppenheim-Esch-Fonds errichtet, die Stadt Köln ca. 800 Mio Euro kostet und nicht unter 700 Mio, wie der Fonds behauptet; dass das ehemalige Familienmitglied, der Archäologe Max von Oppenheim, der im Namen des Deutschen Reiches die Araber zum „Heiligen Krieg“ aufhetzte, auch für die Bank tätig
war.
Werner Rügemer bei einer Stadtführung – hier
vor dem Oppenheimpalais
Foto: Arbeiterfotografie
Drei EV gegen das neue Vorwort von Prof. See in der geschwärzten Auflage und die nachträgliche EV gegen eine Buchpassage befinden sich noch ohne Terminfestlegung in 2. Instanz. Besonders absurd: Das Gericht hat wegen des Vorworts drei gleichlautende EV erlassen (gegen See, den Verlag und die online-Zeitung nrhz.de, Nachdruck) und daraus drei verschiedene Verfahren gemacht und kam in 1. Instanz zu drei verschiedenen Urteilen! Sinnvollerweise dürfte
es nur ein Verfahren geben.
Gegen www.nrhz.de wurde wegen einer Bildunterschrift eine EV erwirkt, weil darin
aus einer email der Kanzlei Schertz Bergmann zitiert worden sei. Dieses Verfahren
läuft noch. Auch gegen mich wurde eine Verfügung erwirkt, weil ich
an der Bildunterschrift mitgewirkt haben soll; dieses Verfahren wurde inzwischen
zulasten der Kanzlei Schertz Bergmann eingestellt.
Einstweilige Verfügungen werden erlassen, ohne die Beklagten anzuhören. Als Entscheidungsgrundlage dient allein eine Eidesstattliche Versicherung, hier des Bankchefs Matthias Graf von Krockow. Selbst wenn das Gericht später einzelne Verfügungen
aufhebt, zieht es bisher keine Konsequenz daraus, dass eine falsche eidesstattliche
Versicherung unter schwerer Strafe steht.
Der skandalöse Rechtsmissbrauch besteht u.a. darin, dass die Bank und ihre Anwälte in ausufernden Verfahren über Autor, Verlag, Vorwortschreiber und berichtende Medien herfällt,
aber die wesentlichen Aussagen des Buches gar nicht angreift, weil sie sie nicht
angreifen kann, z.B.:
Die Bank war Arisierungsakteur und nach 1945 Unterschlupf für den Arisierungschef der Dresdner Bank, Harald Kühnen;
Robert Pferdmenges, Teilhaber der Bank, organisierte in den 50er Jahren mit dem BDI die heimliche Finanzierung von CDU, CSU und FDP;
Die Bank übernahm für den späteren Verteidigungsminister Scharping eine Vermögensbetreuung und erhielt Privatisierungsaufträge
der Bundeswehr;
Die Bank zog die Stadt Köln bei Immobilienprojekten (Rathaus, Messehallen) über
den Tisch usw.;
Das Gericht beriet die Bank bei der Abfassung von EV, zuungusten der Beklagten;
Das Gericht nahm eine Unzahl von Verfahren an, die lediglich der Einschüchterung
dienen.
Das Gericht erliess EV, auch wenn keine Eilbedürftigkeit vorlag.
Die Bank bedient sich dabei der Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann. Diese
ist auf die Vertretung von Prominenten (Joschka Fischer, Jauch, Gottschalk, Podolski,
Sabine Christiansen, Lauterbach...) und Topmanagern bzw. Unternehmen (Schrempp/Daimler,
Middelhoff/Karstadt..) und deren „Persönlichkeitsrechte“ spezialisiert. Schertz wirbt bei Unternehmen damit, „unwahre Berichterstattung“ bereits „im Keim zu ersticken oder im besten Falle noch im Recherchestadium zu verhindern“.
Der Streitwert der einzelnen Verfahren lag nie unter 5.000 Euro. An Gerichts-
und Anwaltskosten sind bisher ca. 50.000 Euro entstanden. Für die textbezogenen Verfahren bekomme ich Rechtshilfe von ver.di. Ausserdem wurde durch Business Crime Control ein Solidaritätskonto
eingerichtet, auf dem bisher ca. 7.000 Euro eingingen.
Die Verfahren seit Januar 2006:
Aufforderung an den Verlag, das im Prospekt angekündigte Buch nicht zu veröffentlichen
Ankündigung einer Strafanzeige gegen Rügemer wegen angeblicher Verleumdung der Anwaltskanzlei, gestützt auf einen Informanten in einer öffentlichen
Veranstaltung
Aufforderung an Rügemer zu einer Unterlassungserklärung wegen angeblicher
Aussagen in derselben Veranstaltung
Einstweilige Verfügung gegen den Verlag zu 22 Textstellen im Buch
Einstweilige Verfügung gegen Rügemer zu denselben 22 Textstellen
Aufforderung an Buchhändler und Grosshändler (libri...), das Buch nicht zu verkaufen (obwohl Gericht den Weiterverkauf der vollständigen 1. Auflage zugelassen hat), sonst würden
juristische Schritte folgen
Aufforderung an Buchhändler, die Rechnung für diese Abmahnung zu bezahlen
Einstweilige Verfügung gegen den Verlag zu einer weiteren Textstelle im
Buch
Einstweilige Verfügung gegen Rügemer zur selben Textstelle
Aufforderung durch Christopher von Oppenheim an Rügemer, vier weitere Passagen im Buch zu unterlassen („postmortale Persönlichkeitsrechte“ des
Vaters)
Aufforderung durch Christopher von Oppenheim an den Verlag, dieselben Passagen zu unterlassen
Einstweilige Verfügung gegen Prof. Hans See wegen dessen Vorworts in der geschwärzten
Auflage
Einstweilige Verfügung gegen den Verlag wegen desselben Vorworts
Einstweilige Verfügung gegen die online-Zeitung www.nrhz.de wegen desselben
Vorworts (Nachdruck)
Einstweilige Verfügung gegen Rügemer wegen Beleidigung des Anwalts in einem Bericht über
eine Gerichtsverhandlung
Einstweilige Verfügung gegen nrhz.de wegen desselben Berichts
Einstweilige Verfügung gegen nrhz.de wegen einer Bildunterschrift im selben
Bericht
Einstweilige Verfügung gegen Rügemer wegen angeblicher Mitwirkung bei derselben
Bildunterschrift
Klage der Oppenheim-Anwälte gegen Rügemer auf 15.000 Euro Schmerzensgeld,
in 1. Instanz abgewiesen, dann auch in 2. Instanz
Antrag auf „empfindliches Ordnungsgeld“ gegen Rügemer, weil er eine der 22 Passagen in einem Bericht wiederholt haben soll, in 1. Instanz abgewiesen, die 2. Instanz verhängt
ein Ordnungsgeld von 1000 Euro, Revision nicht zugelassen
Unterlassungsforderungen und Einstweilige Verfügungen gegen individuelle Prozessbeobachter
(PK)
Aus BIG Business Crime Control 3/2008.
Werner Rügemers Buch: „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ mit einem Vorwort von Prof. Hans See und einer Chronologie der juristischen Auseinandersetzung, erhalten Sie in der dritten überarbeitet geschwärzten
Auflage beim Nomen Verlag, Frankfurt/Main oder im Buchhandel. Erscheinungsjahr
2006, 134 Seiten, 14 Euro, ISBN 978-3-939816-00-3