Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland
   
 
Urteilssammlungen:     Startseite exemplarische Urteile / thematischer Überblick|e grundsätzliche Urteile zur Stärkung der Meinungsfreiheitd|| | Urteile zur Kritik an Wirtschaftsunternehmen - hier Adressbuchbetrug / Anzeigenbetrug | | | Allgemeine Urteile zu öffentlicher Kritik | | | Sonderrechte bei einer Kritik an Wirtschaftsunternehmen | | | Urteile speziell: zur Namens- und Markennennung in den Medien |

Schöne kurze Filme von gestern aus dem
ergo Film Archiv

Zeigeister - Deutschland life


Und schöne lange Weltfilme

Das Indische Räderwerk

Eine Reise-Geschichte
den ganzen Film online sehen



Viva Minerva

Die Kinderkönigin beim Karneval in Yukatan, Mexiko
den ganzen Film online sehen



Enstation Tirunelveli
Strassenkinder in Indien
den ganzen Film online sehen


Which Time I'm Dead

Indien: wenn ich einmal tot bin
den ganzen Film online sehen


ERGO Film
Studio Produktion Übersicht unter
ergo-film.de


ERGO Film
Dokumentarfilme - Clips ankucken unter
  
ergo-film.info

ERGO FILM
Sprecherliste - eine kostenlose Hörkartei für Filmproduktionen unter

sprecher-liste.de
Kontakt Info    |   Impressum
Erlaubte öffentlche Kritik

Bundesvefassungsgericht : "Dummschwätzer" (2008) 1 BvR 1318/07 -
  Beleidigung oder zulässige Meinungsäusserung ?
In einem Strafverfahren war ein Mitglied des Stadtrates wegen Beleidigung verurteilt worden. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil wieder auf, da der Zusammenhang der Äusserung in den Urteilen nicht oder nicht richtig berücksichtigt worden war.
Kommentar und Zusammenfassung des Urteils
Zum Urteil  

Landgericht Oldenburg : (2008) Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Internet Äusserungen zurückgewiesen
 

I.W. Innter.net Webservice Ltd klagt gegen Kritiker und verliert. 
I.W. Innter.net Webservice Ltd war als Betrüger bezeichnet worden.

Aus dem Urteil:
"... Dabei ist zu bedenken, dass es zu den Garantien der Meinungsfreiheit gehört, dass der Kritiker prinzipiell auch seine strafrechtliche Bewertung von Vorgängen als seine persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn dieser objektiver Beurteilung nicht standhält..."

Zum Urteil