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"recht
unrgerecht " - betrügerfreundlich
? - Die Zaharztgeshcichte |
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Gomopa berichtete
im Newsletter am 14. 11. 09
Zahnärzte
leben „von der Hand in den Mund“, das ist
bekannt. In Neu-Ulm kam kürzlich ein angeblicher
Privatpatient in eine Zahnarztpraxis, ließ sich
eingehend untersuchen und man kam zu dem Schluss, dass
eine „Generalüberholung“ von Nöten
wäre. Gesagt getan, Zähne raus, Kronen und
Brücken rüber und kurze Zeit später
war es fertig, das neue „Esszimmer“. Alles
in allem Behandlungen und Dienstleistungen von Drittanbietern
von rund 9.000,- Euro.
Einige Zeit nachdem der Zahnarzt die Rechnung ausstellte
musste er feststellen, dass er anscheinend einem Betrüger
aufgesessen war. Der Mann war nicht krankenversichert
und offiziell pleite. Mehrere Offenbarungseide zierten
seine Auskünfte. Klagen zwecklos! Wer nicht krankenversichert
ist, aber neue Zähne bestellt, der begeht - ohne
Wenn und Aber - einen Eingehungsbetrug und als
Betrüger muss man damit rechen angezeigt zu werden.
So dachte auch unser Arzt. Er zeigte seinen Schuldner
an, was zur Folge hatte, dass er damit selbst
ins Visier des Staatsanwalts kam und einen Strafbefehl über
20.000 Euro erhielt. Die Staatsanwaltschaft nämlich
war der Meinung, dass mit seiner Strafanzeige gegen
einen Patienten der Arzt gegen die Schweigepflicht
verstoßen habe. Den Namen des Täters hätte
er nicht benennen dürfen. Der Zahnarzt ging gegen
die Strafe in Berufung. Nun denn ...
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